Hausnummer

dahls

Mitglied
08. Sep. 2008
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Hallo

Wir haben ein Problem mit der Vergabe unserer Hausnummer bei der Gemeinde.

Zuerst mal ein kurzer Beschrieb unseres Bauvorhabens: Wir erstellen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen. Es gibt zwei Zugänge zum Haus. Ein Zugang ist separat für eine Partei und die dazugehörige Wohnung. Der andere Zugang ist für die anderen drei Parteien und deren Wohnungen. Das ganze ist auf dem beigelegten Plan gut ersichtlich. Nun will uns die Gemeinde eine Nummer für das ganze Gebäude geben und nicht ein 20a für die eine Seite und ein 20b für die andere Seite. Das ginge ja noch, damit könnten wir leben. Aber die Post hat nun entschieden, dass wenn es nur eine Nummer gibt, es auch nur einen Standort für die Briefkästen gibt. Wir wollten aber (und wollen noch immer) einen Briefkasten beim linken Zugang für die Partei die dort wohnt und die anderen 3 Briefkästen auf der rechten Seite bei deren Eingang.

Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? Hat man da irgendeine Möglich dagegen vorzugehen? Wie ist das mit der Vergabe der Hausnummern und Buchstaben geregelt? Wie siehts mit ausnahmen bei der Post aus?

Bin dankbar für alle Feedbacks!

gruss sandro

Parzelle.JPG

 
Hallo Dahls

Der Plan scheint mir etwas klein geraten, wenn ich ihn aber richtig interpretiere, sind die beiden Zugänge relativ nahe beieinander. Vielleicht gibt es eine Regelung, wie weit Eingänge voneinander entfernt sein müssen, damit separate Hausnummern vergeben werden. Ich würde entweder ein ähnliches Objekt suchen mit ähnlich nahen Eingängen und separaten Nummern um eine Referenz für deinen Wunsch zu haben. Oder/und die Gemeinde nach deren Beweggründen für eine Verweigerung von 2 Nummern fragen - und natürlich auch nach den rechtlichen Grundlagen (falls du sie über dieses Forum nicht erhältst :-) )

Gruss Griff

NB: Die Post hat ja eh teilweise komische Regelungen.... wie die Gemeinden auch :-)

 
Vergabe unserer Hausnummer
Hallo Sandro

Vielleicht etwas spät, aber aus der Amtsstube (gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Landestopographie):

«2.5.1 Nummern

Die Hausnummern sollen grundsätzlich aus Nummern 1, 2, .....bestehen und weder Buch-

staben noch Sonderzeichen aufweisen.»

Also wenn möglich auf a, b, c, etc. verzichten. Denkbar wäre daher viel eher 18, 20 oder 20, 22, denn die Gemeinde ist verpflichtet genügend Reservenummern einzuplanen:

«2.4.1 Grundsatz

Für Baulücken innerhalb eines Strassenzuges sind genügend "Reservenummern" freizustellen, um Änderungen der Hausnummerierung bei zukünftigen Bautätigkeiten möglichst zu vermeiden. Als Nummerierungsregel wird je Strassenseite im Allgemeinen ca. alle 10 bis 20 Meter eine Hausnummer empfohlen.»

Falls das nicht möglich ist, gibt es die Regel für Nebengebäude:

«2.5.2 Nummern-Zusatz

Bei Nebengebäuden (z.B. Garagen und Ökonomiegebäude) werden häufig als Hausnummern die Nummer des Hauptgebäudes verwendet und mit einem Zusatz erweitert. Als Zusatz sind Kleinbuchstaben a, b, c, zu verwenden. Zwischen der eigentlichen Nummer und dem Zusatz soll weder ein Leerzeichen noch ein Bindestrich gesetzt werden.

Beispiele:

Hausnummer Hauptgebäude: 11

Hausnummer Nebengebäude: 11a, 11b»

In dem Falle wäre das Haupthaus mit den drei Wohnungen 20 und der Anbau mit der Einzelwohnung 20a.

 

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