Hallo Zusammen,
wir haben im November letzten Jahres ein EFH gekauft. D.h. wir haben den Kaufvertrag unterzeichnet, Anzahlung geleistet, Grundbucheintrag ist erfolgt, etc... Mit dem Vorbesitzer wurde ein Wohnrecht bis zum 31.03.2010 vereinbart. Also spätestens 01.04.2010 soll die Übergabe stattfinden. Zwei Fragen beschäftigen mich aber noch:
1. Da wir zurzeit in Miete wohnen müssen wir natürlich auch unsere Wohnung noch rechtzeitig vorher abgeben. Es ist klar das das alles nicht an einem Tag erfolgen kann. Eine Hausübergabe 2 Wochen oder mindestens 1 Woche vor dem im Vertrag vereinbarten Termin wäre sehr hilfreich. Dies haben wir im Vertrag leider nicht festgehalten. Gibt es eine gesetzliche Grundsatzregelung die uns in diesem Punkt helfen könnte?
2. Die Reinigung des Hauses ist ebenfalls nicht im Vertrag festgehalten. Wir sind davon ausgegangen das dies wie bei Mietwohnungen klar geregelt ist. Aber ich bin mir mittlerweile unsicher. Wie ist es genau, ist der Verkäufer verpflichtet das Haus gereinigt zu übergeben auch wenn nichts im Vertrag steht?
Vielen Dank für euer Feedback
Carlim
wir haben im November letzten Jahres ein EFH gekauft. D.h. wir haben den Kaufvertrag unterzeichnet, Anzahlung geleistet, Grundbucheintrag ist erfolgt, etc... Mit dem Vorbesitzer wurde ein Wohnrecht bis zum 31.03.2010 vereinbart. Also spätestens 01.04.2010 soll die Übergabe stattfinden. Zwei Fragen beschäftigen mich aber noch:
1. Da wir zurzeit in Miete wohnen müssen wir natürlich auch unsere Wohnung noch rechtzeitig vorher abgeben. Es ist klar das das alles nicht an einem Tag erfolgen kann. Eine Hausübergabe 2 Wochen oder mindestens 1 Woche vor dem im Vertrag vereinbarten Termin wäre sehr hilfreich. Dies haben wir im Vertrag leider nicht festgehalten. Gibt es eine gesetzliche Grundsatzregelung die uns in diesem Punkt helfen könnte?
2. Die Reinigung des Hauses ist ebenfalls nicht im Vertrag festgehalten. Wir sind davon ausgegangen das dies wie bei Mietwohnungen klar geregelt ist. Aber ich bin mir mittlerweile unsicher. Wie ist es genau, ist der Verkäufer verpflichtet das Haus gereinigt zu übergeben auch wenn nichts im Vertrag steht?
Vielen Dank für euer Feedback
Carlim