Hauseingangstüre undicht - Euere Erfahrungen

choller

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13. Juli 2014
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Liebe Leser und Mitglieder des Forums,

ich habe ja schon einmal über Probleme mit unserem Generalunternehmer berichtet, wir waren mit vielen Dingen in unserem Haus nicht zufrieden und mussten auch schon einen Anwalt einschalten. Der Winter hat uns erneut ins Zweifeln gebracht und mich würden Euere Erfahrungen in Bezug auf die Dichtigkeit von Hauseingangstüren interessieren.

Als Vorabinformation: Unser Einfamilienhaus in Landquart haben wir bei der Firma Mächler aus Lachen gekauft. Diese tritt unter mehreren Namen auf, u.a. Mächler Generalunternehmung AG, Mächler Grund + Bau AG, Mächler VerImmo AG, hinter allen Firmen scheint jedoch ein Herr Hugo Mächler zu stehen, welcher sich zwar in persönlichen Gesprächen meist kooperativ gezeigt hat, diese persönlichen Gespräche finden jedoch erst als letzte Eskalationsstufe statt. Am Bau wird die Firma Mächler durch einen Bauleiter vertreten wird, der die Interessen von uns als Käufer nicht vertritt und auch massive Probleme abstreitet.

Als Hauseingangstüre wurde eine Holztüre mit 3-Fach Beschlag verbaut, die Türe ist nach Norden ausgerichtet und hat ein Vordach, ist also relativ gut vor äusseren Einflüssen geschützt. Dennoch zog es von Anfang an durch diese Türe, sie wurde vom ausführenden Schreiner gesamthaft sieben Mal nachjustiert, noch immer zieht es. Man sieht der Türe mit blankem Auge an, dass diese verzogen ist, am oberen Eck der Seite wo die Türe ins Schloss fällt ist zum Türrahmen ein Abstand je nach Aussentemperatur von 6 -9 mm, die Zugluft kommt jedoch am unteren Teil der Türe durch die Dichtung.

Aufgrund dieser Tatsache hat der GU nun einen Gutachter vom Schweizerischen Schreinerverband beauftragt, die Türe zu begutachten, was wir sehr schätzen, da somit eine objektive Beurteilung stattgefunden hat.

Gem. mündlicher Aussage des Gutachters weist die Türe folgende Mängel auf:

1. Die Abweichungen der Türe in der Querverwindung liegen ausserhalb der Norm (Norm = 2 mm, tatsächlich 3 mm)

2. Der Türrahmen wurde nicht nach dem Stand der Technik erstellt, daher zieht es durch die Türe am unteren Eck.

3. Im Innenleben der Türe hat sich Kondenswasser gesammelt, da diese vom Schreiner nicht fachgerecht imprägniert wurde.

4. Es zieht durch die Türe.

Gem. Gutachter sind diese Mängel jedoch zumutbar und ein Richter würde einen Tausch der Türe aufgrund der hohen Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Verhältnismässigkeit ablehnen.

Ich habe in dem Gespräch mit dem Gutachter erwähnt, dass meine Eltern seit über 20 Jahren eine Kunststofftüre verbaut haben, die in der ganzen Zeit nicht einmal eingestellt werden musste, zudem sind in fast jedem Mehrfamilienhaus dichte Kunststofftüren verbaut. Ich kann den Wortlaut des Gutachters in Bezug auf die Kunststofftüren nicht mehr wiedergeben, man konnte jedoch raushören, dass dieser Kunststofftüren generell als minderwertig ansieht - verständlich bei einem Angestellten des Schreinerverbandes, verwunderlich für einen unabhängigen Gutachter.

Wie seht Ihr das, muss die Türe getauscht werden, da sie ausserhalb der Norm des VST (Verband Schweizer Türenbranche) liegt oder ist diese Norm nicht als fixe Norm zu betrachten und Auslegungssache?

Sind Euere Hauseingangstüren zu 100% dicht?

Den definitiven Bericht des Gutachters haben wir noch nicht erhalten, auch hat uns der Generalunternehmer noch nicht definitiv einen Tausch der Türe abgelehnt.

Wir finden es jedoch ungeheuerlich, in einem neuen Haus zu leben, in dem es zieht, ist hier unser Anspruch nur zu hoch?

Unsere Nachbarn haben übrigens teilweise das gleiche Problem.

Danke vorab für Euer Feedback und noch ein schönes Wochenende

Christoph

 
Wir finden es jedoch ungeheuerlich, in einem neuen Haus zu leben, in dem es zieht, ist hier unser Anspruch nur zu hoch?
Nein, eigentlich nicht.. denn eigentlich entspricht dies genau den Vorgaben der SIA 180... die Gebäudehülle ist luftdicht herzustellen...  daran hat der Schreiner-Gutachter vermutlich keinen Gedanken verschwendet. Selbstverständlich gehört zur Gebäudehülle auch die Fassade und eben alle Einbauteile innerhalb der Fassade...also auch die Haustüre.

Abgesehen davon, dass es sich dann wohl um eine relativ minderwertige Haustüre handelt... da hat der GU vermutlich etwas zu grosszügig gespart.

 
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Danke für Dein schnelles Feedback!

Gedacht habe ich mir so etwas schon, gerade in der heutigen Zeit, wo überall Energie gespart werden soll. Es zeigt einmal mehr, wie hier seitens des GU Mächler auf Kosten der Käufer gespart wurde... Traurig.

Dann stellt sich mir nur die Frage, ob wir damit vor Gericht erfolgreich sein können, aber das muss mir vermutlich ein Anwalt beantworten, hier haben wir ja schon einen guten Kontakt.

Danke und viele Grüsse

Christoph

 
Lieber Christoph

Natürlich sind die Mängel zumutbar.... Was immer natürlich bedeutet. Wenn Du ein neues Auto kaufst, kannst Du damit sehr wohl fahren, wenn es zerkratzt ist, insofern wäre das ja zumutbar. Nofalls, gegen Rost könnte man ja auch Nagellack aufpinseln.

ABER. Du hast - wie Pfälzer schreibt - eine dichte Hülle bestellt und bezahlt. Folglich hast Du auch Anrecht darauf. Wie bei einem Auto auch.

NOCHWAS. Aufpassen und im Hinterkopf behalten. der GU hat den Gutachter bezahlt. Das ist ein Parteigutachten. Der Gutachter wird also für seinen Auftraggeber schwatzen. Wundere Dich also auch nicht, wenn Du das Gutachten nicht (unterschrieben) zu Gesicht erhältst.

TROTZDEM

zeigt einmal mehr, wie hier seitens des GU Mächler auf Kosten der Käufer gespart wurde... Traurig.
Nix traurig. Das ist die Kernaufgabe von einem GU. Davon lebt er. Darum ist er ja auch "günstiger" als konventionell bauen.

Anwalterei.

bitte lass uns die Meinung von Deinem Anwalt wissen.

Viel Erfolg, liebe Grüsse

Haba

 
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Lieber Haba,

Danke auch für Dein Feedback!

Auch das bestätigt mich eigentlich nur in meiner persönlichen Ansicht, aber eben, den finalen Entscheid haben wir bislang ebensowenig vorliegen wie das Gutachten, es besteht also noch Hoffnung ohne einen weiteren Rechtsstreit zu einer annehmbaren Lösung zu kommen.

Gewinnmaximierung steht sicher auf der Agenda eines jeden GU's bzw. Unternehmers, dennoch sollte man ja ein bisschen auf den Ruf achten und der wird durch solche Aktionen nicht besser. Nicht umsonst sind in unserer Siedlung "Casas Sonnmatt" von 19 Häusern bislang 8 nicht verkauft - und zum Verkauf stehen sie schon lange, die Vorgehensweise des GU Mächler spricht sich eben rum, ebenso wie meines Wissens fünf Wasserschäden in 11 verkauften Häusern - schlechter Durchschnitt. Ich frage mich echt, was wir da gekauft haben...

Ich werde schreiben, was letztendlich dabei rausgekommen ist.

Merci für Deine Sichtweise und viele Grüsse

Christoph

 
Eigentlich hat's der Gutachter ja gesagt: Die Türe und die Zarge sind mangelhaft.

Da würde ich definitiv drauf pochen, dass eine dichte Türe eingebaut wird.

Bin mal gespannt was der GU meint.

Gruss,

Thomas

 
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Hallo Thomas,

Ja, das werden wir auch! Danke auch für Dein Feedback!

Viele Grüsse

Christoph

 
Guten Morgen Forum,

gestern haben wir den Bericht des Gutachters vom Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten erhalten. Der Bericht ist unterschrieben und sehr detailliert. Er geht auf viele Punkte ein, nachfolgend liste ich die aus meiner Sicht kritischen Punkte:

- die verschraubte Zylinderrosette entspricht nicht den Anforderungen (Sichtschrauben von aussen sichtbar).

- entgegen dem Kaufvertrag weist die Türe keinen Brandschutz auf.

- An der Türe ist im Seitenteil ein Sichtfenster in 2-fach Verglasung verbaut, gem. Kaufvertrag sind alle Fenster mit 3-fach Verglasung vorgeschrieben. Gem. Gutachter ist dies kein Mangel, da es sich um kein Fenster sondern bei dem Seitenteil um einen Bestandteil der Türe handelt.

- Schlagregendichtigkeit 4A ist nicht erfüllt, kann gem. dem Experten aufgrund der Einbausituation jedoch vernachlässigt werden (Wortlaut).

- Die Verzugswerte sind gelistet und in der Mitte ausserhalb der Norm. Gem. dem Experten ist dies für die Undichtigkeit nicht von Bedeutung jedoch ein Indikator für eingelagerte Feuchtigkeit im inneren der Türe aufgrund nicht ausreichend erfolgter Behandlung der Holztüre. Der Unternehmer (Schreiner) hätte den Bauleiter darauf hingewiesen, er hat es jedoch nicht zeitnah veranlasst, da wir als Käuferschaft angeblich die Farbe  der Türe hätten wählen können (was nicht stimmt, diese Wahl hatten wir nicht, alle Türen der Siedlung haben die gleiche Farbe). Anschliessend wurden die Türen vom Maler vor Ort ungenügend gestrichen.

- Die Türe ist stumpf einschlagend verbaut worden und es gibt offene Dichtungsecken, welche das Kondensieren und somit die Feuchtigkeitsansammlung begünstigen. Gem. Experte könne die angesammelte Feuchtigkeit austrocknen, da der Türflügel keine Alu-Zwischenschichten besitzt.

- Zugluft: Im Gutachten steht, dass die Zuglufterscheinungen nur durch Vorhalten eines Feuerzeuges bemerkt werden können, dies stimmt nicht, es ist mit blosser Hand spürbar. Bzgl. SIA 180 merkt der Experte an, dass sich dieses nur auf die Gebäudehülle bezieht und Türen "den massiv verschärften gesetzlichen Vorschriften für die Gebäudehülle mit der MuKEn 2008 materialunabhängig nicht mehr vollumfänglich gewachsen sind." Ich frage mich, wozu es diese Vorschriften dann gibt. Ich habe jetzt viele dichte Türen gesehen, nur unsere ist undicht.

- Als Massnahme empfiehlt der Experte eine Nachbehandlung der Türe im Spätsommer.

Der Bauleiter will nun ein Sanierungskonzept ausarbeiten. Wir lassen uns hiervon einmal überraschen und werden dann beurteilen, ob weitere Schritte unsererseits notwendig sind.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!

Ein schönes Wochenende allerseits!

Viele Grüsse

Christoph

 
 Bzgl. SIA 180 merkt der Experte an, dass sich dieses nur auf die Gebäudehülle bezieht und Türen "den massiv verschärften gesetzlichen Vorschriften für die Gebäudehülle mit der MuKEn 2008 materialunabhängig nicht mehr vollumfänglich gewachsen sind."

- Als Massnahme empfiehlt der Experte eine Nachbehandlung der Türe im Spätsommer.

Der Bauleiter will nun ein Sanierungskonzept ausarbeiten. Wir lassen uns hiervon einmal überraschen und werden dann beurteilen, ob weitere Schritte unsererseits notwendig sind.
Hallo Christoph

Das ist ja eine lustige Aussage...  oder das Eingestädnis für eine Branche, hier kein technisch korrektes Produkt herstellen zu können. Solche Haustüren gibt es natürlich schon....nur dieser Schreiner hat es eben nicht hinbekommen. Evtl. hat aber auch der GU einfach das für ihn günstigste Produkt bestellt? Es ist auch nicht jeder kleine Schreinerbetrieb in der Lage, anspruchsvolle Hauseingangstüren, passend zum Stand der heutigen Anforderungen, herzustellen.

Es wäre mir zudem neu, dass durch eine (vermutlich angedachte) farbliche Nachbehandlung die Türe "dicht" würde.

 
Hallo Pfälzer,

so wie ich den ganzen Text verstanden habe geht es darum, nach Austrocknung der Türe diese mit dem Anstrich zu imprägnieren und somit vor weiterer Feuchtigkeit zu schützen, aber das ist ja nur der Vorschlag des Gutachters, dicht macht das die Türe sicher nicht und auch die anderen Anforderungen sind damit nicht erfüllt.

Aber gem. Bauleiter erarbeitet er ja ein Sanierungskonzept, das kann praktisch alles bedeuten, es kann heissen, dass nur die Russflecken ausgebessert werden, kann aber auch heissen, dass eine komplett neue Türe samt Türstock verbaut wird, was in meinen Augen eigentlich die einzig seriöse Lösung wäre. Ich warte jetzt einmal dieses Sanierungskonzept erarbeiten, dann schaue ich weiter.

Viele Grüsse

Christoph

 
 kann aber auch heissen, dass eine komplett neue Türe samt Türstock verbaut wird, was in meinen Augen eigentlich die einzig seriöse Lösung wäre.

Viele Grüsse

Christoph
Hallo Christoph

Das wäre wirklich die einzig richtige Lösung. Wenn das Problem nur beim verzogenen Türblatt zu suchen wäre, dann reicht ggf. auch nur der Austausch des Türblattes.... der Rahmen könnte ggf. verbleiben.

Aber das hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.

 
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