Handänderungssteuer im Kanton Solothurn ab 2011 abgeschafft

guguseli

Mitglied
20. Juni 2010
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Guten Tag

Wir sind am Planen eines EFH im Kanton Solothurn.

Baubeginn könnte Oktober 2010 sein.

Nun wir ja ab 1.1.2011 die Handänderungssteuer im Kt. SO aufgehoben (für Private). Gibt es eine Möglichkeit, mit einem Vorvertrag bereits per Oktober das Land zu übernehmen, mit bauen zu beginnen und erst am 2.1.2011 das Land zu überschreiben/kaufen?

 
Hallo guguseli

Auf der Site vom Kanton Solothurn ist es sehr genau definiert:

Inkrafttreten

Die Änderung wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten, wie dies der Kantonsrat für den Fall der

Annahme der Initiative am 6. Mai 2009 beschlossen hat. Die Befreiung gilt für Geschäfte, die ab

dem Datum des Inkrafttretens abgeschlossen werden. Massgebend ist das Datum des Verpflichtungsgeschäftes,

d.h. der öffentlichen Beurkundung des Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrages,

weil in der Regel zu diesem Zeitpunkt der Steueranspruch entsteht. Nicht entscheidend

sind die Daten des Grundbucheintrags, mit dem das Eigentum übergeht, oder des Übergangs

von Nutzen und Gefahr. Ist der Kaufvertrag jedoch unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen

(z. B. Bewilligung eines Bauprojekts), wird er erst mit dem Eintritt der Bedingung

verbindlich, so dass der Steueranspruch zu diesem Zeitpunkt entsteht.

Da musst du dich mit dem Verkäufer einigen.

 

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