Hallo Zusammen
Wie schon an anderer Stelle geschrieben möchten wir (=ich und meine Frau) das Haus der Schwiegereltern kaufen.
Meine Frau hat noch eine Schwester, darum möchten wir, dass vorgängig alles gut geregelt haben. Momentan gibt es gar keine streitigkeiten und alle verstehen sich tiptop, aber solche Abmachungen werden ja für "die schlechten Zeiten" gemacht. Wir haben genug Zeit um alles sauber zu regeln und bereiten uns nun langsam vor. Das ganze ist nicht mein Fachgebiet, darum hat es evtl. auch ein paar naive Fragen drunter...danke für eure Geduld
Das Haus wurde geschätzt, wir wissen also ca. den Marktpreis.
Wir werden ein Erbvorbezug von 100'000 CHF bekommen.
Was ist alles zu beachten, was muss in welcher Form festgehalten werden. Braucht es eine notarielle Beurkundung oder reicht es, wenn wir das selbst aufsetzen und alle unterschreiben?
Gibt es einen Unterschied (rechtlich, steuerlich, ?) ob wir das Haus zu Marktpreis - 100'000 CHF bekommen oder ob wir Erbvorbezug von 100'000 CHF in Bar bekommen und das Haus zum Marktpreis kaufen?
Mir fallen da Handänderungssteuern ein, Grundstücksgewinnsteuern werden wohl in beiden Fällen keine anfallen (genug investiert, lange genug gehalten).
Wie schon an anderer Stelle geschrieben möchten wir (=ich und meine Frau) das Haus der Schwiegereltern kaufen.
Meine Frau hat noch eine Schwester, darum möchten wir, dass vorgängig alles gut geregelt haben. Momentan gibt es gar keine streitigkeiten und alle verstehen sich tiptop, aber solche Abmachungen werden ja für "die schlechten Zeiten" gemacht. Wir haben genug Zeit um alles sauber zu regeln und bereiten uns nun langsam vor. Das ganze ist nicht mein Fachgebiet, darum hat es evtl. auch ein paar naive Fragen drunter...danke für eure Geduld
Das Haus wurde geschätzt, wir wissen also ca. den Marktpreis.
Wir werden ein Erbvorbezug von 100'000 CHF bekommen.
Was ist alles zu beachten, was muss in welcher Form festgehalten werden. Braucht es eine notarielle Beurkundung oder reicht es, wenn wir das selbst aufsetzen und alle unterschreiben?
Gibt es einen Unterschied (rechtlich, steuerlich, ?) ob wir das Haus zu Marktpreis - 100'000 CHF bekommen oder ob wir Erbvorbezug von 100'000 CHF in Bar bekommen und das Haus zum Marktpreis kaufen?
Mir fallen da Handänderungssteuern ein, Grundstücksgewinnsteuern werden wohl in beiden Fällen keine anfallen (genug investiert, lange genug gehalten).