Hallo
Einer unserer Handwerker (Schreiner) ging Konkurs seit der Leistungserbringung. Der Handwerker wurde von unserem Architekten in unserem Namen direkt beauftragt. Es ist kein GU dazwischen. Ein Teil der Rechnungen war noch nicht bezahlt. Das Konkursverfahren ist nun eröffnet und das Konkursamt fordert die Begleichung zweier noch offener Rechnungen.
Wer hat Erfahrungen in einem solchen Fall mit und was auch funktioniert hat:
a) Handhabung anstehender Reparaturen; Können wir solche einfach woanderst in Auftrag geben und um die Beträge die offenen Rechnungen kürzen?
/emoticons/default_cool.png Können wir einen Garantierückbehalt von 10-15% der Gesamtauftragssumme für allfällige Garantiearbeiten in den kommenden 1.5 Jahren machen? Sind 10-15% in einer üblichen Höhe?
Beste Grüsse
Einer unserer Handwerker (Schreiner) ging Konkurs seit der Leistungserbringung. Der Handwerker wurde von unserem Architekten in unserem Namen direkt beauftragt. Es ist kein GU dazwischen. Ein Teil der Rechnungen war noch nicht bezahlt. Das Konkursverfahren ist nun eröffnet und das Konkursamt fordert die Begleichung zweier noch offener Rechnungen.
Wer hat Erfahrungen in einem solchen Fall mit und was auch funktioniert hat:
a) Handhabung anstehender Reparaturen; Können wir solche einfach woanderst in Auftrag geben und um die Beträge die offenen Rechnungen kürzen?
/emoticons/default_cool.png Können wir einen Garantierückbehalt von 10-15% der Gesamtauftragssumme für allfällige Garantiearbeiten in den kommenden 1.5 Jahren machen? Sind 10-15% in einer üblichen Höhe?
Beste Grüsse