Hauskauf und Heirat

odioso

Mitglied
Kann man das Haus im Alleineigentum erwerben oder ist es immer automatisch Miteigentümer?

Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen. Nehmen wir mal an, die Partnerin möchte sich in x Jahren plötzlich trennen. Dann wäre die Hälfte des Hauses ja ihr, auch wenn sie nichts darin investiert hätte. Abgesehen von der Trennungsbelastung bedeutet das meistens Hausverkauf und finanziell ein ziemliches Grounding.

Wir haben kürzlich geheiratet und planen den Erwerb von Wohneigentum. Das Eigenkapital ist 100% von mir, da sie keine Ersparnisse hat. Kann man das irgendwie absichern, dass bei einer Trennung dieses Eigenkapital wieder zu mir gelangt? Kann man Alleineigentümer sein oder muss man ein Ehevetrag machen und diesen notariell beglaubigen. Wie gehe ich da vor?

 
Grundsätzlich gibt es 3 Formen des Eigentums:

- Alleineigentum: wird nur bei ehelichem Güterstand der Gütertrennung angewandt

- Gesamteigentum: Ehen mit Gütergemeinschaft / automatisch bei Erben, NUR gemeinsame Verfügungsgewalt --> Blockadegefahr!

- Miteigentum: Besitzquote + Vorkaufsrecht, Standard bei Ehen (Errungenschaftsbeteiligung = Eigengut vor Ehe + Errungenschaft während der Ehe)

Bei einer Scheidung im "Miteigentum" läuft es folgendermassen: Ermittlung von 1. aktueller Verkehrswert, 2. Eigengut und 3. Errungenschaft gem. Kaufanteil Eigengut

Gruss, GlenMhor

 
@GlenMhor

Habe ich das richtig verstanden: Wenn man schon verheiratet ist(Errungenschaftsbeteiligung) kann man nicht "Alleineigentümer" sein?

Bei Miteigentum: Kann man die Besitzquote auf 99% zu 1% setzen, da 99% von mir "Eigenkapital"?

Hintergrund: Eigenkapital wäre 100% von mir (meine Ersparnisse + Schenkung meiner Eltern). Wie würdet ihr vorgehen?

Dass die Errungenschaft während der Ehe zur Hälfte geteilt würde, das stört mich nicht. Aber dass ich alles verlieren würde, das will ich nicht. Ich habe Horrorgeschichten gehört. Danke.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo odioso

Alleineigentumer könntest Du noch werden, aber ich nehme an, dass dies für Eure Ehe nicht sonderlich förderlich ist, wenn ihr nochmals den Güterstand wechselt...neben anderen Absicherungsnachteilen.

Als Miteigentümer (mit Besitzquote von 97%) gehört dieser Anteil immer Dir. Folgendes Beispiel:

- Hauspreis 600'000 CHF

- Eigenmittel 290'000 CHF Partner a (97%), 10'000 CHF Partner b (3%)

Leider kommt es zur Scheidung: Hauspreis neu 700'000 CHF (Hypo immer noch 300'000 CHF)

- Eigenmittel 290'000 CHF Partner a (97%), 10'000 CHF Partner b (3%)

- Wertzuwachs Haus 100'000 CHF: Partner a 97'000 CHF (97%), Rest Partner b

- Pensionskasse und sonstige Vermögen = Errungenschaft während Ehe: wird geteilt

Gruss, GlenMhor

 
Ich habe auch mal eine Frage: mein Lebenspartner und ich bauen zusammen ein EFH. Er ist derjenige, welcher das Vermögen hat. Wir haben bis jetzt alle Verträge gemeinsam unterschrieben. Wie würdet ihr vorgehen, damit ich bei einem (was ja niemand hoffen will) Unfall/Todesfall von ihm nicht mit abgesägten Hosen dastehe. Also ich könnte das Haus alleine nicht bauen. Und im erwähnten Falle müsste ich ja zur Hälfte für alle Verträge geradestehen resp. für das Ganze! Das macht mich schon etwas unruhig. Könnte man das mit einer gegenseitigen Lebensversicherung lösen oder müssten wir uns bei einem Notar beraten lassen? Vielen Dank für eure Ratschläge.

 
Bei Partnerschaft empfiehlt sich zusätzlich ein Konkubinats- oder Gesellschaftsvertrag. Der Vertrag soll am besten notariell in der Form eines Erbvertrages abgeschlossen werden damit die gegenseitige Erbberechtigung erreicht wird.

 
@Ursulamargareth

Bei Partnerschaft würde ich genau wie von Lunatics beschrieben vorgehen. Dies mit der Lebensversicherung eventuell in Ergänzung.

Gruss, GlenMhor

 

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