Haftung des GU bei Verletzung der Bauvorschriften

hbw

Mitglied
21. Okt. 2009
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Hallo,

wir haben mit einem GU in der Schweiz (ZH) gebaut im Jahre 2002.

Im Werkvertrag nach SIA118 war auch ein bauseits montiertes Kamin für einen Schwedenofen, das in einem eingemauerten Kaminschacht verläuft, enthalten.

Dieses Jahr hatten wir einen Brandschaden der auf nicht vorschriftsgemäss ausgeführte Arbeiten während des Baus zurückzuführen ist.

Zum Brand führten unter anderem nicht isolierte Kaminbefestigungen

(Wärmebrücken) und das nachträgliche (in der Garantiezeit) befüllen des Kaminschachtes mit (schwer) brennbaren Cellulose Material . (Zur Schalldämmung*) Das Material trocknete mit den Jahren durch die stetige Erwärmung aus und fing bei der untersten Kaminbefestigung Feuer. Es entstand ein Glimmbrand.

*Im Gleichen Kanal verlaufen auch Elektroinstallationen und Zentralstaubsauger. Der Nachbar reklamierte während der Garantiezeit, die Schallübertragung des Zentralstaubsagers, worauf der GU den Hohlraum mit dem Dämm-Material befüllen liess.

Vorschriftswidrig (Brandschutz) nach meiner Auffassung:

- Nicht isolierte Kaminbefestigung (Wärmebrücken)

- Führen von Hausinstallationen im Kaminkanal, ohne Brandabschottung

- Nichteinhalten von Minimalabständen (Cellulose-Dämmung) zum Kamin

Nach Abrechnung mit der GVZ blieb uns einen Schaden von mehren tausend Franken. (Zusätzlicher Einbau einer Brandabschottung, Bewilligungen etc.)

Fragen:

1. Wie lange haftet der GU für einen solchen Fall (nehme mal nicht an, dass dies unter einen "versteckten Mangel" geht!

2. Wo liegt die Beweislast nach SIA118. Der GU behauptet, er habe keine Unterlagen zum Garantiefall (Nachträgliche Befüllung mit Dämm Material)

Ich auch nicht. Die in Frage kommenden Zulieferer auch nicht. (komisch!!)

Hier scheint mir ein Intressekonflikt vorzuliegen.

3. Wie soll ich weiter vorgehen?

Habe dem GU vor einer Woche mal einen eingeschrieben Brief mit Einzahlungsschein zugestellt, um den Schaden geltend zu machen. Bis jetzt habe ich nichts gehört.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tips.

Gruss hbw

 
Hallo hbw,

willkommen im Forum, wenn auch aus ärgerlichem Anlass.

2009 wirst Du mit Sicherheit in der Beweislast sein. Das ist auch dem GU bekannt. Dass es aber ein Mangel ist/war, ist ebenso klar. Im Bereich der Schornsteine/Rauchrohre verwendet man ausschließlich Dämmmaterial, was nicht brennbar ist.

Die Bauakten, somit auch der damalige Auftrag und die Rechnung über das einbringen der "Schalldämmung" muss er, wie auch bei uns, sicherlich mehr als 10 Jahre verpflichtend aufbewahren. Also bedeutet die Aussage, ihm sei nichts bekannt, eigentlich nichts. Im Streitfall kann man ihn zur Vorlage der Akten und Rechnungen, auch die der Ausführungsfirma, gerichtlich zwingen.

Dass er dieses Material eingefüllt hat, wird ja wohl zudem auch noch bei der Beseitigung des Brandschadens erkennbar gewesen sein. Falls dies ein Unternehmen war, wird es auch dort einen schriftlichen Verweis geben. Auch der Versicherer wird diese Notiz über die mögliche, oder tatsächliche Ursache sicherlich besitzen.

Also ist klar nachweisbar, dass diese von ihm (GU) eingebracht wurde und zudem die Halterung falsch ausgeführt war.

Trotzdem wirst Du hier ggf. einen Anwalt bemühen müssen, wenn sich der GU weiterhin so querstellt. Dies ist für ihn einen normale Taktik, nach dem Motto: Ich habe mehr Zeit, den längeren Atem... Er rechnet damit, dass Du es dabei belassen wirst und nicht den gerichtlichen Weg beschreiten würdest?

Wenn doch, bitte einen Baufachanwalt nehmen, welcher hier auch Erfahrung hat. Ggf. mal einen von dem Versicherer vorschlagen lassen...?

 
Hallo hbw

Wurde die Kaminanlage mit Schacht usw. durch die örtliche Feuerpolizei überhaupt abgenommen? Wurde eventuell hier schon die Meldepflicht durch den Ersteller, in Deinem Fall der GU verletzt und wie waren die Reaktionen der Feuerpolizei resp. des Sachberarbeiters bei der Bezugsbewilligung? Auch das nachträgliche befüllen des Kaminschachtes mit der Zellulose-Dämmung hätte der Feuerpolizei gemeldet und abgenommen werden müssen.

Ich würde hier sofort einen Bauanwalt zuschalten.

 
Hallo Pfälzer, Hallo Irgendwer,

besten Dank für eure Info.

Die Frage ist ob dies unter "Verdeckte Mängel" geht, oder ob man den GU für fahrlässiges oder vorschriftswidriges Ausführen von Arbeiten länger als 5 Jahre belangen kann (Haftpflicht). Hausübergabe war der 10.Dez.02.

Ob das Kaminrohr (solange es sichtbar war), während des Hausbaues von der

Feuerpolizei abgenommen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Für den Schwedenofen jedenfalls mussten wir im Jan 03 ein Gesuch nachreichen aufgrund der feuerpolizeilichen Kontrolle Ende Dez 02.

Nach Ende 02 kam die Feuerpolizei nicht mehr vorbei, ich nehme daher an, dass die Befüllung nicht abgenommen wurde.

Wenn der GU behauptet er habe nichts gemacht, resp. wir haben die Befüllung selber organisiert (was absurd wäre in der Garantiezeit), dann könnte er und der Zulieferer die Unterlagen ja einfach verschwinden lassen, und niemand müsste was befürchten. Wo offiziell nichts bestellt wurde gibt's auch keine Unterlagen.

Die Montage von den Elektro-und Zentralstaubsauger Rohren und die Halterung für das Rauchgasrohr im selben Kaminschacht waren zwar nicht vorschriftsgemäss, hätten aber ohne die Befüllung kein Schaden verursacht.

Die Brandermittler der Polizei analysierten, wie es zum Brand kam, und erstellten ein Bericht.

Diesen kann ich aber nicht einsehen, es braucht dafür glaub ich einen richterlichen Beschluss.

Weil der Fall nicht gravierend genug war, darf die Polizei von Gesetzes wegen nicht weiter abklären (Befragung/Hausdurchsuchung etc.)

Fragt sich wie gross die Erfolgschancen sind.

Wenn ich einen Anwalt nehme und es kommt zu einem Vergleich, man einigt sich auf die Häfte, minus Anwaltskosten, bleibt nicht mehr viel.

Gruss hbw

 

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