Haftbarkeit Architekt?

Iwanhoe

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14. März 2010
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Hallo zusammen,

Wir sind gerade daran, den Aushub für den Anbau eines Einfamilienhaus an einem bestehendem Haus machen zu lassen.

Nun wurde heute die elektrische Hauptzuleitung vom Bagger angeknabbert und das Haus stand ohne Strom da.

Die Haupzuleitung ist leider auf den Kartasterplänen (oder so ähnlich) nicht eingezeichnet (bestehendes Haus ca 35 Jahre alt).

Ich habe vor Baubeginn dem Architekten noch gesagt, dass die Zuleitung in der Nähre des Eingangs der Garage ist; wie diese genau verlaufe, weiss ich natürlich auch nicht.

Nun: Hätte der Architekt der Aushubfirma das genauer erklären sollen, dass auf diese Leitung acht gegeben werden muss?

Ist der Architekt haftbar? Oder kann dieser, weil keine Pläne vorhanden sind, jegliches Verschulden abweisen?

Derjenige der den Aushub macht, sagt, er habe nichts davon gewusst.

(Die elektrische Zuleitung musste sofort wiederhergestellt werden (EXPRESS! , da öffentliche "Anlagen" eingemietet sind im bestehenden Gebäude)

(Leider konnte ich noch gar nicht mit dem Architekten reden, aber eure Meinung dazu interessiert mich sehr)

Besten Dank für eine rasche Rückmeldung !!

 
Das beste wäre gewesen, das Elektrizitätswerk vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu informieren, sie möchten den Verlauf der Leitung feststellen.

Architekt: Hätte den Aushubunternehmer darauf hinweisen sollen. Du: ebenfalls: Aushubunternehmer: hätte aus Erfahrung vorher nachfragen sollen. Jetzt lässt sich trefflich streiten.

 

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