Hauseingang

freudlos

Mitglied
19. Juni 2009
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hallo - kann mir jemand sagen ob ein Haus einen Eingang haben muss oder nicht?

Haustüre befindet sich in 2,50 m Höhe - Architekt meint der Zugang wäre Bestandteil der Aussenanlagen und nicht Bestandteil des Hauses /emoticons/default_mad.png

Er hätte die Aufgabe gehabt ein Haus zu erstellen und das wäre ja geschehen.

 
Sorry, aber ich verstehe nicht ganz richtig, oder doch? Du hast keinen Hauseingang, was meinst damit? und auf 2.5m höhe?.

 
ja sicher....und den "kleinen" fehler hast du natürlich erst bemerkt nachdem du das erste (bzw. mehrmals) gegen die wand gestossen bist? /emoticons/default_additional/106.gif

 
Na ja, vielleicht meint er ja einen Windfang oder ähnliches.

Ist den kein "Eingang" auf den Plänen eingezeichnet?

Turbo

 
Ich denke eher, dass das Haus evtl. in einer kleinen Hanglage ist und der Eingang nun höher liegt, es aber keinen Aufgang dazu gibt. Wenn man an das Haus heranläuft liegt der Eingang in 2.5m Höhe ohne Treppe? Vielleicht ist das gemeint.

 
Hallo

Ich nehme wohl an das der Aushub schon wieder drin ist? So entstehen dann die Arbeiten für in Regie. (ohne Architekt!?)

Gruss Marcel

 
Vielleicht sollte der Fragenstller erst mal ein paar Details lieferen. Ist das ein Projekt mit einem GU, ein Typenhaus oder hat er frei mit einem Architektengebau? Ich gehe davon aus dass die Haustüre 2.5m über Boden ist da die Umgebungsarbeiten nicht oder nicht richtig gemacht wurden.

 
Er hätte die Aufgabe gehabt ein Haus zu erstellen und das wäre ja geschehen.
Hallo freudlos,

bei dieser Antwort hättest Du ihm hinter die Ohren hauen sollen.... der Spaßvolgel..

Wenn er Dein Architekt war, welcher ja verantwortlich für die Planung des Hauses war, dann ist es natürlich auch seine Pflicht die Planung so auszulegen, dass Du das Haus auch nutzen kannst.

Nutzen bedeutet natürlich, dass Du ohne Strickleiter oder ähnliches Gerät, ins Haus kommen kannst.

Es ist dabei völlig egal, ob man die Erstellung oder die entspr. Kosten dafür, in die Position Baumeister oder Aussenanlage steckt, letztendlich muss bis Bezug sicher gestellt sein, dass sie vorhanden ist. Zur Not auch in einem Provisorium.

Ist denn der Aussenbereich Deine Eigeleistungspositon? Dann wird er dies einfach in Deinen Verantwortungsbereich verschoben haben und fühlt sich nun nicht mehr verantwortlich... Aber solche Ausführungen bespricht man als guter Planer schon vorab und informiert den Bauherren entsprechend über die sich daraus ergebende Problematik, wenn dieser die Außenanlagen selbst erstellen möchte.

Hierzu reicht schon die Frage: .. was ist dann mit der Eingangstreppe? Machen Sie diese auch selbst, oder soll diese noch vom Handwerker (nun egal welchem, ob Baumeister oder Treppenfirma) erstellt werden, damit sie auch nutzbar ist?

Dann kann man mit Ja oder Nein antworten und entsprechend planen (auf beiden Seiten..).

 

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