Handwerkerpfandrecht nach 1 Jahr eingetragen!

Teig

Mitglied
19. Mai 2009
179
1
0
55
Hallo!

Ich dachte immer das Handwerkerpfand kann man nur bis 90 Tage nach erledigung der letzten Arbeiten im grundbuch eintragen lassen.

Jetzt hat mir heute die Migrosbank mittgeteilt, dass sie vor ca. 1 Jahr einen Fall hatten wie dies noch nach ca. 1 Jahr möglich war. gibt es das wirklich? Wenn ja wie ist das möglich.

Hintergund:

Die Migrosbank will auf einmal nicht mehr finanzieren (wegem GU) und sagt, dass selbst meine grosse Zahlung (CHF 120'000.-) erst 90 Tage nach dem Einzug keine Sicherheit ist gegen die Eintragung. Grund die oben erwähnte lange Möglichkeit der Eintragungsfrist!

Brauche dringend Hilfe!

Gruss

Markus

 
Hallo Teig

ich hoffe, du zahlst die 120k erst, wenn ein Gegenwert da ist.

Dann sollte das auch für die Migros Bank kein Problem sein.

Verstehe das nicht ganz /emoticons/default_confused.png

Gruss moudi

 
@moudi

die 120k sind ja erst 90tage nach dem einzug. da ist der gegenwert schon lange da! die sind ja "nur", dass ich noch geld zurück behalten habe im fall, dass handwerker ein pfandrecht eintragen würden. weg sind hingengen schon 100k

 
kann mir da wirklich niemand helfen?

vielleicht weil die aussage der migrosbank einfach ein "furz" war:confused:

auf meine schriftliche anfrage (email) an die migrosbank wie den das damals möglich gewesen sei habe ich auch noch nits gehört!

viel sagen können sie ja wegen dem bankgeheimnis zwar nicht, aber sicher wie so etwas theoretisch möglich ist!

gruss

markus

 
Sali Teig,

Es dürfte sich dabei um den Fall handeln, dass binnen der Dreimonatsfrist gemäss Art. 839 Abs. 2 ZGB (nicht 90 Tage!) eine vorläufige Eintragung im Sinne einer sog. "Vormerkung" erfolgte. Dies ist der Fall, wenn der Bauhandwerker gegen Ende der Dreimonatsfrist merkt, dass er noch schnell ein Pfandrecht eintragen sollte und dies dann auf dem Weg einer provisorischen bzw. superprovisorischen richterlichen Anordnung erreicht (geht schneller als im ordentlichen Gerichtsverfahren). Die Parteien streiten sich dann aber anschliessend, ob das Bauhandwerkerpfandrecht zu Recht eingetragen (vorgemerkt) worden ist oder eben nicht. Das kann dauern. Kommt das Gericht dann schliesslich zum Schluss, dass das Bauhandwerkerpfandrecht zu Recht angemeldet wurde, erfolgt eine definitive Eintragung, wobei die Wirkungen dieser definitiven Eintragung dann auf das Datum der vorläufigen Eintragung zurückbezogen wird. Dazu gibt's auch ein Bundesgerichtsurteil: BGE 126 III 462 / 465.

Die Aussage der Migros-Bank ist somit unzutreffend. Die im Gesetz genannte Dreimonatsfrist ist eine Verwirkungsfrist, d.h. danach ist Schluss. Die Bank kann sich am letzten Tag der Dreimonatsfrist nach Abschluss der letzten Arbeiten am Bau einen aktuellen Grundbuchauszug geben lassen. Wenn darin kein Bauhandwerkerpfandrecht vorgemerkt ist, kommt auch später kein BHWPFR mehr rein.

Gruss

mischa

 
@mischa01

vielen dank für deine genaue und ausführliche antwort. nach all den abklärungen die ich bis jetzt gemacht hatte (auch über den gu) muss ich sagen, dass des zurücktretten der migrosbank fast willkürlich ist.

nimmt mich wunder wie sich diese bank am schluss aus der affäre zieht, denn ich habe ja och immer eine laufende hypothek die jetzt wahrscheinlich aufgelöst werden muss.

ich bezeichne mich ja sonst schon fast als der goldene cumuluspunkt, aber das ist ohne worte!/emoticons/default_additional/94.gif

 
Hatte gestern nochmals mit der Migrosbank gesprochen und die bleibt bei der Aussage, dass sie vor ca. 1 jahr einen Fall hatten wo nach ca. 1 Jahr dies noch möglich gewesen sei. Sie sei auch erstuant gewesen, das dies bei unserem Rechtssystem möglich sei.

Was sie mir aber nicht sagen konnte/wollte wie so etwas den möglich ist!

Aber das ist ja nur ein Teil der geilen geschicht dieser Bank (und das behaute ich als migrosfan). Mein GU hat jetzt eine Klage gegen diese Bank eingereicht was ich bis jetzt als ganz o.k. empfinde!

 

Statistik des Forums

Themen
27.619
Beiträge
258.032
Mitglieder
31.833
Neuestes Mitglied
ritadiaz9112