Handwerkspfandrecht trotz mangelnder Arbeit.

buffi

Mitglied
10. Jan. 2011
1
0
0
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen, der sich mir der Sache ein wenig besser auskennt. Die Ausgangslage:

Ein Handwerker hat bei unserem Neubau mangelnde Arbeit geleistet. Diese wurde auch durch eine Expertise bestätigt.

Wir haben den Handwerker gerügt und den Restbetrag 5'000 noch nicht bezahlt, bis er seine Arbeit ausbessert (Prognostizierte Schadenssumme 5000.- bis 8000.- SFr.)

Nun stellt sich der Handwerker Stur, anerkennt die Expertise nicht und hat das Handwerkspfandrecht gerichtlich eingeleitet.

Es ist ja nicht so das ich nicht bezahlen kann, sondern einfach nicht will.

Was hat dies den nun für Konsequenzen?

Meiner Meinung nach hat der Handwerker seine Arbeit noch nicht vollendet, da noch Mängel vorhanden sind. Und ein Handwerkspfand kann doch nur eintragen werden, wenn der Handwerker mit seiner Arbeit fertig ist.

Zusätzlich habe ich ja die Möglichkeit die Eintragung zu verhindern indem ich hinreichende Sicherheit leiste (Art. 839 Abs. 3 ZGB, Art. 22

Abs. 3 GBV) durch eine Bankgarantie oder Bürgschaft. Lohnt sich das wegen 5‘000.-?

Was wird den überhaupt auf dem Gericht entschieden? Ob er Anspruch auf den Restbetrag hat und das mit den Mängeln irgendwo auf einem anderen Gericht beklagt werden muss? Oder wird der gesamt Fall angeschaut und ggf. der Handwerker dazu verpflichtet die Mängel zu beheben?

Wie soll ich nun am besten vorgehen?

Hoffe ihr könnt mir helfen...

Danke und Gruss

Buffi

 

Statistik des Forums

Themen
27.540
Beiträge
257.926
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Praveen_123