Handänderungskosten

jog11

Mitglied
14. Apr. 2010
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Hallo

ich wohnen in der Schweiz, genauer im Kanton Solothurn und möchte eine Liegenschaft erwerben. Bezahle ich die handänderungskosten (2,2%) vom Verkehrswert oder vom Kaufpreis?

Besten dank für die Hilfe

 
Besten Dank Ritsch

Weshalb habe ich die Auskunft von zuständigen Amt erhalten das bei einer grossen Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Kaufpreis der höhere Wert zählt?

Beste Grüsse

G. Joos

 
sorry :-( nicht nur die Steuersätze sondern auch die Handhabung scheint in unserem riesigen Land pro Kanton oder einiges sogar Kommunal geregelt zu sein.

Bei mir in FR war es vom Kaufpreis. Und wenn man Vorbezug 2. Säule macht kommen hier auch noch hohe Steuern und bei mir war die Kantonalsteuer schon hoch, und die Gemeinde hat hier das recht noch einmal bis zu 100% der Kantonalsteuer zu erheben. Wen wunderds mir wurden 100% belastet :-(

ja ein Hauskauf ist nicht ganz günstig gewesen neben dem ganzen Umbau was wir noch machten. Dafür ist es jetzt ein schönes Zuhause.

 
grundsätzlich werden die handänderungssteuern vom kaufpreis erhoben (allenfalls noch zuzüglich gu-leistungen, wenn gu-verpflichtung miteinbezogen ist).

dieser kaufpreis ist ja dann in der regel auch der verkehrswert. bestünde nun ein offensichtliches missverhältnis zwischen kaufpreis und verkehrswert und kann dieses nicht plausibel begründet werden, so geht das steueramt davon aus, dass "gemauschelt" wurde und nimmt dann den verkehrswert als grundlage zur steuerberechnung.

 

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