Handlungspielraum Bauleiter

Mobbel

Mitglied
04. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Wir haben mit unserer Bauleitung einen Vertrag in dem ein Kompetenz-Betrag von 2000 Fr., für allfällig nötige Bestellungen, Arbeitsvergaben, definiert ist.

Nun hat die Bauleitung eigenmächtig eine Arbeit vergeben ohne die Kostenhöhe genau zu kennen.

Er informierte uns über die Auftragsvergabe, könnte aber kleine Angaben zum Preis machen. Die Arbeit wurde ausgeführt!

Die Schlussabrechnung ergab nun eine Arbeitsleistung von fast 5000 Fr.

Hätten wir gewusst, dass es um eine solch hohe Summe geht, hätten wir der Vergabe nie zugestimmt.

Wir sind nun nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen.

Können wir die Bauleitung und oder Unternehmer belangen?

Die Bauleitung hat sicher fahrlässig gehandelt, indem keine Kostenkontrolle durchgeführt wurde und der Unternehmer hätte uns doch abmahnen müssen, dass da zusätzliche Kosten entstehen... oder?

Wie verhält man sich ein einem solchen Fall?

Besten Dank für Eure Hilfe

Gruss

Mobbel

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
..unserer Bauleitung einen ... Kompetenz-Betrag von 2000 Fr., für allfällig nötige Bestellungen

....Hätten wir gewusst, dass es um eine solch hohe Summe geht, hätten wir der Vergabe nie zugestimmt.

Gruss

Mobbel
Hallo Mobbel,

ja was soll man dazu sagen... das ist es ja genau, wogegen Kollege Bauexperte und ich ja schon seit Jahren wettern.. da völlig unnütz... das haben wir jüngst auch auf dem Bauherrenseminar nochmals eindrücklich erklärt und dargestetllt.

Diese Regel braucht keiner, der ordentlich und sorgfältig plant und organisiert.. wenn dies nicht der Normalfall ist, dann braucht man solche Vereinbarungen, um das Vergessene oder unsauber vorbereitete, auf Kosten des Bauherren, nachträglich zu bestellen.. und dafür noch nicht belangt werden zu können... ggf. für die Unfähigkeit zuvor...

In meinen mittlerweile 30jährigen Planungs- und Bautätigkeiten habe ich diesen Passus (ja keine Angst, den gibt es auch bei uns..) noch niemals benötigt und daher nie gefordert und aus allen Standardverträgen gestrichen.

Gut, das nützt Dir nun nicht mehr viel.. sollte aber an dieser Stelle mal wieder eindringlich gesagt sein/werden... An Deiner Stelle sind die 2.000 definitiv nicht anfechtbar. Die restliche Summe kannst Du Dir vom Bauleiter holen, bzw. sein Honorar kürzen, denn er ist an der ihm erlaubten Grenze weit vorbeigeschossen... das was er da gemacht hat ist grob fahrlässig... einen Auftrag in Deinem Namen zu vergeben, ohne selbst zu wissen, was die Leistung überhaupt kostet! Wenn er ein Spieler ist.. gut.. aber dann hat er hier einfach verloren... damit kommen solche Zeitgenossen ja meist klar..

Der Unternehmer wusste ggf. nichts von Deiner Vereinbarung... für ihn war klar, der Bauleiter darf das... zumindest ist dies ja auch fast meist so belassen in den Verträgen. Er wusste zumindest nichts von der Begrenzungssumme. Er hat die Leistung erbracht und möchte sein Geld.. ob zu recht, ob die Leistung angemessen war, ist dann mal Nebensache... Da er Dir locker mit den Handwerkerpfandrecht drohen kann, wirst Du wohl den Weg über Zahlung und Forderung an den Bauleiter gehen müssen...

Obwohl den Handwerker im Ernstfall sicher auch eine gewisse Mithaftung trifft (mal abgesehen davon, dass sich die beiden eh kennen und es andere Verbindungen gäbe), denn er hätte sich ggf. informieren müssen, dass dies von den Bauherren so abgesegnet wurde.. oder auf kurzfristigen Nachauftrag pochen... schriftlich.. mit Deiner Unterschrift.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Pfälzer

Besten Dank für Deinen ausführlichen Bericht.

Du hast sicherlich recht, was solche Passus angeht und ich würde dies heute auch nicht mehr so einfach hinnehmen. Da sind nun die 2000 Fr. ein teurer Lehrplatz.

Aber es tut gut zu hören, dass man gegen den Restbetrag etwas machen kann.

Es sind in der Zwischenzeit leider noch mehr solcher "Punkte" aufgetaucht und ich bin nicht bereit für die Unwissenheit des Bauleiters gerade zu stehen.

@All

Also liebe Bauherrn.

Passt auf, wenn Ihr einen solchen Passus unterschreibt. Gute, organisierte Bauleiter haben dies nicht nötig!

Die Freude am Bauen kann so schnell getrübt werden.

Informiere gerne wie es ausgegangen ist.

Gruss

Mobbel

 

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