Hausanteile ohne Konkubinatsvertrag

Traumlösung

Mitglied
14. Okt. 2010
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Liebe Community

Ich erhoffe Hilfe von Euch für folgenden schmerzlichen Fall:

Vor 2 1/2 Jahren habe ich (Deutsche) zusammen mit meinem damaligen Partner (Schweizer) ein Haus gekauft. Hierzu habe ich meine sämtliche Vermögensstände (Eigentumswohnung in Deutschland, Bankvermögen) aufgelöst und ins Haus eingebracht. Sein Anteil besteht aus der 3a-Säule und einem Darlehen seiner Eltern). Im Kaufvertrag sind wir hälftig eingetragen, de facto habe ich allerdings ca. 2/3 eingebracht und er 1/3. Das Anwesen ist in Stockwerkeigentum (1 Haus mit Werkstatt und grossem Umschwung und 2 Parkplätzen sowie eine Wohnung mit Sitzplatz und 1 Parkplatz) unterteilt. Haus ca. 240 qm Wfl., Wohnung ca. 90qm Wfl., Werkstatt ca. 50 qm)

Leider haben wir das mit dem Konkubinatsvertrag immer wieder aufgeschoben und jetzt stehe ich vor der Situation, dass er die Beziehung beendet hat, mit seiner neuen Freundin in die Wohnung ziehen möchte und das Haus behalten.

Welche Chancen habe ich meine Einlagen wieder zurückzuerhalten? Kann das Haus nur in beiderseitigem Einvernehmen verkauft werden? Hierzu ist noch zu sagen, dass weder er noch ich im Moment das Haus alleine halten kann. Eine wie auch immer geartete Auszahlung ist ohne Verkauf auch nicht möglich.

Bitte helft mir weiter. Habe keinerlei Durchblick mehr in diesem ganzen Chaos. Danke!

 
Ich würde dir raten, dringenst mit einem Anwalt zu sprechen, das Geld ist Bestens investiert. Im weiteren existieren die folgenden Möglichkeiten

- Manchmal hat die Gemeinde ne Sprechstunde für erste Anliegen.

- Ebenso wie z.B. der "Beobachter" (Zeitschrift in der Schweiz), wenn man dort ein Abo hat.

- Evtl. hat ja auch ein Bekannter von dir etwas ähnliches, der für dich anfragen kann.

- Ebenso ist die Mitgliedschaft im HEV da hilfreich.

Wenn du gar keine Möglichkeiten in der Gemeinde oder über Bekannte hast, ruf doch mal beim HEV (Hauseigentümerverband) an. Die sind spezialisiert auf das Thema Haus.

Im weiteren solltest du alle relevanten Unterlagen beschaffen, wo klar wird, wer welchen Anteil beigesteuert hat.

Leider kann ich dir keinen juristischen Rat geben, ausser die paar Hinweise. Die weiteren Ratschläge lasse ich sein, hast du selber schmerzlich erfahren, leider.

 
Das Haus kann nur gemeinsam verkauft werden - oder auf Betreiben der kreditgebenden Bank.

Kannst du die eingebrachten Eigenmittel belegen? Wenn ja, dann geht das so:

Verkaufpreis des Hauses minus Hypothek. Der Saldo wird im Verhältnis der eingebrachten Mittel aufgeteilt (also 2/3 an dich). So partizipiert ihr im Verhältnis der eingebrachten Mitteln am Gewinn (oder Verlust).

In der Situation ist m.E. nur ein Verkauf möglich (da keiner alleine das Haus halten kann) - er kann nicht einfach drin wohnen bleiben ohne deine Zustimmung. Eine gütliche Einigung wäre das Beste.

 
Hallo und vielen Dank für die Unterstützung. Bislang weigert er sich strikt, das Haus zu verkaufen. Was kann ich tun, wenn es keine "gütliche" Einigung gibt? Kann ich hierzu die Bank befragen oder zahle ich einfach meinen Anteil nicht mehr? - Da ich im Moment arbeitslos bin, kann ich mir auch keinen Anwalt leisten.

 
Zu unterscheiden gibt es zwischen

a) Was du eingebracht hast

/emoticons/default_cool.png die laufenden Kosten wie Hypozins, Strom, Versicherung etc.

Du könntest deinen Ex betreiben auf die Summe die du eingebracht hast. Da er (wohl) nicht zahlen kann, muss dann das Objekt zwanghaft verkauft werden. Das wiederum könnte dann weniger einbringen, als einen ordentlichen verkauf.

Das könntest du deinem Ex androhen, vielleicht wird er dann kooperativer.

Was die laufenden Kosten angehen, so müsstest ja du den anteiligen Beitrag wiederum bei deinem Ex einfordern, da du das Objekt nicht bewohnen kannst (Darfst, willst). Gegenüber der Bank bist du wohl zahlungspflichtig, denen geht euer Verhältniss wohl kaum etwas an und vertraglich ist ja fifty-fifty.

Oder ihr geht gleich zusammen zum Friedensrichter, das ist kostenlos, die Frage ist bloss, ob du das kriegst, was juristisch zu kriegen wäre.

 
Ich werde nochmals versuchen, eine "friedliche" Lösung zu finden. Falls alles nochmal fehlschlägt: Wo und wie strenge ich eine Betreibung gegen meinen Ex an? Sorry...die Schweiz ist zwar mittlerweile meine Heimat - aber mit DIESEN Fragen habe ich mich noch nie beschäftigt.

Danke nochmals allen bis hierher für die wertvollen Hinweise und die neue Hoffnung, dass ich eventuell doch nicht auf allen Gebieten die Verliererin bin.

 
Ich würde trotzdem einen Anwalt kontaktieren und ihm den Sachverhalt klären. Da Du ja das Haus verkaufen möchtest, wirst du ja in absehbarer Zeit wieder an Geld kommen. Vielleicht lässt sich da was mit dem Anwalt aushandeln, z. Bsp. Honorar plus 5% p.a.

Eine Möglichkeit wäre noch, dass die neue Flamme Dir das Haus zum Marktpreis abkauft.

 
#Viremar

Auf welches Gebiet müsste denn der Rechtanwalt in diesem Fall spezialisiert sein? Immobilienrecht? Familienrecht? Oder anderes?

 
Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist Eigentümer. Du kannst zwar deine eingebrachten Mittel zurückzuerhalten suchen, was er mit seinem Haus bzw. seiner ETW macht ist seine Sache.

Zum Betreiben braucht man einen Rechtstitel, aus welchem sich eine Forderung ergibt, d.h eine anerkannte Forderung aus einem Auftrag, ein schriftliches Schuldgeständnis, oder ein Gerichtsurteil, in welchem auf Rückzahlung einer im Prozess oder in einer Einigungsverhandlung festzulegenden Summe erkannt wird.

Wenn Du ihn einfach so betreibst, wird er Rechtsvorschlag erheben ("Forderung wird bestritten"); dann muss in jedem Fall ein Richter die Forderung bestätigen und Du bist wieder dran. Theoretisch kann der andere inzwischen die Hütte verkaufen und ins Ausland verschwinden.

Leider braucht man viel Geld und Ausdauer, um an sein Geld zu kommen. Das dürfte in Deutschland nicht viel anders sein.

Deswegen der Rat (der Dir nun auch nicht weiterhilft), solche Dinge zu regeln solange noch alles rosarot ist. Eine gütliche Einigung wäre für beide Teile das Beste, denn viel Anwälte leben sehr gut von solchen Geschichten. Anwälte helfen aber nur, solange man Honorar bezahlen kann. Es ist gut, vor dem Gang zu einem solchen genau zu wissen, was man will.

 
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#Viremar

Auf welches Gebiet müsste denn der Rechtanwalt in diesem Fall spezialisiert sein? Immobilienrecht? Familienrecht? Oder anderes?
Ich würde das Telefonbuch aufschlagen und mehr oder weniger den erst Besten nehmen. Dem kurz das Problem am Telefon schildern und fragen, ob er für sowas zuständig ist.

 
Hallo Traumlösung

Schaue einmal in Deine persönlichen Nachrichten (pn) nach...viel Glück!

 

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