Wir haben vor knapp zwei Jahren gemeinsam ein Haus gekauft und sind nicht verheiratet..
Dazu haben wir einen unterschiedlichen Kapitaleinsatz als Eigenateil 34% (ca.300.000 CHF) miteingebracht. Verhältnis war ca. 80/20.
Im Grundbuch haben wir den Besitz zu 2/3 und 1/3 eintragen lassen (entsprechend Kaufvertrag).
Wir beide haften für den aufgenommenen Kredit 66% zur Finanzierung gegenüber der Bank zu gleichen Teilen 50/50!
Nun möchten wir irgenwann mal einen Vertrag machen in dem vereinbart werden soll, wie im Falle einer Trennung oder Tod, der unterschiedliche Kapitaleinsatz (Eigenateil) auszugleichen ist.
Wie und wo kann man eine solche vertragliche Regelung treffen? Muss man es beim Notar machen (d.H. Änderung im Grundbuch) oder kann man einen entsprechenden Vertag beim Anwalt ausarbeiten (wie oben beschrieben), wie im Falle einer Trennung die "Kapital-Ansprüche" auszugleichen sind, ohne eine Änderung im Grundbuch ?
Viele Grüsse,
Sailor
Dazu haben wir einen unterschiedlichen Kapitaleinsatz als Eigenateil 34% (ca.300.000 CHF) miteingebracht. Verhältnis war ca. 80/20.
Im Grundbuch haben wir den Besitz zu 2/3 und 1/3 eintragen lassen (entsprechend Kaufvertrag).
Wir beide haften für den aufgenommenen Kredit 66% zur Finanzierung gegenüber der Bank zu gleichen Teilen 50/50!
Nun möchten wir irgenwann mal einen Vertrag machen in dem vereinbart werden soll, wie im Falle einer Trennung oder Tod, der unterschiedliche Kapitaleinsatz (Eigenateil) auszugleichen ist.
Wie und wo kann man eine solche vertragliche Regelung treffen? Muss man es beim Notar machen (d.H. Änderung im Grundbuch) oder kann man einen entsprechenden Vertag beim Anwalt ausarbeiten (wie oben beschrieben), wie im Falle einer Trennung die "Kapital-Ansprüche" auszugleichen sind, ohne eine Änderung im Grundbuch ?
Viele Grüsse,
Sailor