Hallo
Wir haben vor zwei Jahren ein neu erbautes Ferienhaus im Kanton Graubünden erworben. Wenig später haben wir gemerkt, dass unser Haus ca. 20 cm auf eine andere Parzelle, die nicht uns gehört, herausragt. Da es sich bei dieser Parzelle um "übriges Gemeindeland" handelt, sollte der Mindestabstand ausserdem 2.5 Meter betragen. Besteht evt. die Möglichkeit den Kaufvertrag deshalb rückgängig zu machen? Das Problem ist der Gemeinde gemeldet worden, aber bis heute haben wir keinen Lösungsvorschlag erhalten.
Vielen Dank für eine Antwort.
Wir haben vor zwei Jahren ein neu erbautes Ferienhaus im Kanton Graubünden erworben. Wenig später haben wir gemerkt, dass unser Haus ca. 20 cm auf eine andere Parzelle, die nicht uns gehört, herausragt. Da es sich bei dieser Parzelle um "übriges Gemeindeland" handelt, sollte der Mindestabstand ausserdem 2.5 Meter betragen. Besteht evt. die Möglichkeit den Kaufvertrag deshalb rückgängig zu machen? Das Problem ist der Gemeinde gemeldet worden, aber bis heute haben wir keinen Lösungsvorschlag erhalten.
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