GU zahlt Handwerkerrechnung nicht - kann ich betrieben werden?

Kinley

Mitglied
17. Sep. 2008
30
0
0
Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage, da ich mit einer Betreibung konfrontiert werde:

Im April 2012 haben wir eine neue WP-Heizung einbauen lassen. Wir haben dazu eine Firma beauftragt, die von A bis Z alles organisiert und ausgeführt hat. Mit dieser Firma haben wir einen Vertag abgeschlossen, der sämtliche Kosten, auch die aller Fremdhandwerker, beinhaltet. Die Firma hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt und ist von uns vollumfänglich bezahlt worden.

Probleme hatten wir aber bei der Installation mit dem Elektriker. Zuerst hat er ein falsches Kabel verlegt. Die Heizung musste aber am Abend in Betrieb gehen, somit hat er sie nur profisorisch angeschlossen (ich glaube, den Schutzleiter hat er für eine Steuerader benutzen müssen...). Ein paar Tage später dann kam er wieder und wechselte das Kabel aus. Nachdem er fertig war und die Heizung wieder eingeschaltet hat, ging sie auf Störung. Der sofort herbei gerufene Heizungstechniker hat dann einen Defekt der Hauptplatine festgestellt. Der Elektriker hat natürlich eine Schuld von sich abgewiesen. Ein paar Tage später habe ich dann von ihm auch noch die Rechnung erhalten, obwohl ich nicht der Auftraggeber bin. Ich habe sie an die Heizungsfirma weitergeleitet. Diese Rechnung wurde bis heute trotz mehrerer Mahnung von der Heizungsfirma nicht bezahlt.

Gerade eben habe ich mit der Firma gesprochen und diese haben gesagt, dass sie dem Elektriker eine Rechnung geschickt haben für den Austausch der defekten Platine, da ihrer Meinung nach der Defekt durch den Elektiker passiert ist. Bevor diese Rechnung nicht gezahlt ist, werden sie auch seine Rechnung nicht zahlen.

Nun hat mich der Elektiker heute angerufen und behauptet, dass ich (als Hauseigentümer) der Auftraggeber bin und gesetzlich verpflichtet bin, die Rechnung zu bezahlen, wenn der GU (die Heizungsfirma) es nicht tut. Ich habe aber ja schon die Kosten für den Elektriker im Pauschalpreis der Heizungsfirma bezahlt!

Jetzt drohen die mir mit einer Betreibung! Wer kann mir hier weiterhelfen, wie sieht die Lage für mich aus?

Schon mal besten Dank für die Antworten!

Gruss
Kinley

 
hallo Kinley,

Ich würde nie dieses rechnung vom Elektriker zahlen du hast mit die Heizung Firma eine Vertrag Inkl. fremdhandwerker arbeiten abgeschlossen ( das bedeutet auch Elektriker) und die Heizung Firma ist auftraggeber und nicht du. Diese 2 Firmen mussen mit einander zusammen lösen. Ich würde garnicht mit die Elektriker spreken weil du hast eine vertrag mit die Heizung Firma und nicht mit Elektriker. 
 
Gr Maqi
 
Betreibung getrost kommen lassen. Rechtsvorschlag erheben, dann muss der Handwerker seinen Werkvertrag auf den Tisch legen. Dann sieht man sofort, wer Auftraggeber ist.

Ungemütlicher wird es bei Handwerkerpfand, aber mit dem hat der Elektriker ja nicht gedroht. Wieso nicht? Weil er weiss, dass er im Unrecht ist. Jetzt versucht er es mit Einschüchterung durch angedrohter Betreibung.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Danke schon mal für die schnellen Antworten!

Nein, mit dem Handwerkerpfand konnte er nicht drohen, weil die Frist von 4 Monaten ja schon längst verstrichen ist.

OK, wenn er bei Erhebung des Rechtsvorschlages den Werkvertrag auf den Tisch legen muss, bin ich beruhigt, denn da gibt es keinen zwischen mir (Bauherrr) und dem Subunternehmer.

Wird wohl doch "nur" der Versuch einer Einschüchterung sein. Mal sehen, wie es weitergeht...

Kinley

 
So, gestern ist nun die Betreibung eingetroffen...

Ist ja nicht zu glauben..., Stichwort: "Schikanebetreibungen"... , im I-Net wird da viel davon geschrieben. Unserer tollen Gesetze! Naja, werde Rechtsvorschlag erheben, aber mit dem Registereintrag muss ich dann wohl leben..., so ein Schwachsinn!

 
So, gestern ist nun die Betreibung eingetroffen...

Ist ja nicht zu glauben..., Stichwort: "Schikanebetreibungen"... , im I-Net wird da viel davon geschrieben. Unserer tollen Gesetze! Naja, werde Rechtsvorschlag erheben, aber mit dem Registereintrag muss ich dann wohl leben..., so ein Schwachsinn!
Was passt dir an unseren Gesetzen nicht? Musstest du schonmal Geld von einem Schuldner eintreiben? Dann bist du froh, dass es nicht super kompliziert ist. 

 
Mit gefällt unser Gesetz auch nicht. Wenn irgendjemand eine Person oder Firma betreiben möchte, leitet er die Betreibung ein. Das ist zwar mit Kosten verbunden, aber trotzem sehr einfach. Diese kann mit einem Rechtsvorschlag gestoppt werden, der Eintrag im Register bleibt. Sinnvoll wäre doch, dass dieser Eintrag automatisch gelöscht wird, wenn die Betreibung nichtig ist.

 
Und wer beurteilt, dass eine Betreibung nichtig ist? --> das Gericht! Ist eine Betreibung missbräuchlich, kann ein Gericht die Löschung aus dem Betreibungsregister.

 
Mit gefällt unser Gesetz auch nicht. Wenn irgendjemand eine Person oder Firma betreiben möchte, leitet er die Betreibung ein. Das ist zwar mit Kosten verbunden, aber trotzem sehr einfach. Diese kann mit einem Rechtsvorschlag gestoppt werden, der Eintrag im Register bleibt. Sinnvoll wäre doch, dass dieser Eintrag automatisch gelöscht wird, wenn die Betreibung nichtig ist.
Genau...der Eintrag bleibt. Richtig so. Weil Rechtsvorschlag kannst du einfach so erheben...ohne Begründung, ohne Beweis.

Dummerweise erheben auch diejenigen Rechtsvorschlag welche mir klar Geld schulden und das auch wissen. Dann muss ich alle Unterlagen zusammenstellen und die Betreibung weiterziehen. Je nachdem noch in einer anderen Stadt oder anderen Sprache. Ein Riesenaufwand, sag ich dir.

 
.....Dann muss ich alle Unterlagen zusammenstellen und die Betreibung weiterziehen. Je nachdem noch in einer anderen Stadt oder anderen Sprache. Ein Riesenaufwand, sag ich dir.
Das ist auch richtig so ! Wer etwas will, muss dies beweisen. Wenn die Forderung aber nicht Rechtens ist, muss der Eintrag auch verschwinden.

 
Rechtlich ist es wohl klar, wenn es denn tatsächlich so ist wie du schreibst. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch - der Heizunger schuldet dir ein Stück funktionierende Heizung und wie er das hinbekommt ist seine Sache. Wenn hingegen Du den Stromer bestellt hast, bezahlst Du und du musst dann versuchen, dieses Geld wieder zu bekommen.

Problem könnte hier höchstens "konkludentes Verhalten" sein: Der Stromer wird behaupten, du habest dich so verhalten, als seie es klar, du habest Ihn bestellt. Wenn ich, um ein Beispiel zu machen, einen Pannendienst anfordere, mache ich auch nicht erst einen Vertrag mit Offerte bei denen. Trotzdem kann ich nicht mit der Begründung, ich hätte nichts Schriftliches, die Bezahlung verweigern.

Es wäre also gut, bei solchen Dingen die Handwerker darauf hinzuweisen, dass sie alle Formalitäten mit der Heizungsfirma zu besprechen haben. Hoffentlich steht im Werkvertrag, dass sich die Heizungsfirma auch um Nebengewerke, wie eben den Elektroanschluss, kümmert. Wenn dort solche Leistungen bauseitig definiert sind, dann wird es komplizierter. Aber auch dann haftet der Unternehmer bis zur Abnahme für sein Werk.

Gewöhnlich haben die Unternehmer für derlei Sachen Haftpflichtversicherungen. Die können sich dann über die Schadensregelung streiten. Dich geht das nur insofern etwas an, als dass du Umtriebe und eine nicht funktionierende Heizung hast.

Normalerweise regeln gute Unternehmer im Interesse der Kundenbindung und des guten Rufes derlei Sachen unter sich, denn du wirst jedenfalls nachher weder den Elektriker noch die Heizungsfirma weiterempfehlen.

Wenn die Heizungsfirma anerkennt, dass sie die Rechnung für den Elektriker mit dem von ihm verursachten Schaden verrechnen will, ist es für Dich schon mal gut. Schau aber, dass Du irgendwas schriftlich hast, denn im Rechtsstreit bleibt, wer schreibt, und das Gedächtnis lässt in solchen Fällen schnell nach.

Wenn man weiss wie es läuft und wie nicht schläft man aber schon einmal besser. Also informiere dich über das Betreibungswesen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist auch richtig so ! Wer etwas will, muss dies beweisen. Wenn die Forderung aber nicht Rechtens ist, muss der Eintrag auch verschwinden.
Meinst du es werden mehr Leute zu unrecht betrieben oder es bezahlen mehr Leute Ihre Rechnungen nicht und werden deshalb betrieben?

Meine Erfahrung ist, dass ich eine Leistung erbringe und die nicht bezahlt wird und ich nochmals Aufwand habe. Meistens ist der Konsument im Vorteil weil er eine Leistung bekommt ohne zu Bezahlen und der Händler zuerst mal Kredit geben muss.

Wenn du dann noch jemanden in einem andersprachigen Kanton betreiben musst, dann viel Spass!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine Erfahrung ist, dass ich eine Leistung erbringe und die nicht bezahlt wird und ich nochmals Aufwand habe. Meistens ist der Konsument im Vorteil weil er eine Leistung bekommt ohne zu Bezahlen und der Händler zuerst mal Kredit geben muss.
Gängige Vorhgehensweise:

-Wir kennen Sie nicht, da Sie Neukunde sind, deshalb nur gegen Bar oder Vorkasse

-Wir kennen Sie bereits, deshalb nur gegen Bar oder Vorkasse

Die zweite Sorte ist leider auch häufig.

 
Betreibung getrost kommen lassen. Rechtsvorschlag erheben, dann muss der Handwerker seinen Werkvertrag auf den Tisch legen. Dann sieht man sofort, wer Auftraggeber ist.

Ungemütlicher wird es bei Handwerkerpfand, aber mit dem hat der Elektriker ja nicht gedroht. Wieso nicht? Weil er weiss, dass er im Unrecht ist. Jetzt versucht er es mit Einschüchterung durch angedrohter Betreibung.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet
Hab ich gemacht...

Nun ist gestern eine Vorladung von der Schlichtungsbehörde mit einer Klage vom Elektriker ins Haus getrudelt. Ich weiss nun wirklich nicht, was er sich damit erhofft...,

Bin gespannt, wie es weitergeht!

 
Naja, er will wohl Geld /emoticons/default_smile.png. Und der Weg bei einer Betreibung führt halt zunächst über die Schlichtungsbehörde und anschliessend falls man sich nicht einig ist zum Bezirksgericht.

Bin auch gespannt wie es weiter geht...

Hausbau 2009 beendet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.519
Beiträge
257.847
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand