Haus wurde ausgezont

jj75

Mitglied
26. Okt. 2009
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Hallo Forum

Ich habe vor 3 Jahren mein Elternhaus übernommen und wollte dies nun umbauen.

Das Problem ist aber, dass das Grundstück auf welchem das Haus steht vor einigen Jahren in eine Landwirtschaftszone umgezont wurde.

Nun habe ich ziemliche Probleme mit Ausnützungsziffer, Bewilligung usw.

Kennt sich da jemand aus, kann man das evtl. rückgängig machen oder sonst irgendwie dagegen angehen?

Entschädigung?

Besten Dank für eure Hilfe

jj75

 
Hallo jj75

Welche Art von Umbau hast Du geplant? Wie lange ist diese Umzonung genau her?

Was hast Du bis jetzt veranlasst?

Liebe Grüsse

Maisonette

 
Hallo Maisonette

Veranlasst habe ich noch gar nichts. Die Umzonung ist wahrscheinlich gegen 10 Jahre her. Damals haben meine Eltern verpasst da etwas zu unternehmen.

Ich habe mich nur mal erkundigt was ist wenn ich das Dach anheben würde um eine zusätzliche Etage zu bekommen. Dann gibt es da eben massive Probleme mit der Ausnützungsziffer, da ich ja in der Landwirtschaftszone drin bin.

Gruss und besten Dank für euren Input

 
Wahrscheinlich kann man nichts machen.

Erstens, Umzonungsverfahren liegen öffentlich auf und man kann dagegen als betroffener Eigentümer Einspruch erheben und diesen vor das Verwaltungsgericht weiterziehen. Möglicherweise hätte man während dem Umzonungsverfahren Entschädigungsansprüche z.B. wegen nicht vollständig überbauter Ausnüzungsziffer stellen können. Als Erbe oder zukünftiger Eigentümer geht dich das alles aber nichts an.

Einmal rechtskräftige Umzonungen sind endgültig. Zudem stellen sie keinen Eingriff in das Eigentum dar, weil die Nutzung der Sache im bestehenden Zustand ja weiterhin möglich ist. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung wegen entgangenem Gewinn durch Nicht-Bewilligung einer zonenwidrigen Nutzung gibt es selbstverständlich nicht.

"Ich hab letzthin eine Wiese in der LWZ gekauft und möchte nun von der Gemeinde Geld, weil die mir den Bau eines Maiensässes verbieten, bis 1931 oder weiss-nicht-wann hätte ich das aber dürfen, weil es bis damals kein Zonenreglement gab." So geht das nicht.

Einzig Chancen hättest Du, wenn du dem Umzonungsverfahren Verfahrensmängel nachweisen kannst, die so gravierend sind, dass das Verfahren neu aufgelegt werden muss.

Zweitens, als Erbe oder Käufer übernimmt man die Sache in dem Zustand, wie sie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs war. Man muss ja nicht kaufen, und das Erbe kann man ausschlagen.

In der LWZ gibts keine Ausnützungsziffern. Bewilligungsansprüche gibt es gegen das gültige Zonenreglement, nicht gegenüber einem vorherigen.

Was Du hast, ist Bestandesschutz, d.h. man wird Dir nicht untersagen können, das Gebäude zu unterhalten und weiter zu nutzen. Ansprüche auf Nutzungsänderungen und Erweiterungen gibt es dagegen nicht, denn das Gebäude dürfte, falls Du nicht Landwirt bist und es der Landwirtschaft dient, zonenfremd sein. Solche Projekte darf die Gemeinde gar nicht bewilligen.

Ich würde die Situation als Privileg sehen - so kann dir keiner vor die Nase bauen, und der Rasenmäherlärm des Nachbarn bleibt Dir auch erspart.

 
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Hallo emil17

Besten Dank für deine Ausführungen. Es ist das was ich vermutet habe, wollte es aber bestätigt wissen.

 
Du schreibst von Problemen?

Hast du beim AGR (Amt für Gemeinde und Raumplanung) schon ein Baugesuch eingereicht? Natürlich kann auch ein Bau in der Landwirtschaftszone erweitert werden. Zuständig ist einfach diese Stelle des Kantons Bern. Die Gemeinde kann dann später dein Baugesuch auch nicht mehr ablehnen!

Also, falls du nicht schon eine einschlägige Antwort vom AGR hast, Kopf hoch und mit denen in Kontakt treten...

liebs Grüessli, jomazi

 
Nicht Baugesuch (das ist kostenpflichtig), sondern eine Bauvoranfrage. Hier braucht es nur grobe Pläne und man bekommt ohne Kosten die Auskunft, ob das (nachzureichende) Baugesuch überhaupt Aussicht hat, bewilligt zu werden.

@ jomazzi: Da die Gemeinde die Planungshoheit hat und die Bewilligungsprozedur durchführt, ist es denkbar (wenn auch unwahrscheinlich), dass ein Projekt, gegen welches der Kanton keine Einwände hat, von der Gemeinde dennoch abgelehnt wird, denn bewilligende Behörde ist die Gemeinde. In der Regel gehen Baugesuche ausserhalb der Bauzonen automatisch zum kantonalen Raumplanungsamt, das beurteilt, ob eine Ausnahme von der Zonenordnung überhaupt gewährt werden kann. Da in der LZ Bauvorhaben prinzipiell unzulässig sind (die Landwirtschaftszone ist nicht zum Bauen da, also gelten Bauvorhaben in dieser Zone bis zum Beweis des Gegenteils als zonenwidrig), braucht es einen triftigen Grund, wieso man trotzdem darf. In der Bauzone hingegen besteht ein Rechtsanspruch auf die Baubewilligung, die man bekommt, wenn alle Vorschriften eingehalten sind.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo jj75

Nun, Du hast die Antworten gelesen.

Ich möchte nur folgendes hinzufügen:

Regelmässig steht eine Zonenplanrevision an, so alle 15 Jahre, oft schon nach 10 Jahren. Wenn Dein Vorhaben nicht allzu sehr eilt, könntest Du dann Dein Vorhaben in der Gemeinde anbringen.

Ausserdem empfehle ich Dir wie Jomazzi, beim Kanton nachzufragen. Nichts Offizielles, aber bei der zuständigen Stelle anklopfen.

Ich habe schon bei Bekannten erlebt, dass sich dann plötzlich eine Türe auftat.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Hallo

Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist immer der Kanton zuständig, obwohl natürlich die Gemeinde i.d.R. die Baubewilligungsbehörde bleibt. Ich würde an Deiner Stelle diese Frage dem zuständigen kantonalen Raumplanungsamt stellen, welche Dich in der Regel kostenlos berät. Allenfalls ist es notwendig, ein Bauanfragegesuch zu stellen, dazu genügen erste Skizzen des geplanten Umbaus. Dies kosten i.d.R. nur wenig Gebühren meist so ca. 100-300 Fr. dafür erhälts du aber eine verbindliche Antwort und du kannst weiter planen.

Ich gehe davon aus,das Haus ist rechtmässig erstellt worden (Baubewilligung vorhanden) und es ist noch bestimmungsgemäss nutzbar, dann kannst Du sogar das Haus neu Bauen und die Geschossfläche um bis zu 30% erhöhen, maximal jedoch zusätzlich 100m2 erweitern!

Also, alles nur halb so wild, du bist wirklich in einer privilegierten Lage!

 
Hallo

Die von Pippo erwähnten 30% bzw. maximal 100 m2 Zusatzfläche beziehen sich auf die Fläche, die Mitte 1972 bestand.

Korrekt ist, dass das bestehende Gebäude auch komplett abgerissen und neu gebaut werden dürfte (haben wir auch gemacht), wobei die "Identität" des abgerissenen Gebäudes beim Neubau gewahrt werden muss (ist natürlich ein Gummiparagraph, oder positiv formuliert: Verhandlungsspielraum!).

Auf jeden Fall das kantonale Amt für Raumplanung kontaktieren, wie mehrere Vorschreiber erwähnt haben, das ist die zuständige Stelle für Bauten in der Landwirtschaftszone.

Fazit: es bestehen jede Menge Möglichkeiten.

 
@epos: nein, vorliegend ist nicht 1.7.1972 entscheidend, sondern das Datum der Auszonung. 1.7.1972 ist nur für nicht landwirtschaftlich genutzte gebäude massgebend, welche schon vor 1972 ausserhalb Bauzone gelegen haben. Hier findest du genauere Angaben, m.E. handelt es sich hier um einen "klassischen" Art. 24c RPG Fall

Weitere Angaben findest Du hier: http://www.are.admin.ch/themen/recht/00817/02367/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeoN2hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

 

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