Hallo Zusammen
Ich brauche Eure Einschätzung, was folgendes Problem anbelangt:
Wir sind zwei Familien, welche sich auf ein Wohnbauförderungs-Projekt der Gemeinde eingelassen haben. Zu diesem Zweck haben wir eine Baugesellschaft gegründet, in welche die Gemeinde das Land und wir je Fr. 50'000.- eingebracht haben. Die Gemeinde ist für 5 Wohnungen mit insgesamt ca. 4/6 und wir mit je einer Wohnung zu 1/6 beteiligt (gleichberechtigte Partner).
Die Gemeinde hat darauf verzichtet das Land im Grundbuch umzumelden, da dies mit 2x Eintragen unnötige Kosten verursachen würde.
Mittlerweile wurde die Stockwerksbegründung und der damit verbundene Grundbucheintrag abgeschlossen.
Nun kam auch die Diskussion auf, wie dies mit der Handänderungssteuer läuft.
Wir sind der Meinung dass die Gemeinde das Land in die Baugesellschaft eingebracht hat und eigentlich nicht berechtigt ist uns die Wohnung zu verkaufen.
Die Wohnung verkaufen müsste uns somit die Baugesellschaft, zu welcher wir auch gehören.
Die Gemeinde will die Handänderungssteuer auf das Land mit Wohnung erheben. Wir sind der Meinung sie kann (muss) diese nur auf das Land erheben, da die Wohnung von der Baugesellschaft und somit auch von uns erbaut wurde.
(Wenn ich Land kaufe und selber ein Haus darauf baue, bezahle ich die Steuer auch nur auf das Land).
Das Eine würde Fr. 3'100.-, das Andere Fr. 19'000.- bedeuten, also kein Klacks...
Ach ja, das Reden haben wir hinter uns, die Gemeinde besteht auf ihren Standpunkt!
Die entsprechenden Dokumente hätte ich gerne hochgeladen, doch die PDF's sind zu gross. Wenn sich jemand in diesem Thema auskennt würde ich sie per Mail senden...
Danke im Voraus und Grüsse
Peider
Ich brauche Eure Einschätzung, was folgendes Problem anbelangt:
Wir sind zwei Familien, welche sich auf ein Wohnbauförderungs-Projekt der Gemeinde eingelassen haben. Zu diesem Zweck haben wir eine Baugesellschaft gegründet, in welche die Gemeinde das Land und wir je Fr. 50'000.- eingebracht haben. Die Gemeinde ist für 5 Wohnungen mit insgesamt ca. 4/6 und wir mit je einer Wohnung zu 1/6 beteiligt (gleichberechtigte Partner).
Die Gemeinde hat darauf verzichtet das Land im Grundbuch umzumelden, da dies mit 2x Eintragen unnötige Kosten verursachen würde.
Mittlerweile wurde die Stockwerksbegründung und der damit verbundene Grundbucheintrag abgeschlossen.
Nun kam auch die Diskussion auf, wie dies mit der Handänderungssteuer läuft.
Wir sind der Meinung dass die Gemeinde das Land in die Baugesellschaft eingebracht hat und eigentlich nicht berechtigt ist uns die Wohnung zu verkaufen.
Die Wohnung verkaufen müsste uns somit die Baugesellschaft, zu welcher wir auch gehören.
Die Gemeinde will die Handänderungssteuer auf das Land mit Wohnung erheben. Wir sind der Meinung sie kann (muss) diese nur auf das Land erheben, da die Wohnung von der Baugesellschaft und somit auch von uns erbaut wurde.
(Wenn ich Land kaufe und selber ein Haus darauf baue, bezahle ich die Steuer auch nur auf das Land).
Das Eine würde Fr. 3'100.-, das Andere Fr. 19'000.- bedeuten, also kein Klacks...
Ach ja, das Reden haben wir hinter uns, die Gemeinde besteht auf ihren Standpunkt!
Die entsprechenden Dokumente hätte ich gerne hochgeladen, doch die PDF's sind zu gross. Wenn sich jemand in diesem Thema auskennt würde ich sie per Mail senden...
Danke im Voraus und Grüsse
Peider