Hausübergabe / Termin und Reinigung

Carlim

Mitglied
10. Aug. 2009
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Hallo Zusammen,

wir haben im November letzten Jahres ein EFH gekauft. D.h. wir haben den Kaufvertrag unterzeichnet, Anzahlung geleistet, Grundbucheintrag ist erfolgt, etc... Mit dem Vorbesitzer wurde ein Wohnrecht bis zum 31.03.2010 vereinbart. Also spätestens 01.04.2010 soll die Übergabe stattfinden. Zwei Fragen beschäftigen mich aber noch:

1. Da wir zurzeit in Miete wohnen müssen wir natürlich auch unsere Wohnung noch rechtzeitig vorher abgeben. Es ist klar das das alles nicht an einem Tag erfolgen kann. Eine Hausübergabe 2 Wochen oder mindestens 1 Woche vor dem im Vertrag vereinbarten Termin wäre sehr hilfreich. Dies haben wir im Vertrag leider nicht festgehalten. Gibt es eine gesetzliche Grundsatzregelung die uns in diesem Punkt helfen könnte?

2. Die Reinigung des Hauses ist ebenfalls nicht im Vertrag festgehalten. Wir sind davon ausgegangen das dies wie bei Mietwohnungen klar geregelt ist. Aber ich bin mir mittlerweile unsicher. Wie ist es genau, ist der Verkäufer verpflichtet das Haus gereinigt zu übergeben auch wenn nichts im Vertrag steht?

Vielen Dank für euer Feedback

Carlim

 
so wie ich das sehe hat das wohnrecht nichts mit der hausübergabe zu tun. die hausübergabe ist erfolgt per datum grundbucheintrag.

 
bei uns hiess das damals "Nutzen und Schaden" gehe per 1. November an uns über.

Mein Mann ist ein äusserst geduldiger Mann aber Mitte Dezember "lüpfte es auch seinen Hut". Eine Endreinigung wie bei einer Mietwohnung kann man nicht erwarten. Schliesslich sind da ja 2 gleichberechtigte Partner am Werk.

Ich denke der einfachste Vergleich ist der Kauf eines Occasionsautos. Kaufst du so eines beim Eigentümer - musst du wohl alles selber organisieren. Kaufst du es über einen Garagisten, nimmt er dir diese Arbeit ab. Selbstverständlich kostenpflichtig. Jede Arbeit ist ihren Lohn wert und du selber entscheidest.

Wir brauchten 2 Monate und einen Container für die Entsorgung. Der Rücken tut mir heute noch weh, wenn ich an das Entrümpeln der Estriche denke.

Aber gahabte Schmerzen habe ich gerne. /emoticons/default_smile.png

Wenn ich dir einen Rat geben kann, dann buche die Uebergangszeit als Ferien ab und lasse dir genügend Zeit (Finanzen) um den Wechsel von einer Mietwohnung ins Eigenheim so schön wie möglich zu gestalten.

Viel Freude in der neuen Umgebung.

Helena

 
Hallo Carlim,

erstmal herzlich willkomen im Forum.

1) Wie es Adi68 schon geschrieben hat - die Eigentumsübertragung ist mit dem Grundbucheintrag ja eigentlich schon erfolgt... Das Bleiberecht des Vorbesitzers habt Ihr bis Ende März gewährt... somit kann der bis am 31.3. da verweilen. Alles andere bedürfte einer erneuten Vereinbarung/Änderung Eures Vertrags. Ihr hättet das Bleiberecht also selbst anders festsetzen müssen - das ist etwas Individuelles und nicht gebunden an "übliche Umzugstermine" oder Ähnlichem.

2) Betreffend Reinigung: Auch dies hättet Ihr im Vertrag genau festlegen müssen. Wenn nix steht, dann braucht der Verkäufer gar nix zu reinigen - dann gilt "wie gesehen"!/emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 

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