HalloEs geht darum, dass das Haus, das Du bewohnst Dir nicht gehört. Und Du somit jederzeit nach der Kündigungsfrist wieder rausfliegen kannst. Hat wohl mit Eigentum und der Möglichkeit der individuellen Gestaltung wenig zu tun. Wie Du sicher weisst, müsstest Du das Mietobjekt wieder im Ursprungszustand zurückgeben usw usw.
ich wäre sehr vorsichtig mit dieser Aussage! Die Bank ist nicht verpflichtet, neben der Liegenschaft als Teilsicherheit einen anderen Vertragspartner zu akzeptieren. Sie wird den 'neuen' Besitzer wie einen Neukunden prüfen, falls ok, bekommt er die Finanzierung, falls nicht, muss sich dieser neu orientieren.Wenn Ihr eine Bankfinanzierung besitzt, wird dies auf das neue Haus übertragen,
Mit Uebertragen meine ich ....Mike
kann sein, dass ich was falsch verstanden habe. Da aber Finanzierungen aufgrund von Schuldbriefen immer liegenschaftsbezogen sind, wird auch solch ein Uebertrag der eigenen Finanzierung zu einigem Mischmasch führen.
Gruss
Till