Haustausch - geht das?

Foxi

Mitglied
14. Jan. 2007
3
0
0
Hallo

wir möchten unser Haus verkaufen.

Nun haben wir Interessenten deren Haus zu gross ist nachdem die Kinder ausgeflogen sind. Wir hingegen suchen was grösseres.

Wir denken an einen Tausch.

Der Verkaufspreis ist in etwa gleich.

Geht das?

 
Hallo,

natürlich geht das. Allerdings nich so einfach wie ihr denkt, sondern auf normalen wege. Jeder verkauf und erwirbt, mit allen steuerlichen und Grundbuch konsequenzen etc.

Gruus

 
Hallo

Einfach so tauschen könnt Ihr nicht, ihr könnt Euch nur gegenseitig verkaufen und dann die notwendigen Kosten (Notar, Handänderung, Grundstückgewinn, Erstellung Schuldbrief) berappen. Da kommt schon einiges zusammen !

 
also auch wenn der Verkaufspreis beider Häuser fast gleich ist, heisst das nicht dass wir das andere Haus kaufen können?

 
Hallo

doch sicher könnt Ihr das, ich denke da wird auch die Bank mitspielen. Nur eben solltet Ihr Flüssiges haben um die genannten Kosten zu bezahlen. Gerade die Handänderungssteuer (im SO 2.2 Promille des Kaufpreises) sowie Notar etc. lassen das ganze auf gute fünfstellige Beträge kommen.

 
nööö, mieten ist doch viel zu teuer /emoticons/default_eek.png

Wir versuchen bereits seit über einem Jahr unser Haus zu verkaufen weil wir unser Traumhaus hätten kaufen können. In der Zeit hat sich die Lebenssituation des Besitzers geändert und er möchte nicht mehr verkaufen /emoticons/default_mad.png

Wir haben dann lange überlegt ob wir nun hier bleiben wollen oder nicht und wir haben dann beschlossen die Sache laufen zu lassen, auch weil wir bereits einen Makler beauftragt haben. Den zu kündigen kostet Geld und wir haben bereits diese "Veränderung" im Kopf.

Nun sind diese Interessenten gekommen und denen hat unser Haus gefallen, meinten es sei das was sie sich vorstellen, aber sie müssten erst ihr Haus verkaufen.

Nun ob ihnen unser Haus wirklich so gefallen hat dass sie es auch kaufen möchten ist dahingestellt.

Wir hatten viele "begeisterte" Interessenten und nie wieder was gehört.

Wir haben dann im Internet gesehen dass uns ihr Haus gefallen könnte und nun geht mir diese Idee nicht mehr aus dem Sinn.

 
Mir gefällt die Idee Haustausch ebenfalls und ich bin auf der Suche nach einem optimierten Verfahren, um dies günstig durchzuführen.

Die hier scherzhaft geäusserte Idee "gegenseitige Miete" scheint mir prüfenswert und ich widerspreche der Vermutung, "dies sei viel zu teuer", kennen wir doch in der Schweiz die Vertragsfreiheit.

Warum also nicht gegenseitige Miete für einen Franken Monatsmiete? Dann kann später der gegenseitige Kauf immer noch eingeleitet werden und bei Verwendung von zwei Standardmietverträgen dürfte es auch möglich sein, bei der Miete entstandene Schäden abzugelten ohne allzu grosse Konflikte...

 
Angebot zum Miettausch 1Fr pro Monat:

Haus am Jurasüdfuss, 5 min von Trimbach bei Olten auf 650m mit Alpensicht mit sichtbarer Dachkonstruktion und Holztäfer. Elektrospeicher- plus Stückholzheizung mit Speicher und Bodenheizung. Baujahr 1986 mit vielen Eigenleistungen und damit verbundenen Qualitätskompromissen. Grosse Doppelgarage mit Einfahröffnung 2.6m Breite und ca 3.5m Höhe. Stauraum 4 mit Humus gedeckte 12m Seecontainer. "spezielles Bastlerhaus Verschnitt zwischen Einfamilienhaus und Gewerbebau oder Bauernhaus"

Gesucht zum Miettausch 1Fr pro Monat:

Wohnung oder Haus mit schöner Aussicht ab 1000m Höhe mit Platz für einen alten Armeelastwagen und ca 8 Autos inkl. Oldtimern, von denen ich mich nicht trennen kann oder Bereitschaft, diese teilweise am alten Standort stehen lassen zu dürfen.

IM SINNE EINES EFFIZIENTEN VERFAHRENS BITTE ICH UM KONTAKTAUFNAHME DANN, WENN EIN TAUSCHOBJEKT VORHANDEN IST

 
Maxlenz ich denke die Idee gegenseitige Miete für einen Franken beinhaltet doch ein paar Tücken, derer man sich bewusst sein sollte. Da wäre z. B. die Kleinigkeit, dass jede Mietpartei unter Wahrung der entsprechenden Fristen, den Mietvertrag künden kann was dann für die andere Partei kaum zu einem befriedigenden Ergebniss führen würde. Mal ganz abgesehen davon, was passiert wenn irgendwann mal erbrechtliche Belange ins Spiel kommen.

Eine saubere Lösung ist wohl wirklich nur zu kriegen wenn man in den sauren Apfel beisst und zwei saubere Kaufverträge inkl. aller anfallenden Kosten macht. Die Mietgeschichte enthält nach meinem Empfinden definitiv zu viele Unsicherheiten.

 
MIKE ich denke, die Tücken sind nicht sehr gross:

Wenn eine Partei kündigt, kann die andere auch kündigen.

Ich sehe nicht ein, was das Erbrecht hier für eine Rolle spielen soll, geht es doch um ein normales, hier gegenseitiges Mietverhältnis und wir haben Tausende von Mietern und Vermietern in der Schweiz ohne Probleme mit dem Erbrecht.

Falls der Betrag von einem Franken pro Monat störend ist, kann man ja auch 1000 abmachen und gegenseitig verrechnen...

 
Es geht darum, dass das Haus, das Du bewohnst Dir nicht gehört. Und Du somit jederzeit nach der Kündigungsfrist wieder rausfliegen kannst. Hat wohl mit Eigentum und der Möglichkeit der individuellen Gestaltung wenig zu tun. Wie Du sicher weisst, müsstest Du das Mietobjekt wieder im Ursprungszustand zurückgeben usw usw.

Ich denk mal die Situation ist schon ein bisschen anders ob Du eine Wohnung mietest oder nur eine "Scheinmiete" vereinbarst aber eigentlich mit dem Haus wie mit Eigentum umgehen möchtest.

Und wenn irgendwann mal die Erben, z.B. der anderen Partei zum Zug kommen ist doch die Wahrscheinlichkeit sehr gross dass zumindest Du für dein Objekt einen neuen Mieter suchen musst. Schlimmstenfalls musst Du auch dein Mietobjekt räumen und hast keine Möglichkeit Dich ernsthaft zu wehren.

Für mich wär's nix. Aber jedem das seine eben.

 
Hallo

dann kommt noch der steuerliche Aspekt dazu. Der Eigenmietwert fällt neu weg, da ihr ja jeweils als Mieter in einem fremden Objekt wohnt. Wenn du da in der Steuererklärung unter Mieteinnahmen einen Franken deklarierst, wird die Steuerverwaltung den orts- und objektüblichen Mietertrag einsetzen. Den normalerweise von dir zu deklarierenden Unterhaltsabzug (pauschal 10% bis 10J Gebäude, 20% auf ältere Gebäude) wird von 1.-- Mietzinseinnahmen auch nicht sehr hoch ausfallen, zu deinen Ungunsten. Weiter könnte dir die Steuerverwaltung 'unwahre Angaben in einer Urkunde', Steuerumgehung usw vorwerfen mit der Folge, jedes Jahr wieder eine hübsche Busse bezahlen zu müssen.

Dein Modell ist wohl nicht die Lösung.

Gruss

Till

 
Es geht darum, dass das Haus, das Du bewohnst Dir nicht gehört. Und Du somit jederzeit nach der Kündigungsfrist wieder rausfliegen kannst. Hat wohl mit Eigentum und der Möglichkeit der individuellen Gestaltung wenig zu tun. Wie Du sicher weisst, müsstest Du das Mietobjekt wieder im Ursprungszustand zurückgeben usw usw.
Hallo

Stimmt - nur ist man in der Ausgestaltung eines Mietvertrages weitgehend frei, solange die Bestimmungen die guten Sitten nicht verletzen.

Ein mietvertrag darf zum Beispiel über 10 Jahre abgeschlossen werden und das mit dem Instandstellung in Ursprungszustand kann auch ausgeklammert werden. Vertraglich steht hier eigentlich nichts im Wege.

Probleme geben wird es mit der Steuerverwaltung wegen Eigenmietwerten usw.

 
Der Notar wird Euch einen Tauschvertrag aufsetzen, wobei für jede Immobilie ein Wert eingesetzt wird. Ist ein Haus ggf. etwas teurer (dies werdet ihr direkt selbst aushandeln), kann eine Ausgleichszahlung stattfinden.

Je nach Kanton und Notariat sind die anfallenden Gebühren geringer als bei 2 Käufen/Verkäufen.

Wenn Ihr eine Bankfinanzierung besitzt, wird dies auf das neue Haus übertragen, bzw. neu geregelt, wobei die Bank den Wert des neu zu erwerbenden Objektes neu einschätzt. Die Grundpfandbriefe werden übergeben.

Die bei Tausch festgesetzten Werte werden von der Steuerbehörde für die allfällige Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt. Ggf. könnt ihr bei selbstbewohntem Eigenheim die aufgeschobene Grundstückgewinnsteuer geltend machen.

banker

 
Hallo

Wenn Ihr eine Bankfinanzierung besitzt, wird dies auf das neue Haus übertragen,
ich wäre sehr vorsichtig mit dieser Aussage! Die Bank ist nicht verpflichtet, neben der Liegenschaft als Teilsicherheit einen anderen Vertragspartner zu akzeptieren. Sie wird den 'neuen' Besitzer wie einen Neukunden prüfen, falls ok, bekommt er die Finanzierung, falls nicht, muss sich dieser neu orientieren.

Gruss

Till

 
Till ich glaub du hast da was falsch interpretiert: Banker wollte meines erachtens sagen, dass die eigene Finanzierung auf die neue Liegenschaft übertragen wird. Natürlich gerechnet mit dem Wert der neuen Liegenschaft. Aber vielleicht versteh auch ich das falsch.

 
Mike

kann sein, dass ich was falsch verstanden habe. Da aber Finanzierungen aufgrund von Schuldbriefen immer liegenschaftsbezogen sind, wird auch solch ein Uebertrag der eigenen Finanzierung zu einigem Mischmasch führen.

Gruss

Till

 
Es wird einfach zu einer Neubeurteilung durch die Bank führen denke ich mal. Belehnungswert, Tragbarkeit und das ganze Karusell...

 
Mike

kann sein, dass ich was falsch verstanden habe. Da aber Finanzierungen aufgrund von Schuldbriefen immer liegenschaftsbezogen sind, wird auch solch ein Uebertrag der eigenen Finanzierung zu einigem Mischmasch führen.

Gruss

Till
Mit Uebertragen meine ich ....

Wenn Ihr vor z.Bsp. 3 Jahren eine 5-jährige Festhypothek auf das bestehende Haus aufgenommen habt, sollte es die Bank ermöglichen diese ohne zusätzliche Kostne für das neue Haus weiter zu führen. Würdet ihr das Haus einfach verkaufen, müsste die Hypothek allenfalls mit Kostenfolge aufgelöst werden, da sie eine Restlaufzeit von 2 Jahren hat.

Selbstverständlich wird das neue Haus und die Tragbarkeit etc. neu geprüft. Und auch das Uebertragen der Schuldbrief wird sicherlich Gebühren vom Notariat und Grundbuchamt kosten.

banker

 

Statistik des Forums

Themen
27.536
Beiträge
257.909
Mitglieder
31.816
Neuestes Mitglied
Ideu