Haus gekauft. Versprochenes Inventar doch weg...

tramper

New member
13. Apr. 2014
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Hallo zusammen

ich habe eine rechtliche Frage, oder einfach mal eure Meinung gerne gehört..

Wir haben soeben ein Haus gekauft, was eigentlich erfreulich ist. 
Im Haus war noch das ganze Inventar (Möbel, Gegenstände, Rasenmäher, Werkzeug..)

Bei der zweimaligen Besichtigung wurde vom Makler versprochen, dass die Materialien im Kaufpreis inbegriffen wären
und wir freuten uns wie Schnitzel dass wir keine Dinge wie Rasenmäher und Werkzeug zukaufen müssen nach Einzug. 
Es hiess: wir könnten alles was wir wollen übernehmen, der Rest würde entsorgt. 

Da schon einiges vorhanden war, fingen wir an unsere Möbel und Gegenstände zu verkaufen - so hätten wir weniger zum zügeln und sparen obenrein noch Geld. 

Als wir kurz nach der Zusage in der Gegend des Hauses spazieren gingen, trafen wir auf ein Erben/Verkaufspartei des Hauses.
Wir sahen, dass vieles schon weg war. zudem seien einige Möbel bereits auf Ebay und Sachen wie Rasenmäher bereits anderen 
Familienmitgliedern versprochen und reserviert worden.

ich war perplex und ziemlich enttäuscht, genauso mein Mann.  Wir hielten aber als typische Schweizer den Mund. 
Bei allem was ich im Haus von der vorherigen Besichtigung sah, gingen uns so mind. 1000.- durch die Lappen. 

In einer anständigen sachlichen Mail fragte ich den Makler ob hier ein Missverständniss mit der Verkaufsfamilie vorliege und das Thema 
Inventar nicht richtig geklärt worden sei. Zudem hätten wir gerne eine friedliche Lösung. Von Geld schrieb ich nichts. 

Der Makler spielte aber in der Antwortmail den Ball wieder zu uns; wir hätten da was missverstanden und es tue ihm leid wenn seine 
Erklärungen für uns missverständlich gewesen seien. 

Weiss hier jemand wie das rechtlich aussieht? 
Der Makler schrieb, das Häuser grundsätzlich geräumt übergeben werden - ja ja klar, aber in unserem Fall wurde vom Makler bei der Besichtigung x-mal erwähnt, dass wir das Inventar wie gesehen übernehmen können und im Kaufpreis inbegriffen wären. 

Ich wüsste einfach gerne, wo wir rechtlich stehen. Den jetzigen Umstand werden wir vermutlich  schlucken müssen wie er ist. Aber es ist enttäuschend so ein grosses Ereignis auf das man laaaange sparte bereits in den Anfängen mit einem Dämpfer zu erleben...

LG
Tramper

 
Du kannst in der Schweiz Verträge mündlich oder auch schriftlich abschliessen. Wenn ihr euch also mündlich auf etwas geeinigt habt, dann muss dies schon eingehalten werden. 

Dabei gibt es aber zwei Schwierigkeiten: die Möbel etc. waren wohl nicht Eigentum vom Makler (es ist also unklar ob er darüber verhandeln durfte). 

Ausserdem sind mündliche Verträge schwierig zu belegen bzw. anzufechten. 

 
Leider ein klassisches Problem (auch wenn viele jetzt wieder heulen werden): Viele Makler versprechen dir das Blaue vom Himmel. Da können Mauern angeblich einfach rausgerissen, Dinge super günstig geändert werden und und und.

Theoretisch hast du einen mündlichen Vertrag mit dem Makler. Meiner Meinung nach würde der Makler selbst dann schadenersatzpflichtig, wenn die Dinge (was zu erwarten ist), gar nicht ihm gehören.

Nur: Wie beweist du das? Quasi unmöglich und für 1000CHF lohnt sich auch der äussert unsichere Weg ans Gericht nicht.

Deshalb: Alles was nicht schriftlich festgehalten wird, ist fast zu vernachlässigen.

Aktuelles beispiel von mir: Ich habe ein Möbelstück für 1100 verkauft (hätte ich sogar schriftlich). Als es ums abholen ging, kamen immer irgendwelche fadenscheinigen Gründe, am Ende habe ich gar nichts mehr gehört. Ich habe die Rechtsablage abgeklärt und mich danach entschieden, das Ganze für weniger jemand anderem zu verkaufen. Ich habe nun rund 550 Verlust gemacht, mir aber auch eine Menge Ärger erspart.

 
Dabei gibt es aber zwei Schwierigkeiten: die Möbel etc. waren wohl nicht Eigentum vom Makler (es ist also unklar ob er darüber verhandeln durfte). 
Auch das Haus war nicht im Eigentum des Maklers, trotzdem durfte er (im Auftrag) darüber verhandeln. Dieses Argument zieht also nicht. 

Aber es ist schon so: Wenn ihr gar nichts schriftliches habt (im Kaufvertrag müsste ja m.E. zwingend erwähnt sein, dass das Inventar beim Kaufpreis dazu gehört hat; plus üblicherweise eine Inventarliste), wird's wohl aussichtslos sein. Natürlich dürft ihr den Makler entsprechend "weiterempfehlen" und ihm das "fairerweise" ganz freundlich auch so mitteilen (aber natürlich nicht so, dass es als Nötigung oder Drohung ausgelegt werden kann). 

 
Auch das Haus war nicht im Eigentum des Maklers, trotzdem durfte er (im Auftrag) darüber verhandeln. Dieses Argument zieht also nicht. 
Es macht meiner Meinung nach schon einen Unterschied, ob ein Makler (mit Mandat und Vertrag) ein haus verkauft (also im Auftrag des Eigentümers), oder ob er irgendwelche Möbel und Rasenmäher verkauft (für welche er wahrscheinlich kein Mandat hatte). Da könnte er ja gleich noch das Auto, den Ehering oder alle Kleider vom Eigentümer mitverkaufen. 

Obwohl sich hier sogleich folgende Frage stellt: nehmen wir an ein Makler verkauft ganz normal ein Haus. Was ist, wenn er mündlich einen Preis von 1mio verspricht, die Eigentümer aber damit nicht zufrieden sind und somit beim Notar nicht unterschreiben. Da hat man als Käufer wohl auch kaum Handhabe, oder?

 
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Auch das Haus war nicht im Eigentum des Maklers, trotzdem durfte er (im Auftrag) darüber verhandeln. Dieses Argument zieht also nicht. 

Aber es ist schon so: Wenn ihr gar nichts schriftliches habt (im Kaufvertrag müsste ja m.E. zwingend erwähnt sein, dass das Inventar beim Kaufpreis dazu gehört hat; plus üblicherweise eine Inventarliste), wird's wohl aussichtslos sein. Natürlich dürft ihr den Makler entsprechend "weiterempfehlen" und ihm das "fairerweise" ganz freundlich auch so mitteilen (aber natürlich nicht so, dass es als Nötigung oder Drohung ausgelegt werden kann). 
Ich denke auch; der Makler hat den offensichtlichen Auftrag das Haus zu verkaufen- nicht das Mobiliar. Ausser dies wurde von der Verkäuferschaft explizit in Auftrag gegeben. Denke ich aber nicht. 

Muraxis Einwand kann ich nachvollziehen. 

 Als Käufer habe ich wenig handhabe.  

Es fühlt sich gerade mies an ausgeliefert zu sein dem freien Willens von Makler und Hausbesitzern. 

Dabei sind wir die Geldbringer. Aber das zählt in einem Verkäufermarkt nichts.

 
Theoretisch hast du einen mündlichen Vertrag mit dem Makler.
Nein. Sofern der Makler vom Hauseigentümer beauftragt wurde, bestehen zwischen Käufer und Makler weder Auftrag noch vertragliche Vereinbarung.
Der Vertrag besteht hier zwischen Hauseigentümer/Verkäufer und Makler, vermutlich schriftlich. Vertrag und Kauf können auch nur zwischen Käufer und Verkäufer/Eigentümer abgeschlossen werden, nicht zwischen Käufer und Vermittler.

Nicht der Makler verkauft also das Haus mit oder ohne Inventar, sondern der Eigentümer. Der Makler ist der Vermittler und vertraglich nur an den Auftraggeber gebunden. Je nach Ausgestaltung des Vertrags zwischen Makler und Hauseigentümer kann letzterer das Haus sogar am Makler vorbei verkaufen, auch mit anderslautenden Zusagen. (Die Klärung bez. Provision und/oder allfälligem Schadenersatz ist ebenfalls Sache des Hauseigentümers.) Entsprechend darf man aber als potentieller Käufer auch direkt mit dem Hauseigentümer verhandeln, wenn dieser damit einverstanden ist, ohne den Makler zu berücksichtigen. 

Dass der Makler übertreibt und allenfalls auch noch den Hund und die Schildkröte anbietet, ist ein Problem zwischen Verkäufer und Makler, aber von euch nicht zu lösen ;)  

Spätestens im Kaufvertrag müsste das bewegliche Inventar irgendwo erwähnt werden, sonst gehört es ganz einfach nicht zum Haus! Da im Exposé zum Hauskauf das Haus "geräumt" angeboten wurde und im Kaufvertrag nichts davon erwähnt wird, ist da rechtlich nichts zu machen.
 

 
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Du kannst in der Schweiz Verträge mündlich oder auch schriftlich abschliessen. Wenn ihr euch also mündlich auf etwas geeinigt habt, dann muss dies schon eingehalten werden.


Prinzipiell richtig. Aber wenns um Immobilien geht, gelten höhere Anforderungen an den Vertrag. Da muss er nicht nur schriftlich, sondern auch notariell beglaubigt sein. So sind zum Beispiel die ganzen Reservationsverträge allesamt völlig unwirksam.

Ebenso dürfte es sich mit Abmachungen bezüglich Übernahme des Inventars verhalten. Da sich durch so eine Abmachung faktisch der Kaufpreis für die Immobilie reduziert, müsste auch dies im Kaufvertrag beim Notar explizit festgehalten werden. Oder man schliesst einen separaten Kaufvertrag mit dem Besitzer über die zu übernehmenden Gegenstände.

Es ist leider so; Der Makler kann erzählen, was er will. Er ist  beim Hauskauf nicht Vertragspartner und selbst wenn. Was nicht schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt wurde, hat bei Immobiliengeschäften keine Gültigkeit.

 
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Also es ging jetzt so aus, dass wir doch noch das Einte und Andere wünschen konnten dass es bleibt. Der Makler setzte sich auch ein dafür, dass der Rasenmäher bleibt. 

Gut ausgegangen, zum Glück....

Servus

 
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