Hallo zusammen
Wir haben mit unserer Bauleitung einen Vertrag in dem ein Kompetenz-Betrag von 2000 Fr., für allfällig nötige Bestellungen, Arbeitsvergaben, definiert ist.
Nun hat die Bauleitung eigenmächtig eine Arbeit vergeben ohne die Kostenhöhe genau zu kennen.
Er informierte uns über die Auftragsvergabe, könnte aber kleine Angaben zum Preis machen. Die Arbeit wurde ausgeführt!
Die Schlussabrechnung ergab nun eine Arbeitsleistung von fast 5000 Fr.
Hätten wir gewusst, dass es um eine solch hohe Summe geht, hätten wir der Vergabe nie zugestimmt.
Wir sind nun nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen.
Können wir die Bauleitung und oder Unternehmer belangen?
Die Bauleitung hat sicher fahrlässig gehandelt, indem keine Kostenkontrolle durchgeführt wurde und der Unternehmer hätte uns doch abmahnen müssen, dass da zusätzliche Kosten entstehen... oder?
Wie verhält man sich ein einem solchen Fall?
Besten Dank für Eure Hilfe
Gruss
Mobbel
Wir haben mit unserer Bauleitung einen Vertrag in dem ein Kompetenz-Betrag von 2000 Fr., für allfällig nötige Bestellungen, Arbeitsvergaben, definiert ist.
Nun hat die Bauleitung eigenmächtig eine Arbeit vergeben ohne die Kostenhöhe genau zu kennen.
Er informierte uns über die Auftragsvergabe, könnte aber kleine Angaben zum Preis machen. Die Arbeit wurde ausgeführt!
Die Schlussabrechnung ergab nun eine Arbeitsleistung von fast 5000 Fr.
Hätten wir gewusst, dass es um eine solch hohe Summe geht, hätten wir der Vergabe nie zugestimmt.
Wir sind nun nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen.
Können wir die Bauleitung und oder Unternehmer belangen?
Die Bauleitung hat sicher fahrlässig gehandelt, indem keine Kostenkontrolle durchgeführt wurde und der Unternehmer hätte uns doch abmahnen müssen, dass da zusätzliche Kosten entstehen... oder?
Wie verhält man sich ein einem solchen Fall?
Besten Dank für Eure Hilfe
Gruss
Mobbel
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: