Haus aufteilen

Tanuky

Mitglied
21. Apr. 2011
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Ein Vater schenkt seinen beiden Kindern ein Haus. Der Schätzwert beträgt 1 000 000.- Franken. Die Hypothek beträgt 360 000.-

Nun will Sohn 1 das Haus übernehmen und Sohn 2 will seine Hälfte ausbezahlt haben.

Welchen Betrag erhält Sohn 2?

Das scheint eine einfache 2. Klasse Prüfungsfrage zu sein (640 000 / 2). Ist das so oder gibt es da doch noch ein paar Dinge zu beachten?

Wie wird sowas normalerweise geregelt?

 
Da gibt es allerding einiges zu beachten.

Nach der Schenkung vom Vater an die Söhne, bilden die eine einfache Gesellschaft (z.B. Erbengemeinschaft) vobei beide zu 50% beteiligt sind.

Es stellt sich schon mal die Frage, ob und wie das geregelt ist. Bestehen da Verträge wer wie viel Anteile hat?

Weiter kommt es auf die Dauer drauf an... wann hat der Vater an die Söhne übertragen.

Bei der Auflösung der Gesellschaft wird demjenigen, der seinen Anteil verkauft evt. eine Grundstücksgewinnsteuer berechnet. Die höhe kann auf Grund der hier geschilderten Punkte unmöglich beziffert werden, sie lässt sich aber einfach durch eine sog. Vorausberechnung bei der zuständigen Steuerbehörde genau ermittlen.

Dann muss damit gerechnet werden, dass eine Handänderungssteuer bezahlt werden muss. Die ist aber wahrscheinlich reduziert, bei der Aufhebung einer einfachen Gesellschaft.

Ich hoffe, dass nicht einer der beiden Brüder im Haus lebt... und so die Eigentumsanteile oder Wertanteile noch komplizierter werden.

Man kann sich auch über den Übertragswert Gedanken machen. Nicht immer gilt einfach der Schätzpreis. Asuserdem stellt sich die Frage, wer hat geschätzt. Ich kenn Schätzungen, die bei drei Schätzern um 25% unterschiedlich waren!

Im Normalfall geht die Steuerbehörde vom eingentlichen Kaufpreis aus, sollte dieser deutlich unter der Verkehrswertschätzung liegen, würde der höhere Verkehrswertschätzpreis genommen. Wenn dieser im heutigen Zeitpunkt nicht stimmen sollte, besteht die Möglichkeit erst den Verkehrswert korrigieren zu lassen, um beim nachfolgenden Grundbuchgeschäft nicht Nachteile zu haben. Fragt sich nur, ob sich das lohnt, denn eine Anpassung der Schätzung kostet auch Geld.

Sind die Anteile unter den beiden Söhnen nicht vertraglich geregelt, müsste geprüft werden wie die nun wirklich sind. Wer hat die Steuer dieser Liegenschaft bisher bezahlt, wer war zu welchen Teilen Nutzniesser der Rendite? Oder eben, hat einer alleine die gesamte Nutzniessung gehabt?

 

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