hallo hobit
zu deine fragen... was die privathaftpflicht angeht, würde ich einfach eine familienprivathaftpflicht abschliessen, denn somit sind alle gedeckt.
was das testament angeht... ich bin zwar kein jurist, aber habe folgenden auszug gefunden der dir bestimmt weiterhelfen kann (und jetz wo ich es gelesen habe, kommt es mir sehr bekannt vor, denn dieses thema wurde bei meiner letzten weiterbildung durchegenommen) /emoticons/default_icon/wink.gif
Wer erbt wieviel?
Die gesetzlichen Erbinnen und Erben
Wenn Sie bis zu Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht haben, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau ist nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
Dabei wird zwischen drei so genannten Stämmen unterschieden:
- Verwandte des ersten Stammes sind Ihre Kinder und Grosskinder
- Verwandte des zweiten Stammes sind Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Nachkommen
- Verwandte des dritten Stammes sind Ihre Grosseltern und deren Nachkammen, das heisst Ihre Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.
Die Erbreihenfolge
Die Erbreihenfolge ist nun wie folgt geregelt:
Hinterlassen Sie Verwandte des ersten Stammes, also Kinder oder Grosskinder, erben nur diese sowie Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau, während die übrigen Verwandten nichts bekommen. Haben Sie keine Kinder, erben neben Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau nur die Verwandten des zweiten Stammes, also Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Nachkommen. Verwandte des dritten Stammes, also Ihre Grosseltern und deren Nachkommen, erben nur, wenn Sie keine Erbinnen und Erben des ersten und des zweiten Stammes hinterlassen und Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau bereits gestorben ist.
Die Erbanteile
Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, richtet sich die Höhe der Erbanteile nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wie viel Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau erhält, hängt davon ab, wer sonst noch erbberechtigt ist. Haben Sie Kinder, so erhält Ihr Mann bzw. Ihre Frau die Hälfte der Erbschaft. Drei Viertel bekommt Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin, wenn die Erbschaft mit Verwandten des zweiten Stammes geteilt werden muss. Sind lediglich Verwandte des dritten Stammes vorhanden, bekommt Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die gesamte Erbschaft.
hoffe dir mit diesem weitergeholfen zu haben.
gruss luccio