Hausbau in Etappen

skyline

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19. Okt. 2006
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Wir bauen oder besser gesagt wir versuchen zu bauen..../emoticons/default_smile.png

Geplant ist ein Doppeleinfamilienhaus mit einem SChopf dazwischen als Verbindung. Im Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (oben und unten eine Wohnung). Dieses Haus wird abgerissen, damit wir das neue Projekt realisieren können. Nun kam uns die Idee, dass Haus doch noch nicht abzureissen und zuerst nur das eine Haus zu bauen und dann später die andere Hälfte. So müssen wir uns auch keine Wohnung suchen....

Meine Frage: Kann man wenn die Baubewilligung da ist, in Etappen bauen? Hat jemand Erfahrung damit? Oder muss man dies in einer gewissen Zeit realisieren?

Danke schon mal für eure Hilfe...

Skyline

 
Wir bauen oder besser gesagt wir versuchen zu bauen..../emoticons/default_smile.png

Geplant ist ein Doppeleinfamilienhaus mit einem SChopf dazwischen als Verbindung. Im Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (oben und unten eine Wohnung). Dieses Haus wird abgerissen, damit wir das neue Projekt realisieren können. Nun kam uns die Idee, dass Haus doch noch nicht abzureissen und zuerst nur das eine Haus zu bauen und dann später die andere Hälfte. So müssen wir uns auch keine Wohnung suchen....

Meine Frage: Kann man wenn die Baubewilligung da ist, in Etappen bauen? Hat jemand Erfahrung damit? Oder muss man dies in einer gewissen Zeit realisieren?

Danke schon mal für eure Hilfe...

Skyline
Hallo Skyline,

so wie ich informiert bin, kannst Du Dir im Baselbiet nach der Baueingabe 2 Jahre Zeit lassen, um das Projekt zu realisieren.

Gruss, Klopfenmoser

 
Im Kanton Baselland ist eine Baubewilligung 2 Jahre gültig und kann erst noch verlängert werden. Die Baudauer ist nirgends vorgeschrieben. In Etappen zu bauen sollte also von der Seite her kein Problem sein . Allerdings dürfte es einiges teurer werden als wenn Ihr alles "auf's mal" machen könnt...

FAQ, Homepage des Kantons BL:

"3. Wie lange ist die Baubewilligung gültig?

Die Baubewilligung erlischt, wenn mit den Bauarbeiten nicht innerhalb zweier Jahre seit Eintritt der Rechtskraft begonnen wurde. Die Frist kann auf schriftliches Gesuch hin aus wichtigen Gründen vom Bauinspektorat um ein Jahr verlängert werden."

 
Es wurde schon BL zitiert: Man muss innerhalb 2 Jahre beginnen. Das Bauende ist NICHT definiert (ist im Kt FR auch so). Also ist es locker möglich, einen Teil zu realisieren - und den 2. Teil später - auch länger als 2 Jahre! Wichtig: Das gesamte Vorhaben muss mit einer Baubewilligung abgewickelt werden. So ist der Bau der 2 Häuser EIN Vorhaben, das innerhalb zweier Jahre nach Vorliegen der Baubewilligung begonnen sein muss.

Theoretisch reicht das Baggern eines Loches..... dann kann man so lange bauen wie man will.

Martin

 
Ich denk man müsste die Vorschrift schon noch etwas vertieft ansehen. In der Kant. Bauverordnung SO heisst es z.B.:

Die Baubewilligung erlischt.... wenn ein begonnener Bau nicht inert zumutbarer Frist vollendet wird. Die blosse Ausführung von Grabarbeiten gilt nicht als Baubeginn....

Macht ja auch einigermassen Sinn. Sonst könnte man mit einer Baubewilligung ein Leben lang an einem Haus bauen oder umbauen. Also einfach die Vorschriften im Kanton BL genau studieren.

 
Ich denk man müsste die Vorschrift schon noch etwas vertieft ansehen. In der Kant. Bauverordnung SO heisst es z.B.:

Die Baubewilligung erlischt.... wenn ein begonnener Bau nicht inttert zumutbarer Frist vollendet wird. Die blosse Ausführung von Grabarbeiten gilt nicht als Baubeginn....

Macht ja auch einigermassen Sinn. Sonst könnte man mit einer Baubewilligung ein Leben lang an einem Haus bauen oder umbauen. Also einfach die Vorschriften im Kanton BL genau studieren.
Ich kann dir nur sagen, dass es im Kt. FR absolut KEINEN Bauendetermin gibt. über Sinn und Unsinn kann man lange debatieren, zumal "zumutbar" ja auch nicht ausserordentlich präzise ist... /emoticons/default_wink.png

Am Besten ist es, wie von dir auch angeregt, direkt die Vorschriften des Baukantons GENAU zu studieren.

Martin

 

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