Hallo an Alle bin neu hier

jom

Mitglied
27. Juni 2009
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Ich hab eine frage und hoffe das mir jemand helfen kann!!!!

Hab Offerten machen lassen für den umbau meiner Wohnung, an hand von dieser Offerte hab ich den Auftrag gegeben, jetzt bekommen ich eine Abschluss Rechnung von 89% mehr als die Offerte /emoticons/default_additional/210.gif , also fast das doppelte, muss ich das bezahlen? Oder weis jemand eine guten rat? , bin sprach los.

 
Hallo jom

In der Offerte sind Werte angegeben m2, m etc.

Weicht die Rechnung von den offerierten Werten ab.

Wenn ja war die Offerte eine bewusste Täuschung in der Menge um gegenüber einem Mitbewerber besser da zu stehen.

Generell gilt eine Offerte darf um max. 15% in der Verrechnung überschritten werden.

Würde die Rechnung vorerst nicht zahlen und eine Erklärung für die Differenz verlangen.

Und zwar die Differenz gegenüber der Offerte !!

Aufgrund deiner Antworten können wir weitere Punkte ansehen.

Andy

 
Erst vielen danke für die Info Andy.

Nein sind keine m2 eingegeben.

Hier Handel sich um dach umbau und vorbereiten für die wintergarden im meine Offerte stets folgendes :

Position Leistung Menge Einh. E-Preis Fr. G-preis Fr

333.000.00 333 Holzbau: Bekleidungen und

Ausbau

222 Spenglerarbeit

100.000 Vorarbeiten

180.000 Leistungen nach Aufwand

181.000 Arbeit nach Aufwand (Regie)

400 Schätzung der Summe für Löhne,

Maschinen, Geräte, Betriebs-

Material und gebühren.

401 Auszuführende Arbeit: 1.0 LE 6,900.00 6,900.00

Eternit demontieren 4-5 reihen.

Eternit für wiedergebrauch auf dem Dach lagern.

Folgt die ganze arbeit Beschreibung...........

(LE = Annahme Spengler und Zimmermann)

Total 6,900.00

Skonto2.00% innert 15 Tage -138.00

Projektsumme netto 6,762.00

Mehrwertsteuer 7,60% 513.90

Gesamttotal 7,275.90

Hab eine Rechnung bekommen vom Fr. 23,567.00

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo jom

Aufgrund der Offertgestaltung kann so eine Rechnung entstehen.

In der Offerte sind 2 Positionen aufgeführt die als "Annahmen" bezeichnet werden.

Du hast eine weitere Handhabe gegen solche Täuschung und schlechte Information.

Jede Stunde über Offertsumme muss in einem Regierapport festgehalten sein !!

Schlage dir folgendes Vorgehen vor.

Zum Rechnungssteller gehen und den Betrag anzweifeln.

Begründung für Mehrpreis über Offertbetrag verlangen - in schriftlicher Form.

Das Wichtigste - alle Regierapporte soll er dir zu diesem Zeitpunkt aushändigen.

Du siehst die ausgeführten Arbeiten - wenn er das kann.

Aufgrund der Regierapporte, der Anwesenheit der Anzahl Leute auf dem Bau (Nachbarn etc. fragen, wenn du es nicht selber weist) kannst du nachrechnen ob das überhaubt sein kann !!

Du hast aber immer noch die Möglichkeit diese Regierapporte anzuzweifeln.

Auf jeden Regierapport gehört deine Unterschrift !!

Ohne deine Unterschrift auf den Regierapporten und ohne Regierapporte kann er dir einer Rechnung von maximal Offertbetrag + 15% stellen !!

Konfrontiere ihn mit dieser Aussage - sie hat auch Bestand vor Gericht.

Andy

 
Ich habe nur die Offerte unterschrieben und sonst nix. Regiearbeit, wer entscheidet welche arbeit im Regie gemacht werden soll?

 
Hallo jom

Alle Arbeiten die über den offerierten Betrag hinaus gehen, müssen von dir mit Unterschrift bestätigt werden.

So gesehen hast du über diese "zusätzlichen" Arbeiten keinen Auftrag gegeben und du musst dafür nicht zahlen.

Der Unternehmer darf die Arbeiten die du nicht zahlst, nicht rückbauen !!

Sie wurden auf deinem Grund verbaut !

Würde dringend das Gespräch mit dem Rechnungssteller suchen.

Das Recht ist auf deiner Seite.

Er hat Arbeiten ausgeführt, die du nicht bewilligt hast !!

Andy

 
Hallo jom

Alle Arbeiten die über den offerierten Betrag hinaus gehen, müssen von dir mit Unterschrift bestätigt werden.

So gesehen hast du über diese "zusätzlichen" Arbeiten keinen Auftrag gegeben und du musst dafür nicht zahlen.

Der Unternehmer darf die Arbeiten die du nicht zahlst, nicht rückbauen !!

Sie wurden auf deinem Grund verbaut !

Würde dringend das Gespräch mit dem Rechnungssteller suchen.

Das Recht ist auf deiner Seite.

Er hat Arbeiten ausgeführt, die du nicht bewilligt hast !!

Andy
da gebe ich wellingtonia absolut recht:

wäre ja toll wenn man das als unternehmer so machen könnte, regiestunden aus dem finger saugen und verrechnen.

bei anfallenden schwierigkeiten im auftragsablauf, unvorgesehenem, evtl. neu entdeckten schäden oder komplikationen gehört ist der auftraggeber sofort zu informieren.

er sollte dir bei einer solchen information sofort an ort und am objekt die neue erkenntnis erläutern, verschiedene versionen anbieten um die sache zu beheben. den ungefähren stundenaufwand, eine preisliche spannweite kann ein handwerker auch gut abschätzen und selbstverständlich sollte er dich auf dem laufenden halten.

regiearbeiten sollten fortlaufend unterschrieben werden, so alle paar tage,

den da sind alle parteien noch im bilde um was es geht, können nachprüfen, gibt es sicherheit auf beiden seiten.

 
Vielen dank Painter.

Bin dankbar für jede rat oder Hilfe die ihr mir geben konnten.

 
Hallo jom,

hast Du denn den "Auftrag" als Werkvertrag geschlossen oder lediglich mündlich, oder eher formlos erteilt?

Wie es scheint, bist Du hier etwas naiv ins offene Messer gelaufen.

 
Hallo

Denke einfach der Rechnungssteller versucht es erst mal mit dem geringsten Aufwand.

Schweizer haben ja bis anhin eine gute Zahlungsmoral !!

Andy

 
Hallo jom,

so was hatte ich mir schon gedacht.... /emoticons/default_ohmy.png Ich möchte Dich auch nicht entmutigen, aber aus diesem Grund sehe ich den Sachverhalt etwas anders als meine Vorredner.

Für mich sind diese nachstehenden Bezeichnungen die "magischen Worte"

180.000 Leistungen nach Aufwand

181.000 Arbeit nach Aufwand (Regie)

400 Schätzung
Danach hat der nette Handwerker Dir eigentlich keine ordentliche Offerte erstellt. Er hat sich hier schon von Beginn an auf eine grobe Schätzung festgelegt, welche... so die Bezeichnung... nach Aufwand abgerechnet werden. Beide Positionen sagen aus, dass hier keine korrekte Masse (Du schreibst ja selbst, es gab keine Angaben über Stück/Flächen.. oder sonstwas) ermittelt und mit einem Einheitspreis versehen, eine Endsumme für die jeweilige Position darstellen!

Grob gesagt: Man schaut was alles gebraucht wird und wie lange man dafür braucht. Und diese Aufstellung wir Dir später, so wie wohl geschehen, berechnet.

Das ist mit Sicherheit nicht die feine Art einen Laien zur Auftragsunterzeichnung zu gewinnen, oft aber die einträglichere.

Solche Offerten gehören im Regelfall direkt in den Mülleimer. Du als Auftraggeber solltest klare Vorgaben machen was gewünscht wird, der Handwerker bietet Dir diese, fachlich entsprechend ausgearbeitet, an und es kommt danach zu einem Werkauftrag mit folgender Möglickeit:

A) Die Masse ist überschlägig ermittelt, der Einheitspreis je St./m?.. steht fest und man misst anschl. gemeinsam die echte Menge auf. Daraus ergibt sich dann der ggf. andere Endpreis.

/emoticons/default_cool.png Die Massen sind korrekt ermittelt, über die jeweiligen Einheitspreis ergab sich ein Endpreis, welchen man nun zu einem Pauschalpreis vereinbart und somit nicht mehr verändert werden kann. (Mal ausgenommen, Du änderst die bisherige Leistung nicht ab...)

So wie es ausschaut, hast Du keines von beiden ausgeführt.

Die typischen Regiestunden fallen in der Regel dann an, wenn Aufträge nach A oder B, ergänzt werden oder in den Vorgaben (also der Basis zur Offerte) nicht alles enthalten war. Dann werden zusätzlich Rapportzettel unterzeichnet und später zur Endabrechnung beigefügt.

Auch bei Wohnungsrenovierungen oder gar Sanierungen, lohnt daher oft der Einsatz von fachbezogener Hilfe. Diese Investition zahlt sich meist sehr schnell aus und man hat von Beginn an die richtigen Kosten auf Papier stehen, kann damit arbeiten und letztlich rechnen.

Sollten dennoch Regiearbeiten anfallen, aus besagtem Grund, werden diese zumindest fachlich überwacht und ggf. korrigiert, was widerum viel Ärger erspart.

Trotzdem, viel Glück und Geschick bei der anstehenden Verhandlung mit dem Handwerker.

 

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Josven