Handerwerkerpfandrecht: Arbeiten bezahlen, die ich nicht in Auftrag gegeben habe?

TinTin

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01. Apr. 2010
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Vor kurzem wurde mein Haus renoviert. Die Bäder und die Küche sind komplett neu sowie einige Wände, Türen und Fenster gestrichen worden. Gleichzeitig wurde die Elektrik auf den neusten Stand gebracht. Die Firma, welche für uns die Küche plante, herstellte und montierte, hat auch die anderen Handwerker (Elektriker, Sanitär, Maler/Gipser, den Plattenleger ect.) organisiert. Ich habe deren Offerten eingesehen und daraufhin sämtliche vorgeschlagenen Handwerker die Renovation durchführen lassen.

Inzwischen sind die Arbeiten fast fertig. Die Badewanne muss nochmals neu eingebaut werden, da sie schief(!!!) montiert wurde. Die Rechnung des Malers ist viermal so hoch wie die Offerte. Ich muss aber sagen, dass ich den Maler mit zusätzlichen Arbeiten beauftragt habe. Nun stellte sich aber raus, dass der Maler von den anderen Handwerkern Arbeiten übernommen hat, damit diese die Offerte einhalten können. So hat zum Beispiel der Sanitär die Badewanne (nebst dem, dass sie schief eingebaut wurde) auch noch einige Zentimeter zu tief eingebaut. So musste auf einer Seite ein ?Bördchen? abgespitzt werden. Dies hat der Maler gemacht. Dann hat der Sanitär auch ein Loch zwischen Bad und Elternschlafzimmer geschlagen. Auch dies hat der Maler geflickt. So hat also der Maler dies und das erledigt, ohne dass ich davon Bescheid wusste oder ich ihn dazu beauftragte. Unterschrieben habe ich auch nichts. Ich wurde auch nie unterrichtet, dass die Offerte nicht eingehalten werden kann.

Jetzt stehe ich also im Clinch mit dem Chef des Malers, weil dieser meint, dass ich alles zu bezahlen habe. Ich bin anderer Meinung. Seine Rechnung beläuft sich auf ca. Fr. 17?500.00 (nach Abzug von 10%). Bei einem persönlichen Gespräch kam er mir auf Fr. 15?000.00 entgegen. Ich habe ihm diese Woche Fr. 12?000.00 überwiesen. Mein Betrag entspricht meinem besten Wissen und Gewissen dem fairen Betrag um die Leistungen zu bezahlen, welche ich ihm auch aufgetragen habe.

Per eingeschriebenen Brief droht er mir nun mit Anwalt, Handerwerkerpfandrecht und Beiziehung der Fachverbände etc. Wir streiten uns um Fr. 3?000.00.

Wichtig zu wissen ist, dass ich ihm nachweisen kann, dass mindestens ein Arbeitsrapport massiv zu teuer ist. Sprich, er hat zu viele Stunden aufgeschrieben und er hat eine Arbeit (weiss anstreichen) verrechnet, die er nicht gemacht hat. Der Auftrag für diese Korrektur-Arbeit kam vom Küchenbauer. Somit muss auch er (da er einen Planungsfehler gemacht hat) diese bezahlen.

Gemäss dem Zivilgesetzbuch, kann der Chef des Malers mir jederzeit einen Eintrag im Grundbuch unterjubeln. Was kann ich machen? Bin sehr dankbar für jeden Hinweis!

Schöne Ostern

TinTin

 
Wann war der Maler das letzte Mal auf der Baustelle um zu arbeiten? Denn die Frist ist drei Monate und nicht jederzeit ...

 
Letzter Einsatz war Mitte Februar 2010. Anfang März hat er dann noch die Korrektur-Arbeit (nicht mein Auftrag) erledigt. Er liegt also noch innerhalb der Frist.

 
Hallo TinTin

Falls dies so stimmt kannst Du relativ gelassen sein. Eine Offerte darf max um 10% überschritten werden.

Es ist zwar korrekt, dass er das Handerwerkerpfandrecht eintragen lassen kann. Aber das kann jeder der Nachweisen kann, dass er bei Dir gearbeitet hat. Ob dies berechtigt ist oder nicht spielt keine Rolle. Normalerweise erfolgt die Eintragung zuerst provisorisch. Will er den Eintrag definitiv machen lassen dann muss er dies einklagen. Dann gehts zuerst vor den Friedensrichter. Falls es dort keine Einigung gibt kann er vors Gericht. Dort ist er allerdings in der Beweispflicht.

Gruss,

Thomas

 
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Ja, meine Schilderung entspricht den Tatsachen: Er hat Arbeiten ausgeführt, die ich nicht in Auftrag gegeben habe. Es handelt sich um Arbeiten, für die andere Handwerker gerade stehen müssten.

Zwei letzte Fragen habe ich noch:

1.) Wie lange würde ein provisorischer Eintrag stehen bleiben? Bis ich in Einvernahme mit dem "Gläubiger" den Eintrag löschen lasse, oder erst nach einem Gerichtsurteil?

2.) Macht es für den "Gläubiger" wirklich Sinn wegen einer Forderung von Fr. 3'000.00, das Risiko, den finanziellen und zeitlichen Aufwand einer Klage einzugehen?

Gruss

TinTin

 
1.) Wie lange würde ein provisorischer Eintrag stehen bleiben? Bis ich in Einvernahme mit dem "Gläubiger" den Eintrag löschen lasse, oder erst nach einem Gerichtsurteil?
Nach drei Monaten kannst Du die Löschung beantragen sofern der Kläger nicht auf definitiven Eintrag klagt.
2.) Macht es für den "Gläubiger" wirklich Sinn wegen einer Forderung von Fr. 3'000.00, das Risiko, den finanziellen und zeitlichen Aufwand einer Klage einzugehen?
Denke schon, da der Einschüchterungsfaktor doch ziemlich gross ist und manch ein Bauherr dann zahlt. Der Aufwand für den provisorischen Eintrag ist nicht wirklich gross.
 

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