Hallo,
Ich habe am 31. März eine Kündigung für meine Wohnung erhalten. Begründet ist sie auf dem amtlichen Formular nicht, aber im Anschreiben sagt die Verwaltung, dass der Eigentümer der Wohnung diese veräussern möchte.
Leider kommt die Kündigung zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, da meine Tochter vor zwei Wochen auf die Welt gekommen ist.
Meine Frage ist: Wenn ich über das Gespräch mit der Verwaltung keine Verlängerung des Mietverhältnisses ereichen kann, ob ich im Sinne des §272 Obligationenrecht ein Härtefall bin und somit eventuell eine Erstreckung des Mietvertrages verlangen könnte?
Danke Euch schon mal im voraus
Snow
Ich habe am 31. März eine Kündigung für meine Wohnung erhalten. Begründet ist sie auf dem amtlichen Formular nicht, aber im Anschreiben sagt die Verwaltung, dass der Eigentümer der Wohnung diese veräussern möchte.
Leider kommt die Kündigung zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, da meine Tochter vor zwei Wochen auf die Welt gekommen ist.
Meine Frage ist: Wenn ich über das Gespräch mit der Verwaltung keine Verlängerung des Mietverhältnisses ereichen kann, ob ich im Sinne des §272 Obligationenrecht ein Härtefall bin und somit eventuell eine Erstreckung des Mietvertrages verlangen könnte?
Danke Euch schon mal im voraus
Snow