Wie geht man als Bodenleger vor, wenn man aus D kommt und in CH einen Parkettboden verlegt und diesen gleich miteinführt?
Muss man an der EU Grenze die Ausfuhr bescheinigen lassen und dann auf der Schweizer Seite die 8% MwSt auf das Material entrichten?
Braucht es dazu spezielle Formulare oder reicht eine Rechnung?
Danke für Eure Antworten.
Muss man an der EU Grenze die Ausfuhr bescheinigen lassen und dann auf der Schweizer Seite die 8% MwSt auf das Material entrichten?
Braucht es dazu spezielle Formulare oder reicht eine Rechnung?
Danke für Eure Antworten.