Hausbaum - Baumhaus

Zottel

Mitglied
03. Jan. 2007
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Nochmals ich:

Wir planen einen Hausbaum in der offenen Galerie.

http://www.haus-forum.ch/photopost/showphoto.php?photo=146&cat=recent&limit=recent

Er darf bis 4.50m hoch werden und soll (da im Wohnraum) pflegeleicht sein. Kennt jemand schöne Solitärbäume die man als Kübelpflanze ganzjährig drinnen halten kann? Die klassischen Ficus Arten kenne ich bereits, ich möchte lieber einen Baum "mit Stamm" und Krone.

Wir planen auch ein Baumhaus.

(meine Skizze dazu)

http://www.haus-forum.ch/photopost/showphoto.php?photo=169&cat=500

Mein Mann hat im Wald einen gefällten Baumstamm mit ? 2m und 3.50m Höhe!!!! gesehen, der leicht ausgehölt ist. Wir möchten den gerne einen Meter in den Boden versenken und für die Kinder ein Baumhaus daraus machen.

Kennt jemand gute Links zu diesem Thema?

Braucht es dazu eine Baugenehmigung?

Der Baumstrunk würde 2.5m aus dem Boden gucken....darauf kommt eine Plattform. Sind denn die normalen Klettertürme bewilligungspflichtig???

Carmen

 
Soviel ich weiss, ist alles Genehmigungspflichtig, was fest montiert ist.

Aber tolle Ideen, unbedingt Fotos zeigen!

 
Normalerweise geht sowas mit einem "Baugesuch für Kleinbauten" oder so ähnlich (gilt auch für Gartenhäuschen, Pergolen u.ä.), dafür sind die Gemeinden zuständig. Dabei handelte es sich im Falle meiner Eltern um ein einseitiges Formular (inkl. ein paar Beilagen). Also nicht sehr aufwendig, kann aber ein paar Wochen - bis zur nächsten Gemeinderatssitzung oder so - dauern, bis die Bewilligung da ist. Das Verfahren ist jedoch nicht in jeder Gemeinde gleich. Einige verlangen auch für Kleinbauten Profile etc...

 
Man kann doch auch ein vereinfachtes Baugesuch einreichen, wenn man zuerst alle Nachbarn um das Einverständnis bittet und Unterschriften sammelt /emoticons/default_confused.png

 
Man kann doch auch ein vereinfachtes Baugesuch einreichen, wenn man zuerst alle Nachbarn um das Einverständnis bittet und Unterschriften sammelt /emoticons/default_confused.png
Nö, so geht es nicht.

Ein "kleines" Baugesucht sollte aus meiner Sicht reichen - aber das braucht es in jedem Fall. Egal ob Nachbarn einverstanden sind oder nicht. Zudem haben die Nachbarn da rein gar nichts dazu zu sagen, solange keine Bauvorschriften und Grundstückgrenzen verletzt sind. Lediglich für ein sog. Näherbaurecht (Unterschreitung Grenzabstand zu Nachbargrundstück) braucht es die Zustimmung der Nachbarn.

Der Ablauf differiert innerhalb der Schweiz sowieso. Am einfachsten den zuständigen Gemeinderat anrufen - der kann helfen.

Martin

 
Die Unterschriften der Nachbarn können höchstens das Verfahren beschleunigen. Die direkten Anstösser müssen andernfalls von der Gemeinde angeschrieben und informiert werden, das entfällt, wenn bereits alle Unterschriften vorhanden sind. Ein eingetragenes "Näherbaurecht" ist auch nicht nötig, sofern die Unterschrift des betroffenen Nachbarn vorhanden ist, reicht das zur Unterschreitung der Abstände. Normalerweise hat dann der Nachbar einfach dasselbe Recht, d.h. bspw. im selben Abstand auch ein Gartenhäuschen hinzustellen.

Bezüglich der offiziellen Baulinien (Abstand zur Strasse, Wald, etc.) gelten die normalen Vorschriften, glaube ich...

P.S. Im Kanton Baselland reicht ein "kleines" Baugesuch für Bauten nicht grösser als 12 m2 und nicht höher als 2.5 m...

 
Als Hausbaum könntet ihr natürlich auch eine Palme verwenden oder einen Olivenbaum. Ich würde mal unter Wintergarten-Pflanzen suchen.

 
Winner hat völlig Recht. Die Vorschriften sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Teilweise gibt es sogar noch lokale Regelungen. Ich würde mich allerdings an die Baukommission wenden und nicht an den Gemeinderat. Die Zuständigkeit dürfte definitiv eher dort liegen.

 
Für die Idee mit dem Baum im Zimmer würde ich auch eine Palme nehmen. Die werden nicht übermässig gross und machen zudem auch keine "Sauerei" durch herunterfallende Blätter und so.

Bei uns wachsen sie auch draussen wie's Gras. Wenn man nicht aufpasst und ständig junge Pflanzen auszieht, hat man schnell einen Palmenwald und dafür ist unser Grundstück nun definitiv zu klein.

Mirella /emoticons/default_smile.png

http://www.haus-forum.ch/photopost/showphoto.php?photo=186&limit=recent

Wie man Bilder direkt verlinkt, habe ich leider immer noch nicht begriffen... irgendwie bin ich zu doof dafür /emoticons/default_mad.png

 
Winner hat völlig Recht. Die Vorschriften sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Teilweise gibt es sogar noch lokale Regelungen. Ich würde mich allerdings an die Baukommission wenden und nicht an den Gemeinderat. Die Zuständigkeit dürfte definitiv eher dort liegen.
Man kann sich auch an den Präsidenten der Baukommission wenden. Damals war ich als Präsident der Baukommission auch im Gemeinderat für das Baudepartement zuständig.

Viele Gemeinden haben eine Internetseite; da sind die meisten Ansprechpartner für Fragestellungen aufgeführt.

Martin

 
Also im Kanton St.Gallen gibt es das vereinfachte Baugesuch mit den Unterschriften. Das verfahren wird wesentlich beschleunigt...

Komisch, dass es sowas nicht geben soll, obwohl ein Bekannter von uns, das so gemacht hat und mein Vater selber schon so ein Formular wegen einem Unterstand des Nachbarn unterschrieben hat... Ts ts ts /emoticons/default_additional/52.gif

 
Das ist eben mal wieder der typische Schweizer Föderalismus. In jedem Kanton etwas anders und wenn möglich noch eine Regelung auf kommunaler Ebene. Daher nocheinmal mein Tip: Ein Telefonat an die Baukommission und das korrekte Vorgehen steht fest.

 
Ich dachte nur, mein Einwand könnte für Zottel vielleicht von Interesse sein, da man dann nicht so lange warten muss... Ob es das im Thurgau gibt, weiss ich halt auch nicht, obwohl wir im Thurgau bauen /emoticons/default_tongue.png

 
Also im Kanton St.Gallen gibt es das vereinfachte Baugesuch mit den Unterschriften. Das verfahren wird wesentlich beschleunigt...

Komisch, dass es sowas nicht geben soll, obwohl ein Bekannter von uns, das so gemacht hat und mein Vater selber schon so ein Formular wegen einem Unterstand des Nachbarn unterschrieben hat... Ts ts ts /emoticons/default_additional/52.gif
Hallo Maureen

Ich meinte ja nur, dass es - so oder so - ein Baugesucht braucht. Ob ein "kleines" oder grosses Gesucht ist nicht von Unterschriften abhängig. Das ist überall so.

Richtig ist natürlich der Hinweis, dass es - vor allem wenn es um Näherbaurechte - geht, mit einer nachbarschaftlichen Zustimmung schneller geht. Auch hilft das bei strittigen Angelegenheiten, die so oder so beurteilt werden könnten.

Wenn aber alle Abstände (=Vorschriften) eingehalten werden braucht es absolut KEINE Zustimmung von irgendwelchen Nachbarn..... auch das ist überall so.

Hoffen wir, dass mit dem Baugesuch alles gut geht. Die Kontaktaufnahme mit der Baukommission kann in keinem Fall falsch sein /emoticons/default_smile.png

Martin

 
Was von Gesetz wegen gilt ist mir auch klar... Hab ja auch nicht gesagt, dass es anders wäre. Wollte nur mal noch die Möglichkeit aufzeigen, aber das ist hier anscheinend nicht erwünscht *nerv*

 
Was von Gesetz wegen gilt ist mir auch klar... Hab ja auch nicht gesagt, dass es anders wäre. Wollte nur mal noch die Möglichkeit aufzeigen, aber das ist hier anscheinend nicht erwünscht *nerv*
Hallo Maureen

Komm wieder runter /emoticons/default_wink.png. Wenn dich schon ein Statement hier nervt, dann sehe ich beim Bauen echt schwarz für dein Nervenkostüm /emoticons/default_confused.png

Offensichtlich hast du mein Statement immer noch nicht verstanden:

1. Wenn alle Vorschriften eingehalten sind, braucht es keine "Zustimmung" von irgendwelchen Nachbarn.

2. Wenn Grenzabstände nicht eingehalten werden, braucht es ein Näherbaurecht der Nachbarn --> da macht natürlich eine Zustimmung sehr wohl Sinn.

3. Selbst mit allen Unterschriften aller Nachbarn kann nicht gebaut werden, wenn Bauvorschriften verletzt werden.

4. Selbstverständlich ist es so, dass die Gemeinde i.d.R. die Nachbarn direkt anschreibt (in manchen Kantonen/Gemeinden werden aber auch nur die Baugesuche publiziert). Das Anschreiben kann natürlich entfallen, wenn diese Nachbarn im Rahmen des Baugesuches bereits ihr Einverständnis (d.h. eben auch, sie wissen was gebaut wird) gegeben haben.

So, Maureen, ich wünsche dir ein "unnerviges" WE.

Wir sind hier doch alle lieb zueinander, oder /emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_wink.png

Martin

 
Du verstehst glaube ich auch bis jetzt noch nicht was ich meine... /emoticons/default_rolleyes.gif

Ich habe weder was von Gesetzeskonformität gesagt noch sonst was davon...

Ich weiss was ein Näherbaurecht ist, stell dir vor, kenne sogar die Variante nur mit dem Formular und die mit dem Grundbuch, da wir beide Näherbaurechte haben. Ich weiss aber auch, dass es ein vereinfachtes Baugesuch im Kanton SG gibt. Also könnte es ja sein, dass der Thurgau auch sowas macht. Dann erspart man sich die lange Warterei.

Hallo Maureen

Komm wieder runter /emoticons/default_wink.png. Wenn dich schon ein Statement hier nervt, dann sehe ich beim Bauen echt schwarz für dein Nervenkostüm /emoticons/default_confused.png
Mach dir da mal keine Sorgen, hab das Gefühl, für das, dass wir weder GU noch Architekt haben klappt es bei uns tip top mit dem Bauen.

 
Seit doch wieder liebe miteinander. Ich denke die Leute hier (zumindest ich) sind um jeden Hinweis froh. Und es gibt immer mehrere Sichten der Sachlage. In diesem Sinn einen schönen Tag.

 
@mike

Keine Bange, maureen und ich verstehen uns ja eigentlich schon /emoticons/default_additional/198.gif

Ich sehe es auch wie du: Jeder Tipp hilft. Oftmals sind ja gerade die verschiedenen Meinungen bei der eigenen Entscheidfindung von Bedeutung.

@maureen

Ich finde deinen Hinweis ja auch wirklich hilfreich, wenn es den Ablauf vereinfacht. Gar keine Frage.

Zum Hausbau: Ohne GU ist ja manchmal einfacher als mit.../emoticons/default_biggrin.png aber Kompliment, wenn es sogar auch ohne Architekt klappt. Ich denke, dass jeder Hausbau ein gewisses Mass an "Nervenverbrauch" aufweist.

Martin

 
Als Hausbaum könntet ihr natürlich auch eine Palme verwenden oder einen Olivenbaum. Ich würde mal unter Wintergarten-Pflanzen suchen.
Ich glaube der Olivenbaum verträgt keine warme Luft im Winter. Der muss kühler stehen, da wir aber einen grossen Baum möchten, können wir ihn nicht in einen kühlen Raum bringen.

Aber ich schau weiter, in einer Zeitschrift habe ich einen Eisenholzbaum gesehen, der sah einfach toll aus....

LG Carmen

 

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