Hangbefestigung

roncos

Mitglied
23. Nov. 2008
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Hallo zusammen

Hätte mal einige Fragen:

Situation:

2 EFH. Das einte ist ca. 80 - 100 cm gegenüber dem anderen erhöht.

Die Erhöhung ist in der Gartenfläche in Form einer Stützung mit alten Telefonstangen realisiert, welche nun langsam morsch werden....

Beide Besitzer der EFH sind jeweils nicht die Erstbesitzer. Daher haben wir keine Ahnung wie dies damals von den Erbauern finanziert/vereinbart wurde....

Fragen:

  • Wer ist für die Instandsetzung der "Stützmauer" verantwortlich?
  • Ist der erneute Einsatz mit alten Telefonstangen noch zulässig? (Druckimprägniert)
  • Gibt es nicht allzu teure andere Lösungen zur Befestigung?
Gleich vorweg: Ich suche keinen Streit mit meinem Nachbarn... Wir kommen gut miteinander aus /emoticons/default_cool.png, und wenn es um den Frieden geht, würde ich auch alles selbst bezahlen.

Wir hatten auch schon Gespräche miteinander, sind uns aber beide nicht im klaren wie dies eigentlich geregelt ist....

 
Wie verlief das ursprünglich gewachsene Terrain und auf welcher Parzelle stehen diese Stangen?

Ich denke es wäre wichtig zu wissen, ob euer Nachbar zusätzlich aufgeschüttet oder ihr zusätzlich abgetragen habt.

 
Siehe ZGB Art. 670

"vermutet" heisst "wer etwas anderes behauptet, muss dies beweisen"

Abweichungen stehen im Grundbuch. Der Grundbuchauszug, der der Kaufakte beigelegt ist, sollte reichen - hätte sich inzwischen etwas geändert, wüsstet Ihr es ja. Was nicht im Grundbuch steht, bindet nur die Vertragspartner, d.h. gilt längstens bis zur nächsten Handänderung.

Druckimprägnierte Telefonstangen sind Sondermüll und schon deshalb unzulässig.

Bei Böschungshöhen unter 1 m und ohne Verkehrslasten oberhalb sollte es mit bepflanzbaren Böschungssteinen gehen.

Da der Unterlieger die Mauer sieht, ist eine passende Regelung die, dass jeder die Hälfte der Kosten einer zweckmässigen und dauerhaften Lösung zahlt, und der untere den Aufpreis, wenn er etwas Schöneres will.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie verlief das ursprünglich gewachsene Terrain und auf welcher Parzelle stehen diese Stangen?

Ich denke es wäre wichtig zu wissen, ob euer Nachbar zusätzlich aufgeschüttet oder ihr zusätzlich abgetragen habt.
Da unser Terrain das höchste im Quartier ist vermuten wir, dass das Haus auf dem Aushub der umliegenden Häuser oder des eigenen Hauses erbaut wurde....

Aber wie besagt: Wir waren beide nicht dabei (Baujahr 1960)

Die Stangen liegen auf der Grenze....

@emil17... Werde mal den Grundbuchauszug nochmals hervorkramen...

 

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