Häusschen Renovieren Brauche tipps!

Sämsibar

New member
21. Mai 2013
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Hallo zusammen
Ich und meine freundin können von meiner genossame eine alte scheune mieten , dass wir in einen gemütlichen raum umbauen wollen.
Da bleibt die frage mit was fange ich am besten an und welches wäre die billigste lösung?! ImageUploadedByHaus-Forum.ch1369147528.468511.jpgImageUploadedByHaus-Forum.ch1369147541.414252.jpg


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 von meiner genossame eine alte scheune mieten , dass wir in einen gemütlichen raum umbauen wollen.
Was immer "genossame" bedeutet... was willst Du denn dort für einen "gemütlichen" Raum herrichten. Die alte Scheune ist gut für den sanften oder warmen Rückbau..... aber doch nicht um dort einen Wohnbereich einzurichten.

Bevor Du da einen Rappen investierst, solltest Du mal bei der zuständigen Gemeinde vorsprechen und fragen, welche Nutzung (ausser als Scheune) dort überhaupt erlaubt wäre?

Und dann, dann gäbe es sicher auch keine billige Lösungen... mal abgesehen von einer Amazonas-Lodge...also frischer Sand auf den Boden, Hängematte rein und Loch ins Dach für die Feuerstelle. /emoticons/default_smile.png

 
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Ich war heute bei der genossame presidentin diese hat mir wärmstens eine ander hütte empfohlen

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Das sieht alles ziemlich kaputt aus.

Was willste darin denn eigentlich machen (wohnen, basteln, etwas einlagern, ...)?

Was bedeutet "Genosssame"?

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Genossame ist eine Art Korporation im Kanton Schwyz, die Genossamen haben Alpen, Wälder und Allmenden, manchmal auch nichtlandwirtschaftliche Objekte.

Vor allem auf den Alpen stehen solche Schuppen. Was man damit machen kann/darf, steht wohl in den Satzungen der Genossame. Richtig ausbauen zum Wohnen wird wohl nicht möglich sein, aber ein Ausbau, damit man sich ein einfaches Wochenend- oder Feriendomizil schaffen kann, wird gehen. Fliessend Wasser oder Elektrizität ist meistens nicht möglich, aber eine einfache Küche mit (Feuer-) Herd, ein Stübchen und "Schlafzimmer" liegen meistens drin.

Das Ganze bedeutet halt viel Arbeit und was du wirklich machen darfst, muss zuerst geklärt werden, erst dann können auch Tipps gegeben werden, wie du das anpacken kannst.

 
Also danke erstmal das du den begriff genosame erklären konntest /emoticons/default_smile.png
Ich darf im innenraum machen wass ich will und für fenster eine bau eingabe machen so wurde es mir erklärt
Brauchen werde ich eben für wochenenden zu festereien und halt mal ferien
Wasser darf ich anzapfen habe eine quelle.
Und gasküche und strom werde ich mit batterien und solarzellen betreiben



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Hallo Sämsibar

Das klingt ja alles sehr romantisch, und die Umgebung ist einfach traumhaft!

Meine Frage: Du schreibst "mieten". Wie sieht es dann rechtlich aus? Du wirst ja doch ein paar Franken und viel Herzblut in das Projekt stecken.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Jaa mieten für 20 franken pro jahr
Und ich will das im vertrag der nach 10 jahren abläuft ich der erste bin der wieder gefragt wird ob ich diese hütte in die ich tatsächlich viel zeit geld und herzblut investieren gefragt werde dies sollte kein problem sein

 
Bei aller Leibe zu solchen Objekten, beachte bitte die rechtliche Seite.

Gemäss Raumplanungsgesetz sind Abänderungen von Bauten unzulässig, wenn die neue Nutzung zonenwidrig wäre. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt möglich, siehe hier Art. 24

Aus einem reinen Stall in der Landwirtschaftszone, der nie bewohnt war, eine auch nur temporäre Aufenthaltsstätte mit heizbaren Räumen und Fenstern zu machen dürfte nicht bewilligungsfähig sein, denn dies wäre eine Umnutzung und eine bauliche Veränderung.

Wenn die Genossenschaft als Besitzerin eine solche Änderung duldet, wird sie in grosse Schwierigkeiten kommen, zumal für Bauten in der Land- oder Alpwirtschaftszone der Kanton, nicht die Gemeinde zuständig ist. Die Behörden halten sich immer an den Besitzer.

Gut, wo kein Kläger da kein Richter, aber darauf würde ich nicht gehen, zumal alles, was man an solchen Orten tut, sehr aufwendig ist und auf lange Frist geplant sein sollte. Glaube nicht, es merke niemand was da geht, bloss weil es abgelegen ist!

Als zweites Hindernis sehe ich den Status des Mieters. Dieser ist mit baulichen Veränderungen prinzipiell inkompatibel.

Fazit: Feldbett, Grill und campieren wird möglich sein, weil damit keine baulichen Veränderungen einhergehen. Ebenso darf das Gebäude instandgehalten werden. Alles andere wird nicht gehen.

 
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Emil hat recht! Das was du machen willst, nennt man "Bauen auserhalb Bauzone". Und da braucht es eine Baubewilligung. Ich bin am Umbau einer Scheune, bis ich dazu eine Bewilligung hatte vergiengen zwei Jahre... Erst brauchst du die Zusatimmung der Gemeinde, wenn dann auch noch kein Nachbar Einsprache macht geht das ganze auf den Kanton, Kopie an WWF, Pro Natura und Heimatschutz. Erst wenn alle Einverstanden sind und das ganze dem Raumpanungsgesetz entspricht, bekommst du eine Baubewilligung. Illegale Bauten werden zurückgebaut. Du wärst nicht der Erste, der aus einem Ferienhäuschen wieder einen Geissenstall baut.

Wenn du illegal baust, dann unbedingt nur soviel wie du im schlimmsten Fall wieder zurückbauen könntest.

Genau aus diesem Grund stehen diese Ställe in der Schweiz leer und zerfallen.

Gruss Imker

 
Woran man da alles denken muss ist gar nicht so einfach! Ich hätte daran auch nicht gedacht.
Es ist wirklich schade, dass man das so nicht nutzen darf, da würde man so viel rausholen können. Ein kleines Ferienhüttchen -WERBELINK ENTFERNT -und Almchic.. das könnte man sicher toll vermieten. Aber ja... ihr habt da einfach recht.

 
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wenn es alles so wäre, dann könnte ich auch meinen Bunker zu Wohnzwecken vermieten, aber so gemütlich ist der nicht gerade.

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