Wahrscheinlich kann man nichts machen.
Erstens, Umzonungsverfahren liegen öffentlich auf und man kann dagegen als betroffener Eigentümer Einspruch erheben und diesen vor das Verwaltungsgericht weiterziehen. Möglicherweise hätte man während dem Umzonungsverfahren Entschädigungsansprüche z.B. wegen nicht vollständig überbauter Ausnüzungsziffer stellen können. Als Erbe oder zukünftiger Eigentümer geht dich das alles aber nichts an.
Einmal rechtskräftige Umzonungen sind endgültig. Zudem stellen sie keinen Eingriff in das Eigentum dar, weil die Nutzung der Sache im bestehenden Zustand ja weiterhin möglich ist. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung wegen entgangenem Gewinn durch Nicht-Bewilligung einer zonenwidrigen Nutzung gibt es selbstverständlich nicht.
"Ich hab letzthin eine Wiese in der LWZ gekauft und möchte nun von der Gemeinde Geld, weil die mir den Bau eines Maiensässes verbieten, bis 1931 oder weiss-nicht-wann hätte ich das aber dürfen, weil es bis damals kein Zonenreglement gab." So geht das nicht.
Einzig Chancen hättest Du, wenn du dem Umzonungsverfahren Verfahrensmängel nachweisen kannst, die so gravierend sind, dass das Verfahren neu aufgelegt werden muss.
Zweitens, als Erbe oder Käufer übernimmt man die Sache in dem Zustand, wie sie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs war. Man muss ja nicht kaufen, und das Erbe kann man ausschlagen.
In der LWZ gibts keine Ausnützungsziffern. Bewilligungsansprüche gibt es gegen das gültige Zonenreglement, nicht gegenüber einem vorherigen.
Was Du hast, ist Bestandesschutz, d.h. man wird Dir nicht untersagen können, das Gebäude zu unterhalten und weiter zu nutzen. Ansprüche auf Nutzungsänderungen und Erweiterungen gibt es dagegen nicht, denn das Gebäude dürfte, falls Du nicht Landwirt bist und es der Landwirtschaft dient, zonenfremd sein. Solche Projekte darf die Gemeinde gar nicht bewilligen.
Ich würde die Situation als Privileg sehen - so kann dir keiner vor die Nase bauen, und der Rasenmäherlärm des Nachbarn bleibt Dir auch erspart.