Hauskauf Steuern

dapado

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04. März 2014
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Guten Tag

Wir haben im Juli ein Haus gekauft im Aargau welches wir dann per 1.2 beziehen werden.

Der Grundbucheintrag wurde bereits gemacht beim Hauskauf (so üblich im Aargau) und wir haben erst ein Anzahlung gemacht. Der Rest wird am 1.2 überwiesen.

Wir wohnen noch im Kanton Zug

Jetzt zu meiner Frage, ich werde noch das Jahr 2014 im Kanton Zug versteuern da wir am 31.12 nach hier wohnen. Müssen wir das Haus angeben bei den Steuern 2014

für den Kanton Zug?

Das Haus ist ja noch nicht komplett bezahlt und der Kaufvertrag ist per 1.2.2015. Nur der Grundbucheintrag wurde bereits gemacht.

Wenn ja, dann müssten wir ja den Eigenmietwert angeben (denn wir noch haben) und könnten keine Hypozinsen abziehen da die Hypothek erst im 2015 beginnt.

Danke und Gruss

 
nein das gilt natürliche erst dann wenn Ihr da wohnt in 2014 müsst Ihr also nichts angeben, ihr wohnt ja noch zur Miete

 
Da bin ich aber anderer Meinung - im Liegenschaftenverzeichnis sind ja auch alle Grundstücke/Liegenschaften anzugeben die man ganz oder anteilsmässig besitzt. Unabhängig davon ob man da wohnt oder nicht. Und klar kann man keine Abzüge machen.

Ich vermute aber, dass da weder ein Eigenmietwert berechnet, noch die Hypozinses abgezogen werden. Ich würde der Steuererklärung eine Kopie des Kaufvertrages beilegen, dann ist die Sache klar.

 
Also, ich würde klar sagen:

1. Haus in Steuererklärung 2014 deklarieren

2. Restkaufpreis, welcher per 31.12.2014 noch nicht bezahlt wurde kannst du als Schuld abziehen

3. Es muss kein Eigenmietwert deklariert werden

4. Selbstversändlich dürfte eine allfällige Hypothek, welche per 31.12.2014 besteht ebenfalls in Abzug gebracht werden (und ebenfalls allfällige Hypozinsen)

Alles klar?

Gruss

Tom

 
Thx für die Antworten. Ich werde es demfall normal angeben und die Schuld abziehen. Macht noch Sinn

 

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