Hausratsversicherung nach Einbruchdiebstahl

Stromae

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14. Apr. 2014
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Hallo zusammen,

ich habe für mich und meine Familie am 10.03.14 eine Doppelhaushälfte übernommen. Notarvertrag Stichtag 01.04.14. In der Nacht von 27-28.03.14 wurde bei uns eingebrochen und der Wintergarten samt Zwischentür beschädigt. Bezifferter Sachschaden inkl. Sicherungsmaßnahme vor Ort. ca. 2200€. Aufnahme erfolgte durch die Polizei. Die mit übernommene Gebäudeversicherung (HUK-Coburg) lehnt die Regulierung ab, so soll meine Hausratversicherung bezahlen. Meine Hausrat lehnt ab da wir noch keinen Umzugstermin (Übergangsfristen) angegeben haben. Meiner Meinung sollte die Hausrat des letzten Besitzers diesen übernehmen da dort noch die Übergangsfrist greifen würde, aber auch diese lehnt ab! Wer kann mir einen Tipp geben was ich tun soll?

Für Tipps immer dankbar

Rene

 
Keine Ahnung, Lieber Stromae, wie das in D aussieht.

In der CH wäre es wohl so, dass der Übergang Nutzen und Schaden ja erst am 1.4. eingetreten ist. Damit wäre der Schaden beim Vorbesitzer.

Gruss

haba

 

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