Hauskauf - Was gehört alles dazu?

Bommel13

Mitglied
14. Nov. 2008
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Hallo liebes Forum

Nächste Woche wird definitiv der Kaufvertrag unterschrieben und da mich die Verkäufer bisher mehrfach negativ überrascht haben, wüsste ich gerne, was alles zum Haus dazu gehört? (Waschmaschine, Lampen...?)

Am meisten würden mir Gesetzestexte weiterhelfen.

Vielen Dank übrigens bei eurem fachkundigem Rat in Sachen "Nachmieter".

Lieber Gruss

Daniel

 
Eigentlich sollte man die Details schon besprochen haben. Man kauft wie gesehen. Was fest ist, ist dabei, was beweglich ist ist nicht dabei. Spezialfälle sind z.B. das Heizöl im Tank was man gesondert bezahlen muss. Um was genau geht es?

 
Hoi Daniel,

Wir haben unser Haus mit allem drum und dran verkauft. Also mit Waschmaschiene Tumbler, Secomat, riesengrosse Stobag Store (6X4m), Lampen im Keller, Zentralstaubsauger. Alles war, wie auch das Haus ziemlich neu, so um 4jährig und in einem tiptopen Zustand. Und ja, wir hätten alles in unserem neuen Haus auch wieder brauchen können... Wir waren aber irgendwie der Meinung dass das zum Haus gehört. Und die Käuferschaft sind uns beim Kauf so stark entgegengekommen, (grossen Anzahlung und durften noch ein ganzes Jahr im Haus bleiben) dass es nicht fair gewesen wäre wenn wir beim Umzug alles mitgenommen hätten... Wir haben bei der Vertragsunterzeichnung aber auch nicht an solche "Details" gedacht. Dies ist erst später, bei einem Besuch von den neuen Besitztern einmal zum Gespräch geworden. Und da machten wir dann auch die Zusage, dies dort zu lassen.

Also, wenn du schon an diese "Details" gedacht und ein ungutes Gefühl dabei hast, von etwas anderem auszugehen als der Verkäufer, würde ich das unbedingt besprechen und allenfalls das Ergebnis in den Kaufvertrag packen.

Liebs Grüessli, Jomazi

 
Hallo

john_w64 hat es auf den Punkt gebracht: Alles was fest mit dem Haus verbunden ist und nur mit grösserem Aufwand demontiert und abtransportiert werden kann, gehört zum Haus.

Dass sich Forumteilnehmer über Zentralstaubsauger und fest montierte Store Gedanken machen, zeigt ein Bild, das man sich teilweise nicht bewusst ist, was man kauft/verkauft.

Bei uns ist es teilweise so, dass das Grundbuch Waschmaschine / Tumbler in den Kaufvertrag nimmt, da (nicht zuletzt aufgrund der deutschen Mitbürger, die sich gewohnt sind, dass sie alles selber einrichten müssen) wirklich teilweise die Waschmaschine demontiert wurde!

Wenn man nicht genau weiss, was man alles mit dem Haus zusammen kauft, sollte dies sicherlich frühzeitig besprochen werden, ansonsten ist Ärger schon fast vorprogrammiert.

Gesetzesartikel: ZGB Art. 644 ff. betreffend Zugehör

Grüsse Chris

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dass sich Forumteilnehmer über Zentralstaubsauger und fest montierte Store Gedanken machen, zeigt ein Bild, das man sich teilweise nicht bewusst ist, was man kauft/verkauft.
Bei unserer ETW war es so dass sowohl die Sonnenstore wie auch der Chemineeofen nachträglich dazu kamen. Trotzdem war das dann beim Verkauf natürlich dabei.
Bei uns ist es teilweise so, dass das Grundbuch Waschmaschine / Tumbler in den Kaufvertrag nimmt, da (nicht zuletzt aufgrund der deutschen Mitbürger, die sich gewohnt sind, dass sie alles selber einrichten müssen) wirklich teilweise die Waschmaschine demontiert wurde!
Dies Küche/Waschmaschine Zeugs betrifft eigentlich Mieter, aber auch da ist es auch unlogisch da das Mietobjekt ja auch in DE so abzugeben ist wie es übernommen wurde. Es ist aber am einfachsten wenn man solche Sache im Vertrag auflistet.
Wir hatten sogar das Glück dass bei der Hausübergabe mit dem Vorbesitzer einfach noch mal durchs Haus gegangen wurde und wir abgemacht haben was er uns kostenlos überlässt. Das waren dann z.B. noch Gartenmöbel, Gartenwerkzeug, und ein paar Gestelle im Keller.

 
Dies Küche/Waschmaschine Zeugs betrifft eigentlich Mieter, aber auch da ist es auch unlogisch da das Mietobjekt ja auch in DE so abzugeben ist wie es übernommen wurde.
Das ist nicht ganz korrekt. Scheinbar (gemäss unserem Makler) sind sich auch Liegenschaftenkäufer aus DE gewöhnt, dass z.B. eine Küche nicht zum Haus gehört.

Er erwähnte eine Hauskaufbesichtigung mit einem deutschen Interessentenpaar. Dabei zeigte er stolz die nicht ganz billige Küche, welche das Paar kaum beachtete. Erst als darüber gesprochen wurde, was inbegriffen sei und der Makler nochmals die Küche erwähnte, rannten die Interessenten in die Küche und schauten sie detailliert an.

Aber wie immer wenn es um Immobilien geht - das zeigt sich ja oft in diesem Forum: Es gibt für alles Ausnahmen /emoticons/default_wink.png

Grüsse Chris

 
Macht einfach ein Inventar der beweglichen Sachen, die mit übergeben werden sollen (dazu gehören z.B. auch Pflanzen im Garten, wenn Ihr befürchtet, dass der Vorbesitzer seine Rhododendren mitnehmen könnte). Ein Zustandsrapport wie bei der Übernahme einer Wohnung zur Miete ist nützlich, sollten Einrichtungen beim Räumen beschädigt werden.

Dies gehört nicht in den Kaufvertrag, sondern wird als Beilage darin erwähnt, im Gesamtwert geschätzt und von Käufer und Verkäufer mit unterzeichnet. Sonst darf jemand Handänderung und Grundstückgewinnsteuer auf die Waschmaschine und das Lagergestell im Keller mit bezahlen.

 

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