Er hätte die Aufgabe gehabt ein Haus zu erstellen und das wäre ja geschehen.
Hallo freudlos,
bei dieser Antwort hättest Du ihm hinter die Ohren hauen sollen.... der Spaßvolgel..
Wenn er Dein Architekt war, welcher ja verantwortlich für die Planung des Hauses war, dann ist es natürlich auch seine Pflicht die Planung so auszulegen, dass Du das Haus auch nutzen kannst.
Nutzen bedeutet natürlich, dass Du ohne Strickleiter oder ähnliches Gerät, ins Haus kommen kannst.
Es ist dabei völlig egal, ob man die Erstellung oder die entspr. Kosten dafür, in die Position Baumeister oder Aussenanlage steckt, letztendlich muss bis Bezug sicher gestellt sein, dass sie vorhanden ist. Zur Not auch in einem Provisorium.
Ist denn der Aussenbereich Deine Eigeleistungspositon? Dann wird er dies einfach in Deinen Verantwortungsbereich verschoben haben und fühlt sich nun nicht mehr verantwortlich... Aber solche Ausführungen bespricht man als guter Planer schon vorab und informiert den Bauherren entsprechend über die sich daraus ergebende Problematik, wenn dieser die Außenanlagen selbst erstellen möchte.
Hierzu reicht schon die Frage: .. was ist dann mit der Eingangstreppe? Machen Sie diese auch selbst, oder soll diese noch vom Handwerker (nun egal welchem, ob Baumeister oder Treppenfirma) erstellt werden, damit sie auch nutzbar ist?
Dann kann man mit Ja oder Nein antworten und entsprechend planen (auf beiden Seiten..).