Handwerkerverpflichtung

blickpunkt

Mitglied
02. Sep. 2011
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Guten Tag

Wir sind zurzeit auf der Suche nach Bauland für ein EFH. Dabei sind wir schon fast fündig geworden.

Meines Erachtens gibt es jedoch bei diesem Bauland einen Haken.

Der Verkäufer verlangt eine Handwerkerverpflichtung für die Aushub- und Baumeisterarbeiten (Maurerarbeiten). Damit hätte ich grundsätzlich kein Problem, jedoch wird er vertraglich nicht unter "Konkurrenzpreise" oder "mittlere Konkurrenzpreise" berechnet, sondern mit Listenpreisen.

Frage:

Habt Ihr da Erfahrungen gemacht? Darf man das überhaupt?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Gruss

Blickpunkt

 
Hallo Blickpunkt

Willkommen im Forum.

Dürfen... ja nun, man sollte ggf. klären, wie denn das genaue Verhältnis ist? Ist der Verkäufer auch gleichzeitig Baumeister..dann wird er sich wohl kaum bewegen. Und wenn Du ihm einen Auftrag nach Listenpreis erteilst (was immer, und wie immer der denn aussehen würde), dann wärst Du letztlich selbst schuld, wenn daraus eine gepfefferte Schlussrechnung würde.

Eine solche "Verknüpfung" ist nicht unüblich, wenn auch für den Käufer unschön und oftmals nachteilig. Denn abgesehen vom Kaufpreis und den Kosten der Gewerke, kannst Du ja noch nicht einmal die Qualität abschätzen, mit der die Leistung dann jeweils erbracht würde.

Falls es ein fremder Verkäufer wäre, der lediglich jemandem einen Gefallen mit der Bindung erweisen möchte, dann würde ich einfach hart bleiben...und auf einen Kauf mit ausschliesslich freier Wahl der Baupartner bestehen.

Zur Not lässt sich auch klären, was es denn ggf. mehr kosten würde, wenn man das Grundstück ohne die Bindung kaufen würde... denn auch dieser "Aufschlag" könnte am Ende noch günstiger kommen, als der Listenpreis..oder ein verpfuschtes Bauwerk zu bekommen.

Oder... sein lassen und weiter nach einer passenden Parzelle suchen.

 
Wenn du das unterschreibst, dann wohl ja. Ich wäre aber da äusserst vorsichtig. Frage ihn mal, warum er ausgerechnet mit diesen bestimmten Firmen zusammenarbeiten will.

Meistens hat er da seine eigenen Aktien (Bruder, Onkel hat ein Geschäft). Aber sicher nicht zu Listenpreisen, da wird das Haus dann sicher teurer.

 
Frage:

Habt Ihr da Erfahrungen gemacht? Darf man das überhaupt?

...
hallo,

wieso sollte "man" das nicht dürfen?

Es wird in den Kaufvertrag geschriebn, und dir steht es frei zu unterzeichnen oder nicht.

Dass das für dich ungünstig ist steht auf einem anderen Blatt.

Sollte das nicht vermeidbar sein würde ich zumindest vor Kaufvertragsunterzeichnung eine verbindliche Offerte des Unternehmers zu Listenpreisen verlangen.

Oder ein anderes Grundstück suchen.

Gruss

 
Hallo Pfälzer

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Wir haben noch gar nichts unterschrieben. Wir haben die Kostenplan des Baumeisters (Käufer-Vertreter) mit den Zahlen erhalten. Zurzeit prüft ein Kollege von mir die Kosten. Wenn diese zu hoch sind werde ich das Bauland nicht kaufen.

 
Es geht mir hier auch um's Moralische. Es kann doch nicht angehen dass man einfach Listenpreise nimmt, der Käufer aber nicht Konkurrenzpreise einholen kann. Respektive er kann schon, aber nützen tut es nichts.

Mir ist es logisch dass er das darf und auch kann - die Leute bezahlen es ja auch. Aber für die Zukunft und Weiterführung eines Betriebes lebt man von Empfehlungen - wie soll man dann einen solchen Betrieb weiter empfehlen? Respektive wieso hat ein Betrieb nicht Interesse an einem zufriedenen Kunden?

Sorry, ich verstehe das echt nicht. Aber ist vielleicht auch zurzeit gerade Frust dahinter - wir hätten das Bauland so gerne! :-)

Ich habe auch eine Unternehmung, wenn ich so geschäften würde - dann hätte ich schon bald keine Kunden mehr.

 
Hallo Blickpunkt

Ja das geht hier meist sehr schnell..mit den Rückmeldungen.. Du bist ja im grössten Hausbau-Forum der Schweiz.

Moralisch... nun, da hast Du sicher Recht... aber in dieser Branche zählt eher der erzielbare Franken, als ein zufriedener Kunde.. Du wirst ja nicht alle 2 Jahre beim Anbieter ein neues Grundstück kaufen und darauf bauen... also ist es dem Verkäufer samt Helfer letztlich egal, wie Du darüber denkst. Man muss nur lange genug warten, dann findet sich einer, dem es egal ist und er kauft die Parzelle. Im Umkehrfall findest Du aber auch dann einen passende Parzelle ohne Verpflichtung.

Es ist leider so ein grosses Übel, dass auch viele Unternehmen (GU/TU/Architekten) Grundstücke erwerben.. klar mit der Vertragskopplung... oder zumindest die Hand auf den Verkauf legen.. Parzellen anbieten mit Bindung, obwohl sie ihnen überhaupt nicht gehört.. Das habe ich gerade wieder im TG erleben dürfen.. gleiche Parzelle... von unterschiedlichen Anbietern, mit jeweiliger Bindung, angeboten. Das ist natürlich der Hammer...aber das bekommst Du eben nur heraus, wenn Du in solchen Fällen den wahren Eigentümer ausfindig machst (Gemeinde/Grundbuchamt...) und mit ihm direkt Kontakt aufnimmst.

 
Hallo Blickpunkt

Danke für die Einschätzung... in diesem Falle würde ich dann noch ergänzen wollen..."leider".

Ich möchte Dir aber nicht grundsätzlich die Freude am Hausbau oder dieser Parzelle nehmen. Der Hausbau kann etwas sehr schönes und aufregendes sein..im positiven Sinne.

Lass eben den Kollegen die Situation prüfen... wenn es dabei bleiben sollte... überprüfe die Unternehmen eingehend (Referenzen) nach Leistungspotential und Ausführungsqualität... wie denn deren Preise im Marktvergleich ausschauen würden.. schliesse passend gute Verträge mit einer maximalen Sicherheit für Dich als Käufer/Bauherr ab... dann könnte es immer noch funktionieren.

Nur eben...so blind darauf vertrauen darf man, bei diesen Summen die hier bewegt werden, natürlich niemals!

Du wirst sicher noch weitere Fragen, oder deren Antworten, zum Hausbau hier finden... in diesem Sinne, viel Spass beim Informationen sammeln.

 

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