Hallo Zusammen!
Hätte 2 Fragen, zu unserem neuen Eigenheim welches kurz vor der Fertigstellung steht, es handelt sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen im Kanton BL.
1. Intern in unserer Wohnung hat es eine Treppe vom EG ins UG, ca. 90cm Breit, mehr als 5 Stufen über 180° geführt.
Ist gesetzlich ein Handlauf vorgeschrieben? Die Architekten behaupten im Moment "nein" - Wenn ich Ihm die Gesetzliche Grundlage liefere würde er einen montieren...... (SIA 358 sagt ab 5 Stufen)
2. Es gibt im Aussenbereich 2 Lichthöfe für die Zimmerfenster im UG, Von vorne nach ca. 40cm schräg abfallend, von 2 Seiten an der höchsten Höhe eine Absturzhöhe von ca. 1m, auch hier wollen die Architekten keine Absturzsicherung anbringen.....da von Gesetz her nicht
notwendig!
In beiden Fällen sind wir der Meinung, dass der Handlauf , sowie die Absturzsicherungen von nöten sind.
Vielleicht kann jemand den ausschlagebenden Tipp geben...
Vielen Dank und freundlicher Gruss
Emhaus
Hätte 2 Fragen, zu unserem neuen Eigenheim welches kurz vor der Fertigstellung steht, es handelt sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen im Kanton BL.
1. Intern in unserer Wohnung hat es eine Treppe vom EG ins UG, ca. 90cm Breit, mehr als 5 Stufen über 180° geführt.
Ist gesetzlich ein Handlauf vorgeschrieben? Die Architekten behaupten im Moment "nein" - Wenn ich Ihm die Gesetzliche Grundlage liefere würde er einen montieren...... (SIA 358 sagt ab 5 Stufen)
2. Es gibt im Aussenbereich 2 Lichthöfe für die Zimmerfenster im UG, Von vorne nach ca. 40cm schräg abfallend, von 2 Seiten an der höchsten Höhe eine Absturzhöhe von ca. 1m, auch hier wollen die Architekten keine Absturzsicherung anbringen.....da von Gesetz her nicht
notwendig!
In beiden Fällen sind wir der Meinung, dass der Handlauf , sowie die Absturzsicherungen von nöten sind.
Vielleicht kann jemand den ausschlagebenden Tipp geben...
Vielen Dank und freundlicher Gruss
Emhaus