Hallo Zusammen,
wir haben folgende Situation. Unsere Eigentumswohnung 180m2 Dachmaisonettwohnung ist jetzt kurz vor der Fertigstellung des Rohbau.
Vor 3 Wochen hat uns der Architekt mitgeteilt, dass es ein Problem gäbe mit der Kaminführung. Und wir uns entscheiden müssten was wir nun tun wollen. Kamin würde nicht Ordnungsgemäss den Vorschriften entsprechen und wir müssten das Cheminée umplatzieren oder die Kaminführung mit Kompromissen machen.
Aufgrund von unserer Grundrissplanung und Raumkonzept konnten wir nur die Kaminführung, innerhalb der Wohnung unter der Dachschräge führend in einem Zimmer machen.
Dies hat für uns eine visuelle und räumliche Einbusse, weil es einfach scheisse aussieht, verzeiht mir die Ausdrucksweise.
Der Architekten hat zugegeben, dass dies aufgrund seines Veräumnis zurückzuführen ist.
Er ist beim GU-Angestellt bei welchem wir dei Wohnung gekauft haben.
Wir stellen uns vor, dass der GU uns dies entschädigt.
Kaufwert 910'000.- CHF.
Wie hoch kann mann eine Entschädigung setzen und wie geht man in einem solchen Fall vor ?
Danke für Euren Feedback
Gruss
wir haben folgende Situation. Unsere Eigentumswohnung 180m2 Dachmaisonettwohnung ist jetzt kurz vor der Fertigstellung des Rohbau.
Vor 3 Wochen hat uns der Architekt mitgeteilt, dass es ein Problem gäbe mit der Kaminführung. Und wir uns entscheiden müssten was wir nun tun wollen. Kamin würde nicht Ordnungsgemäss den Vorschriften entsprechen und wir müssten das Cheminée umplatzieren oder die Kaminführung mit Kompromissen machen.
Aufgrund von unserer Grundrissplanung und Raumkonzept konnten wir nur die Kaminführung, innerhalb der Wohnung unter der Dachschräge führend in einem Zimmer machen.
Dies hat für uns eine visuelle und räumliche Einbusse, weil es einfach scheisse aussieht, verzeiht mir die Ausdrucksweise.
Der Architekten hat zugegeben, dass dies aufgrund seines Veräumnis zurückzuführen ist.
Er ist beim GU-Angestellt bei welchem wir dei Wohnung gekauft haben.
Wir stellen uns vor, dass der GU uns dies entschädigt.
Kaufwert 910'000.- CHF.
Wie hoch kann mann eine Entschädigung setzen und wie geht man in einem solchen Fall vor ?
Danke für Euren Feedback
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