Haus kaufen - vorher heiraten ?

Luzi6

Mitglied
07. Juli 2009
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Hallo zusammen

Ich bin ganz neu hier, da das Thema Eigenheim auch relativ neu ist.

Leider habe ich im Forum bisher nichts geholfen, was mir hier konkret weitergeholfen hätte.

Unsere Situation ist folgende: Wir sind seit 6 Jahren ein Paar und unser Traum vom Eigenheim ist nun etwas Näher gerückt, da mein Partner erben wird.

Das heisst, das EK wird von ihm kommen. Zinsen, Amortisation usw. wird von uns beiden zu gleichen Teilen bezahlt werden und vielleicht später auch noch Geld von mir falls möglich/notwendig auch in Form von Erbe/Schenkung oder PK.

Wir machen uns jetzt darüber Gedanken, ob es nötig wäre vor Anschaffung eines Eigenheims zu heiraten, da wir gerne möchten, dass das Haus als Objekt uns beiden gehört und einfach das Geld aus dem Erbe selbstverständlich sowieso ihm gehört im Falle einer Trennung/Scheidung.

Falls wir erst heiraten nach dem Hauskauf, ist das Haus ja in einer Errungenschaftsbeteiligung Eigentum von ihm - und keine Errungenschaft (was es ja wäre wenn vorher schon geheiratet würde). Oder kann dies im Nachhinein per Ehevertrag geregelt werden ?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe /emoticons/default_smile.png

 
...Falls wir erst heiraten nach dem Hauskauf, ist das Haus ja in einer Errungenschaftsbeteiligung Eigentum von ihm - und keine Errungenschaft (was es ja wäre wenn vorher schon geheiratet würde). Oder kann dies im Nachhinein per Ehevertrag geregelt werden ?
Nein, auch wenn Ihr verheiratet seid und er erbt, dann bleibt dieses Erbe in seinem Eigengut! Nur die Zinsen daraus wären dann Errungenschaft.../emoticons/default_wink.png
Grüssle

Arcuos

 
Ich würde das via Ehevertrag lösen, denn so kann man genau definieren, ab wann und wie und wo was wem gehört. Kostet halt was.

 
Ich würde das via Ehevertrag lösen, denn so kann man genau definieren, ab wann und wie und wo was wem gehört. Kostet halt was.
Das geht meines Wissens aber nur, wenn die "Gütergemeinschaft" als Basis vereinbart wurde - bei "Errungenschaftsbeteiligung" fällt das Erbe (auch nach der Heirat) eines Partners in sein Eigengut ob da ein Ehevertrag dies aushebeln kann, würde ich bezweifeln...
Grüssle

Arcuos

 
Eine Ehevertrag ist ein Ehevertrag, der kann auch rückwirkend auf den Eheschluss geschlossen werden.

Da ich kein Notar bin, wird ein Notar Dir sicher ganz genau und verbindlich sagen können, was drin liegt und was nicht. Ein Anruf ist meist gratis, die notarielle Beglaubigung ist Vermögensanhängig im Kanton ZH.

 
Eine Ehevertrag ist ein Ehevertrag, der kann auch rückwirkend auf den Eheschluss geschlossen werden.
Hallo Turbolover,
Du kannst mit einem Ehevertrag das regeln zwischen den Ehepartnern. Dieser kann auch nach der Eheschliessung aufgesetzt werden (was jedoch meist keinen Sinn macht:rolleyes:) - das stimmt schon...

Wenn jedoch z.B. der Vater eines Ehepartners stirbt, so hat dies nix mit dem Ehevertrag zu tun... ist kompliziert und ev. drücke ich mich da etwas unklar aus.../emoticons/default_ohmy.png Wir hatten drum kürzlich diesbezüglich eine Diskussion mit unserem Treuhänder und er erklärte mir, dass man dies zwar mit einem Ehevertrag regeln könne - dies jedoch nur auf Basis der Gütergemeinschaft!

Das heute "normale" Güterrecht ist die Errungenschaftbeteiligung. Da wird immer zwischen Eigengut (da fällt auch das Erbe hin) und zwischen Errungenschaft unterschieden. Wenn ein Partner verstirbt, dann bleibt das Eigengut bei der jeweiligen "Partei" und die Errungenschaft (also Erwerbseinkommen und Zinsen während der Ehe) wird zu zwei gleichen Teilen geteilt.

Bei dieser Errungenschaftsbeteiligung kann man mittels Ehevertrag lediglich regeln, dass die Errungenschaft dem verbleibenden Ehepartner komplett zugeschrieben wird! Das betrifft dann aber NICHT das Eigengut, welches die Erbschaft enthält.../emoticons/default_wink.png

Daher macht man die meisten Eheverträge auf Basis der Gütergemeinschaft. Hier kann dann das Gesamtgut mittels Ehevertrag aufgeteilt werden.../emoticons/default_wink.png

Von Vorteil ist natürlich wenn man auch einen Erbvertrag aufsetzt. Hier kann dann geregelt werden, dass sich die Ehepartner gegenseitig begünstigen...

Alle diese Verträge (Ehevertrag & Erbvertrag) bedürfen einer notariellen Beglaubigung. Der Notar kann zudem auch solche Verträge aufsetzen oder Euch diesbezüglich genauer informieren.

Grüssle

Arcuos

 
Wow ! Vielen Dank für eure Antworten !

Ich habe nun etwas entscheidendes gelernt.

In einem Punkt jedoch habt ihr mich falsch verstanden, bzw. ich

habe mich falsch ausgedrückt.

Das Erbe (Geld) möchte ich nicht für mich beanspruchen, dies soll sein

Eigentum sein !

Wir möchten nur nicht, dass das Haus ausschliesslich sein Eigentum ist.

Also für den Hauskauf spielt es offenbar keine Rolle ob verheiratet oder nicht.

Das ist soweit klar. Dann kommt dann die nächste Frage: was ist dann genau der Unterschied zwischen Miteigentum und Gesamteigentum ?

Ich habe das bisher nicht ganz begriffen.

Heiraten werden wir sowieso in den nächsten 1-2 Jahren. Was ist dann ''vernünfiger'' ? Wir wollen beide für das Haus solidarisch haften und alle anfallenden Kosten (Hypo, Amortisation, Reparaturen usw.) werden je hälftig von uns beiden beglichen. Vielleicht mal PK von mir oder von ihm einfliessen lassen falls nötig usw.

Dass wir dann noch einen Ehevertrag bräuchten bezüglich dem Erbe ist soweit auch klar, denn wir wollen den Partner jeweils maximal begünstigen im Todesfall.

Liebe Grüsse

Luzi6

 
Wenn Du heiraten willst, dann tue es wegen dem Partner und nicht wegen der Immobilie. Der zweite Fall liefert vor allem Munition für Ehestreit.

Desgleichen, wenn Du ein Haus kaufen willst, dann tue es wegen dem Haus und nicht wegen dem Partner, aus dem gleichen Grund wie oben.

Da bei euch der Fall aber ja klar zu sein scheint und heiraten "lebenslänglich" ist, dann doch gleich. Es vereinfacht Verträge und erspart wahrscheinlich gebührenpflichtige Änderungen in Verträgen, Grundbucheinträgen und so weiter.

 
Heiraten tun wir so oder so - Haus hin oder her.

Wie ganz normale Leute, weil wir uns lieben /emoticons/default_smile.png

Das mit dem Haus könnte aber bald rucki zucki gehen und aufgrund anderer

Dinge, die im Moment unaufschiebbar Zeit beanspruchen wäre es ziemlich unromantisch eine Heirat noch ''reinzusschieben''. Darum sind wir froh, wenn wir zuerst alles andere regeln können und dann in aller Ruhe schön heiraten können. Wäre es bezüglich dem Haus nötig gewesen, hätten wir es jedoch vorher gemacht.

 
Achtung: Vorteil beim Versteuern vom Eigenmietwert wenn ihr nicht verheiratet seid da ihr nur je die Hälfte vom Eigenmietwert versteuert.

Wirkt sich dann in der Progression positiv aus /emoticons/default_biggrin.png

 
Ich weiß nur von einem Freund, der vor kurzem geheiratet hat, dass mittels eines Ehevertrages die wichtigsten Dinge in Sachen Besitzaufteilung geklärt werden können. Er hat sich das Haus mit seiner jetzigen Frau geteilt und das auch im Ehevertrag vermerken lassen, das sollte überhaupt kein Problem sein. Und solange die Baufinanzierung ohne Schufa von statten geht, kann man auch im Ehevertrag die Begleichung von Zinsen und Kapital regeln.

 

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