Haftung von Architekten

musli99

Mitglied
01. Juli 2009
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Hallo zusammen

ich hätte da mal eine Frage, ob jemand von Euch schon so ne Erfahrung hat. Unser Architekt scheint uns einfach so nebenher zu betreuen (obwohl ich unter Betreuung ja grundsätzlich was anderes verstehe).

Die Strasse vor unserem zukünftigen Haus wurde zwecks Erschliessung Strom/Telefon/Abwasser aufgerissen, wir hatten davon Kenntnis und haben unseren Architekten mehrmal informiert, dass er da gleich für die Anschlüsse sorgen solle - ging vergessen = Mehrkosten

Beim Baugesuch wurde vom Architekten zuerst die falsche Höhe eingegeben (er meinte Grundbuch sei relevant und nicht Zonenplan), das führte zu einer Einsprache und neuer Eingabe = Verzögerung. Nun liegt das Baugesuch beim Kanton und dort hat man nun festgestellt, dass Unterlagen zur Grundwassernutzung fehlen und nachgereicht werden müssen = Verzögerung./emoticons/default_eek.png

Kann ich hier als Bauherr irgendwas machen - ich meine was anderes als wütend den Kopf schütteln? /emoticons/default_confused.png

Danke im voraus für Eure Erfahrungen....

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo musli99,

vorrangig solltest Du ein "Gespräch" mit Deinem Architekten führen.. über das was Dir nicht behagt.... wenn sich herausstellen sollte, dass er keine Zeit oder Lust hat Dein Projekt abzuarbeiten.. dann solltest Du eine Trennung und anderweitige Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine Minderung des Honorars.. wirst Du ohne ggf. darüber streiten zu müssen.. nicht so einfach durchsetzen können.. schaue Dir den Vertrag an.. was dort geschrieben steht.. und was von Dir unterschrieben wurde.

 
Hallo Pfälzer

danke für Dein Feedback, sowas denke ich mir eben auch. Es erstaunt und verwundert mich einfach, denn in jedem anderen Beruf wäre ich für solche Fehler haftbar bzw. müsste Mehrkosten ersetzen oder schlucken.

Tja, es bleibt wohl nur der Frust....

 
Hallo musli99,

naja.. Frust sollte nicht aufkommen.. entstehen.. dann wird das ganze noch müssiger... Klärung ist angesagt.. Änderung... oder Trennung... je früher dies erfolgt um so früher läuft es in den richtigen Bahnen.. oder bekommt die passende Wendung... und dann gehts wieder voran.

Sicher haftet er auch für Schäden welche Euch entstanden sind.. oder werden... nur das muss in der Regel ein Gericht feststellen.. bis dahin wird das sonst nix.. und bis es soweit wäre.. wäre dann in der Tat das Wort "FRUST" gross zu schreiben.. daher möglichst vermeiden.. denn es bringt Dich in der Bauabwicklung keinen Schritt weiter.. oder schneller zum Endtermin.

 
Hallo Zusammen

Die Architekturleistung ist im SIA-Vertrag klar umschrieben. Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist:

"Bei verschuldet fehlerhafter Auftragserfüllung hat der Architekt dem Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere bei Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht, bei Nichtbeachtung oder Verletzung anerkannter Regeln seines Fachgebietes, bei mangelnder Koordination oder Beaufsichtigung, bei ungenügender Kostenerfassung sowie bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen."

Ist jemand mit der Architekturleistung nicht zufrieden, so muss eine eingeschriebene Abmahnung im vorgenannten Sinne an den Architekten gerichtet werden, und zwar kein E-Mail. Wird das unterlassen, so geht jeder Richter davon aus, dass man mit der Architekturleistung zufrieden war.

Das Thema der "Unzufriedenheit", kann aber auch an einer Bausitzung angesprochen werden und sollte dann zwingend in einem Protokoll geschrieben stehen. Dann muss eben der Bauherr einmal selber ein Protokoll schreiben...! Es gilt einfach immer nur die Schriftlichkeit.

Aus meiner Erfahrung gibt es fast immer den Punkt, ich nenne es so: Das falsche Wort ins falsche Ohr... Es ist unbedingt in einem solchen Moment gegenseitig ein mediatives Gespräch zu führen, wenn nötig unter Beizug einer Fachperson für Konfliktregelung und Klärungshilfe.

Gruss

Bauexperte

 

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