Haus Antrittstermin nicht eingehalten

Kathi10

New member
08. Feb. 2016
25
10
0
Hallo zusammen!

Es wurde uns versichert, dass per 1. März 2017 unser Haus fertig sein wird. Die Hypothek haben wir auch am 1 März überwiesen.

Nun ist das Haus doch nicht bezugsbereit. Sämtliche Dinge wie Küche, Bad, usw fehlen. Wir müssen allerdings bis Ende März aus unser jetzigen Wohnung raus. 

Wie sind wir als Käufer geschützt? Welche Rechte haben wir? Haben wir das Recht weitere Gelder (z.B. Mehrkosten) einzufrieren oder zu reduzieren?

Ist die Baufirma verpflichtet uns auf irgendeine weise zu entschädigen, falls es bis Ende März nicht fertig wird? (für unsere Wohnung gibt es bereits Nachmieter)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie es rechtlich aussieht weiss ich nicht. Mehr stören würde mich eine allfällige zwischenmiete in Hotel oder bei Verwandten. Das ist umständlich. Da ist das finanzielle das kleinste Problem


Gesendet von iPhone mit der HausGartenLeben.ch Mobile App

 
Hallo Kathi 10

Um das zu beantworten müsste man die Verträge kennen. In der Regel sind aber in den Verträgen keine fixen Termine drin, sondern nur ungefähre Zeitangaben. Der Abnahmetermin wird dann während der Bauzeit abgemacht. Ob so eine Abmachung dann bindend ist oder nicht, ist die Frage. Oft wird das ja nur mündlich gemacht. Und da ist der Bauherr dann im Beweisnotstand.

Auch stellt sich die Frage nach der Ursache für die Verspätung. Hast du beispielsweise nach der Terminsetzung noch Änderungen vorgenommen, so hat der Unternehmer Anrecht auf eine entsprechende Verlängerung des Abgabetermins

Grundsätzlich gilt aber schon: Wird ein vertraglich fixierter Termin nicht eingehalten hast du Anrecht auf Schadenersatz. 

Ich würde dem Bauunternehmer Feuer unter dem Hintern machen. In den verbleibenden drei Wochen bringt man noch einiges hin. Wer am lautesten bellt kommt eher dran. 

Gruss Fipsli

 
Es kommt wirklich darauf an, was vertraglich (und beweisbar) geregelt ist.  Gibt es vom GU eine entsprechende schriftliche Mitteilung? MIch überrascht es auch, dass die Bank hier die Hypothek schon mit einem Auszahlungsdatum versehen hat. Was hast Du da mit der Bank geregelt? Eine seriöse Bank zahlt jedenfalls die Hypothek nicht aus (resp. nicht an den Verkäufer/GU), wenn das Haus nicht fertig ist.  Hoffe da für dich, dass hier nicht noch zusätzliche Kosten auf Dich zukommen, falls die Bank die Hypo wieder auflösen muss.

 
Hallo

Oh je, das tönt nicht gut. Was heisst "es wurde dir versichert"? Ich würde den GU mindestens 1x täglich anrufen und auch täglich auf die Baustelle gehen, um richtig Druck zu machen. Wir haben das am Schluss auch so gemacht, sonst wären wir nicht mehr bis zum Kindergarteneintritt der Tochter im neuen Haus gewesen.

Zwar hilft dir das jetzt auch nicht weiter, aber wir hatten ganz fix einen Termin im Vertrag drin (9 Monate nach Baubeginn) mit der Klausel, der GU trägt alle daraus resultierende Kosten (ausser wir als Bauherren hätten die Verzögerung selbst verursacht oder höhere Gewalt) wie Wohnung / Hotel /Zwischenlagerung etc. Wir waren zum Schluss innerhalb der definierten Zeitspanne, aber der Kindergarten fing halt schon früher als diese Zeitspanne an.

Viel Erfolg

 
Bei un steht im Vertrag "voraussichtlich per 1. März 2018 bezugsbereit". Weiter steht "Die veräussernde Partei hat der erwerbenden Partei das Datum der Bezugsbereitschaft möglichst früh, mindestens 4 Monate vorher schriftlich mitzuteilen". Einziger Knackpunkt bei uns ist, das wir somit kein spätestens Datum haben, theoretisch hält unser GU den Vertrag ein solange er uns den Termin vier Monate vorher mitteilt. Dies könnte auch erst im Jahr 2019 geschehen. Davon gehen wir aber nicht aus, der Bau läuft bereits und bis anhin wird der Termin laut GU auch eingehalten.

 
Was ich jeweils in solchen Situationen nicht verstehe:

Da gibt es diesen für einzelne Bauherrn offenbar sehr wichtigen Umstand des Einzugstermins, auf den man sich voll verlässt und sogar schon frühzeitig die Mietwohnung kündigt. Man hat aber keinerlei schriftlich verbindliche Zusagen vom GU / Architekten für diesen Termin. Da sind Probleme ja vorhersehbar. Alle Dinge, die wichtig und unveränderbar sein sollten, müssen vorher schriftlich und verbindlich vereinbart werden. Bevor man also eine Mietwohnung kündigt, sollte man die schriftliche Zusage für den Einzugstermin haben, inkl. einer Regelung was passiert, falls der Termin doch nicht eingehalten wird. Wir haben mit der Kündigung der Mietwohnung gewartet, bis wir 4 Monate vor Einzugstermin die verbindliche Zusage für den Termin hatten. Alles andere hätte auch bei uns unbequeme Folgen gehabt, da sich der ursprünglich anvisierte Einzugstermin "natürlich" auch noch verschoben hatte.

Es ist mir klar, dass das Kathi10 nicht mehr hilft, aber vielleicht hilft es anderen, die gerade dabei sind ihren GU-Vertrag korrekturzulesen. Für Kathi10 hilft wohl nur noch improvisieren und der Baufirma zweimal täglich auf den Senkel gehen, um vielleicht wenigstens eine minimale Bezugsbereitschaft bis Ende März "erzwängen" zu können (zur Not halt noch 2 Wochen ohne Küche leben, solange Schlafzimmer, Wohnzimmer, Gästetoilette begehbar / einrichtbar sind, oder ähnlich ... so kann man evtl. wenigstens die Möbel schon zügeln und hat ein Dach über dem Kopf).

 
Nun wie auch schon die Vorredner sagen .. es ist wichtig was im Vertrag steht.

Steht nichts drin gilt das OR (ich meine 210) Dieser besagt letzten Endes, dass du Anspruch auf Ersatz aller durch die Verzögerung entstandenen Kosten hast. Dazu würden dann z.B. zählen: Stornogebühr der Umzugsfirma, Lagerungskosten für Möbel, Hotel, etwaige Fahrtkosten, welche nun entstehen, die sonst nicht gewesen wären (wobei wenn das Hotel am zukünftigen Wohnort gewählt wird keine Fahrtkosten entstehen dürften) Einkommenseinbussen, weil du in der Zeit keine Kunden empfangen kannst. ...

Auch wäre denkbar, dass im Vertrag für solche Fälle absprachen getroffen wurden .. Beispielsweise pro Tag Verzögerung hat der Unternehmer pauschal 300 CHF zu zahlen.

Aber Achtung du musst nachweisen können, dass der Termin verbindlich vom Unternehmer bestätigt ist (z.B. Vertrag oder schriftliche Meldung mit exakter Datumsangabe) UND dass weder durch euch Verzögerungen entstanden sind noch durch höhere Gewalt (z.B. Wetter. Wenn es zu lange kalt ist und nicht betoniert werden kann haftet der Unternehmer nicht)

 
Hallo Zusammen

Danke für die Antworten. Ich habe wie viele uns empfohlen haben, den GU etwas stress gemacht. Jetzt sieht es danach auch, dass es bis 20.03 fertig sein würde. Wenn es klappt, dann ist alles gut.

 
Hallo Zusammen

Danke für die Antworten. Ich habe wie viele uns empfohlen haben, den GU etwas stress gemacht. Jetzt sieht es danach auch, dass es bis 20.03 fertig sein würde. Wenn es klappt, dann ist alles gut.
Hoffe, dass der Einzug für Euch nun OK ist. Ansonsten, was habt Ihr vertraglich festgelegt, wenn es doch nicht OK ist?

 

Statistik des Forums

Themen
27.514
Beiträge
257.817
Mitglieder
31.796
Neuestes Mitglied
charlottege