Hallo zusammen
Hätte mal einige Fragen:
Situation:
2 EFH. Das einte ist ca. 80 - 100 cm gegenüber dem anderen erhöht.
Die Erhöhung ist in der Gartenfläche in Form einer Stützung mit alten Telefonstangen realisiert, welche nun langsam morsch werden....
Beide Besitzer der EFH sind jeweils nicht die Erstbesitzer. Daher haben wir keine Ahnung wie dies damals von den Erbauern finanziert/vereinbart wurde....
Fragen:
Wir hatten auch schon Gespräche miteinander, sind uns aber beide nicht im klaren wie dies eigentlich geregelt ist....
Hätte mal einige Fragen:
Situation:
2 EFH. Das einte ist ca. 80 - 100 cm gegenüber dem anderen erhöht.
Die Erhöhung ist in der Gartenfläche in Form einer Stützung mit alten Telefonstangen realisiert, welche nun langsam morsch werden....
Beide Besitzer der EFH sind jeweils nicht die Erstbesitzer. Daher haben wir keine Ahnung wie dies damals von den Erbauern finanziert/vereinbart wurde....
Fragen:
- Wer ist für die Instandsetzung der "Stützmauer" verantwortlich?
- Ist der erneute Einsatz mit alten Telefonstangen noch zulässig? (Druckimprägniert)
- Gibt es nicht allzu teure andere Lösungen zur Befestigung?
Wir hatten auch schon Gespräche miteinander, sind uns aber beide nicht im klaren wie dies eigentlich geregelt ist....