Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich Haftungsansprüche für eine irrtümliche Entsorgung beim Umbau einer Wohnung:
Wir sind derzeit dran, unsere 1 1/2 Zimmer Ferienwohnung totalzusanieren (Stockwerkeigentum, MFH). Die Wohnungstüre zum Treppenhaus besteht aus einer Doppeltür
(zwei einfache Türen am Türrahmen jeweils aussen und innen am Türrahmen angebracht; erste Tür aussen öffnet hin zum Treppenhaus, innere Tür öffnet in Wohnung),
welche nicht Bestandteil der Sanierung ist. Jetzt wurde die innere Wohnungstür durch die Handwerker unachtsamerweise entsorgt.
Meine Frage ist jetzt die folgende: Die Handwerker anerkennen den Schaden und wären bereit, 1000CHF zu zahlen. Da die entsorgte Tür und die verbleibende Tür zum Treppenhaus
nicht der Norm EI30 entsprechen (Installationsjahr ca. 1965), müsste die gesamte Türinstallation komplett durch eine EI30 Tür ersetzt werden, welche etwa 3500CHF kosten würde.
Damit kämen auf uns Zusatzkosten von ca. 2500CHF zu. Müssen wir das so akzeptieren oder müssen die Handwerker den gesamten Schaden von 3500CHF übernehmen?
Vielen Dank und schönen Gruss
Christoph
Ich habe eine Frage bezüglich Haftungsansprüche für eine irrtümliche Entsorgung beim Umbau einer Wohnung:
Wir sind derzeit dran, unsere 1 1/2 Zimmer Ferienwohnung totalzusanieren (Stockwerkeigentum, MFH). Die Wohnungstüre zum Treppenhaus besteht aus einer Doppeltür
(zwei einfache Türen am Türrahmen jeweils aussen und innen am Türrahmen angebracht; erste Tür aussen öffnet hin zum Treppenhaus, innere Tür öffnet in Wohnung),
welche nicht Bestandteil der Sanierung ist. Jetzt wurde die innere Wohnungstür durch die Handwerker unachtsamerweise entsorgt.
Meine Frage ist jetzt die folgende: Die Handwerker anerkennen den Schaden und wären bereit, 1000CHF zu zahlen. Da die entsorgte Tür und die verbleibende Tür zum Treppenhaus
nicht der Norm EI30 entsprechen (Installationsjahr ca. 1965), müsste die gesamte Türinstallation komplett durch eine EI30 Tür ersetzt werden, welche etwa 3500CHF kosten würde.
Damit kämen auf uns Zusatzkosten von ca. 2500CHF zu. Müssen wir das so akzeptieren oder müssen die Handwerker den gesamten Schaden von 3500CHF übernehmen?
Vielen Dank und schönen Gruss
Christoph