Haus kaufen in Landwirtschafszone Kanton ZH

michelem

New member
18. Apr. 2016
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Hallo zusammen

Wir können eventuell ein bestehendes Wohnhaus in einer Landwirtschaftszone im Kanton Zürich kaufen. Das Haus müsste allerdings renoviert werden. Wisst ihr, welchen Auflagen eine solche Renovation oder Umbau unterliegt? Wie sieht es aus mit dem Landpreis? Da dürfte dann ja nur der für Landwirtschaftszone übliche Preis verrechnet werden, oder? Wisst ihr, wo ich hier Preisreferenzen her kriege?

Vielen Dank für die Antworten!

 
Viel wichtiger ist die Frage, ob das Haus als Wohnhaus regulär genutzt werden darf. In aller Regel sind in Landwirtschaftszone nur Bauten die der Landwirtschaft dienen zulässig.

 
Das Haus wird heute schon vollumfänglich als Wohnhaus genutzt. Daneben stehen auch noch zwei andere Häuser, die als Wohnhäuser genutzt werden und sicher nicht mehr der Landwirtschaft dienen.

 
Salü

Zum Landpreis. Träum weiter, was der Markt hergibt kann verlangt werden. Die Banken sind bei Häusern in der Landwirtschaftszone sehr zurückhaltend.

Vergrösserung des Hauses um max 1/3 manchmal möglich.

Wobei auch da wieder viele Sondervorschriften gelten.

Lg Turbo

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Die Frage ist doch ob das Objekt dem BGBB unterstellt ist oder nicht - in der Landwirtschaftszone ist es ja wie du abgeklärt hast. Am besten klärst du das beim Bauamt der Gemeinde ab, was genau du darfst dort und lässt es dir schriftlich bestätigen (mündlich nützt dir später wenig...).

Die Banken werden i.d.R. insofern zurückhaltend sein, als das wenn das Objekt weit ab steht, der Markt wahrscheinlich eher klein ist bzw. es ein Liebhaberobjekt sein könnte. Das wird dann auch tiefer belehnt. Ist es aber dem BGBB nicht unterstellt und Nahe vom Dorf und einfach in "der falschen Zone" wird das auch kein Problem sein.

 
Den BGBB sind Parzellen < 2500m2 nicht unterstellt. Je nach Kanton muss aber wesentlich kleiner abparzelliert werden.

Für zonenfremde Bauten hat man Bestandesschutz (. D.h. man darf reparieren, erneuern, aber nicht ändern und auch nicht erweitern - es sei denn man kann dem Amt glaubhaft machen, es diene direkt einer erwerbsmotivierten Landwirtschaft. D.h. wenn keiner von Euch einen anerkannten Teil des regelmässigen Einkommens durch Landwirtschaft erzielt, hilft es auch nicht, wenn man Blümchen mäht und Hochstammobst pflanzt.

Fazit: kauft das Haus, wenn es Euch so wie es jetzt ist genügt. Renovieren innen ist kein Problem, Solaranlage und Wärmedämmung auch nicht, viel mehr dürfte aber nicht gehen.

Details siehe Art. 24e RPG:

[SIZE=9pt]Art. 24[/SIZE][SIZE=9pt]d[/SIZE][SIZE=7pt]58 [/SIZE][SIZE=9pt]Landwirtschaftsfremde Wohnnutzung und schützenswerte [/SIZE]



[SIZE=9pt]Bauten und Anlagen[/SIZE][SIZE=7pt]59 [/SIZE]

[SIZE=7pt]1 [/SIZE][SIZE=9pt]In landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, können landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen zugelassen werden.[/SIZE][SIZE=7pt]60[/SIZE]
[SIZE=7pt]1bis [/SIZE][SIZE=9pt]...[/SIZE][SIZE=7pt]61 [/SIZE]

[SIZE=7pt]2 [/SIZE][SIZE=9pt]Die vollständige Zweckänderung von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen kann zugelassen werden, wenn:[/SIZE][SIZE=7pt]62 [/SIZE]

  1. [SIZE=9pt]diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind; und [/SIZE]
  2. [SIZE=9pt]ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. [/SIZE]
[SIZE=7pt]3 [/SIZE][SIZE=9pt]Bewilligungen nach diesem Artikel dürfen nur erteilt werden, wenn:[/SIZE][SIZE=7pt]63 [/SIZE]

  1. [SIZE=9pt]die Baute oder Anlage für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigt wird, für die vorgesehene Nutzung geeignet ist und keine Ersatzbaute zur Folge hat, die nicht notwendig ist; [/SIZE]
  2. [SIZE=9pt]die äussere Erscheinung und die bauliche Grundstruktur im Wesentlichen unverändert bleiben; [/SIZE]
  3. [SIZE=9pt]höchstens eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Erschliessung not- wendig ist und sämtliche Infrastrukturkosten, die im Zusammenhang mit der vollständigen Zweckänderung der Bauten und Anlagen anfallen, auf deren Eigentümer überwälzt werden; [/SIZE]
  4. [SIZE=9pt]die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des umliegenden Grundstücks nicht gefährdet ist; [/SIZE]
  5. [SIZE=9pt]keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. [/SIZE]




 
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