"Gute Privatsphäre" - was heisst das?

SchweizerSchoggi

Mitglied
07. Feb. 2013
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Hallo zusammen

Im Baubeschrieb zu unserem Stockwerkeigentum wurde ausdrücklich eine besonders gute Privatsphäre der Wohnungen hervorgehoben.

Nun hören wir aber tagein-tagaus Geräusche aus der unter uns liegenden Wohnung. Sei es spielende Kinder, rennen, lachen, weinen, Stühle rücken, Tumbler drehen etc pp. Wir nehmen an gefühlt 80% des Alltags der Familie unten teil.

In meinen Augen hat das (halt rein subjektiv) nichts mit einer guten Privatsphäre gemein.

Aber wie darf man das wohl offiziell auslegen? Darf man bei einer solchen Angabe davon ausgehen, dass die Wohnparteien ohne explizit übermässige Rücksichtnahme weitestgehend ruhig neben- bzw. übereinaner wohnen dürften? Ich meine, man kann Kindern ja schwerlich verbieten zu spielen und zu lachen. Dass man Trittschall hört (wenngleich in unserem Fall auch sehr, sehr laut) ist ja noch das eine. Aber selbst Sprache ist überdeutlich zu verstehen.

Ich fühle mich in meienr Privatsphäre sehr eingeschränkt und unwohl.

Aber was sagt "besonders gute Privatsphäre" offiziell aus?

Danke für eure Antworten
BiancaSoCh

 
Liebe BianchaSoch

Ich hätte angenommen, dass «besonders gute Privatsphäre» bedeutet, dass a) zwischen den Balkonen Trennwände stehen (Evtl. sogar ohne Luftspalt!) und /emoticons/default_cool.png dass die nächste Fassade mehr als 5m weg ist. Was bei Verdichtetem Bauen schon etwas ist.

im ernst. siehe gulx

haba

 
Mal abgesehen davon, was die Passage besonders gute Privatsphäre bedeutet, es ändert nichts daran, dass du die unterliegenden Bewohner hören wirst.

Und das ist das was dich stört. Auch mit Gutmachung in Form von Geld, du wirst die Nachbarn immer noch hören.

Somit bleiben nur noch drei Dinge:

- Bauliche Massnahmen (Wenn überhaupt möglich)

- Es zu ertragen

- Eine neue Bleibe zu suchen

P.S.

Ich finde es aber schon sehr ungewöhnlich, dass "normale" Sprache hörbar ist.....da ist doch was falsch gelaufen.....

 
Was meinst Du genau mit Baubeschrieb? War das so ein allgemeiner Verkaufsprospekt, den Du vor Vertragsunterzeichnung bekommen hast oder war es der detaillierte Baubeschrieb, der idealerweise Vertragsbestandteil wurde?

Dein Problem ist Folgendes: Du musst Messungen machen lassen. Im dümmsten Fall kommt raus, dass alles innerhalb der Toleranzen liegt. Im Vertrag und im detaillierten Baubeschrieb wird ziemlich sicher nur versprochen, dass die SIA-Normen eingehalten werden. Darauf wird sich der Verkäufer berufen.

Du musst dann argumentieren, dass mit der 'besonders guten Privatsphäre' gemeint war, dass eben nicht nur die Minimalanforderungen gemäss SIA einzuhalten sind, sondern deutlich mehr (was ja technisch kein Problem ist, ich höre in meiner eigenen Wohnung gar nix von den Nachbarn).

Wenn nun die Privatsphäre in einem Verkaufsprojekt erwähnt war, der Vertrag, denn Du danach abgeschlossen hast, aber nur auf SIA verweist, ist diese Argumentation nicht ganz einfach. Völlig aussichtslos aber nicht, insbesondere, da Du als Laie die SIA Normen nicht im Detail kennen musst, vor allem nicht, wenn der Verkäufer klare Aussagen macht wie eben 'besonders gute Privatsphäre'.

Wenn Du etwas erreichen willst, wirst Du aber im schlimmsten Fall nicht darum herumkommen, einen Anwalt zu nehmen, Messungen durchführen zu lassen und vor Gericht zu gehen... Oder eben, wie schon jemand geschrieben hat, bauliche Massnahmen, Dich daran gewöhnen oder ausziehen (wobei Du einem Käufer zumindest auf Nachfrage hin sagen müsstest, dass die Wohung ringhörig ist, sonst hast Du wieder ein Problem).

 
Da hättet Ihr Euch aber vor dem Kauf informieren sollen, wer die anderen Parteien sind. Und ein Stockwerkeigentum ist bei diesen Bedürfnissen wohl eh das Falsche. Wir haben 2x so gewohnt (waren aber damals noch Mieter) und haben immer gesagt, dass wir nie eine Eigentumswohnung kaufen werden. Da macht ja jeder was und wann er will. Ist ja schliesslich "seins".

Vermutlich bleibt Dir nur der Verkauf. Die Familie wird sich kaum euretwegen anders Verhalten....


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@Colori & @Pewi:

"Glücklicherweise" haben wir nicht selbst gekauft, sondern wohnen zur Miete. Aber wir kämpfen Seite an Seite mit dem Eigentümer gegen den GU.

Informiert haben wir uns zuvor schon über Zusammensetzung der Hausbewohner. Wir haben diese Wohnung dann gewählt, weil über uns nur ein älteres Ehepaar wohnt, das uns "sicher nicht auf dem Kopf rumtanzen" würde. Kinder im EG, ja gut, Tür zu und gut - dachten wir. Nun hören wir von oben (wo in früheren Wohnungen immer die "Schwachstelle" war) auch wirklich rein gar nichts und von unten fast alles. Und die Familie ist dabei nicht übermässig laut, im Gegenteil, sie wissen um das bauliche Problem und es ist ihnen selbst nicht recht, dass wir alles mithören (müssen). Aber normal wohnen wird man dürfen, ohne den anderen zu stören. Und das ist hier nicht möglich momentan..

 

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