Hallo Forum
Ich habe hier http://www.haus-forum.ch/baukosten-finanzierung-und-rechtliches/16692-hauskauf-von-schwiegereltern-mit-erbvorbezug-muessen-wir-alles-beachten-3.html per Zufall diesen Beitrag gelesen, der mich auf eine Idee bzw. der mich zum grübeln gebracht hat. Dieser Beitrag hat gewisse ähnlichkeiten mit meinem Fall.
Wir (Enkelkinder) haben die Möglichkeit von unserem Grossvater das Haus zu kaufen. Er bzw. die Familie (Kinder) möchte uns das Haus zum Verkehrswert verkaufen. Das freut uns natürlich sehr, da dieser Verkehrswert deutlich unter dem Marktwert liegt. Nun, jetzt ist alles in Ordnung und alle sind sich darüber einig. Der Verkäufer ist der Grossvater, also ist es ja in dem Sinne keine "Erbangelegenheit", sondern ein normaler Verkauf. Könnte es trotzdem irgendwann einmal Probleme mit den Erben (Kinder) geben, weil quasi das Haus nicht zum Marktwert sondern zum Verkehrswert verkauft wurde. Könnten sie bei uns etwas zurückfordern oder ähnliches? Empfiehlt ihr, das irgendwie schriftlich zu Regeln zwischen den Kindern und uns Enkelkinder? Oder ist das unnötig?
Bin dankbar für zahlreiche Tipps von euch.
Gruss
Ich habe hier http://www.haus-forum.ch/baukosten-finanzierung-und-rechtliches/16692-hauskauf-von-schwiegereltern-mit-erbvorbezug-muessen-wir-alles-beachten-3.html per Zufall diesen Beitrag gelesen, der mich auf eine Idee bzw. der mich zum grübeln gebracht hat. Dieser Beitrag hat gewisse ähnlichkeiten mit meinem Fall.
Wir (Enkelkinder) haben die Möglichkeit von unserem Grossvater das Haus zu kaufen. Er bzw. die Familie (Kinder) möchte uns das Haus zum Verkehrswert verkaufen. Das freut uns natürlich sehr, da dieser Verkehrswert deutlich unter dem Marktwert liegt. Nun, jetzt ist alles in Ordnung und alle sind sich darüber einig. Der Verkäufer ist der Grossvater, also ist es ja in dem Sinne keine "Erbangelegenheit", sondern ein normaler Verkauf. Könnte es trotzdem irgendwann einmal Probleme mit den Erben (Kinder) geben, weil quasi das Haus nicht zum Marktwert sondern zum Verkehrswert verkauft wurde. Könnten sie bei uns etwas zurückfordern oder ähnliches? Empfiehlt ihr, das irgendwie schriftlich zu Regeln zwischen den Kindern und uns Enkelkinder? Oder ist das unnötig?
Bin dankbar für zahlreiche Tipps von euch.
Gruss