Hausübergabe!

august06

Donator
21. Jan. 2008
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Hallo Miteinander!

So nun kommen wir dem Ende zu mit unserem Bau und dazu hätte ich eine Frage betreffend des Übergabeprotokolls und rechtlicher Seite - vielleicht kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen!

Wir haben nicht mit einem Werkvertrag sondern nach OR gebaut. Welche Punkte muss ich da bei der Abnahme beachten - Garantieleistungen, Mängel, versteckte Mängel?

Was ist wenn ich am Tag danach beim Putzen gewisse Sache sehe oder feststelle - wie muss ich vorgehen, was kann oder muss ich dann machen?

Möchten uns gerne absichern bezüglich Schäden die durch eventuelle schlampige Arbeit entstehen können mit der Zeit! Hoffentlich gibts natürlich keine Probleme - wäre natürlich jedem das Liebste!/emoticons/default_smile.png

Welche Unterlagen muss mir der Unternehmer eigentlich aushändigen?

Wir haben (sind noch dran) mit einem Deutschen Fertighausanbieter gebaut. Welche rechtlichen Punkte soll man beachten oder muss man?

Für eure Ratschläge oder Hilfestellung zu unserem Anliegen - besten Dank im Voraus.

august06

Schritt fr Schritt zu unserem Traumhaus ...

 
Hallo August

Ich kann Dir nicht viel Tipps geben aber ich würde das Haus unbedingt erst nach dem Putzen abnehmen. Denn wie Du selber geschrieben hast, sieht man beim Putzen noch das eine oder andere. Uns ging es jedenfalls so.

Wir haben die Hausübergabe auch erst nach dem Putzen durchgeführt.

 
Hallo August06

Im Forum habe ich unter:

Navigation - Haus-Forum INFO

einen Artikel zum Thema Bauabnahme geschrieben. Da findest Du einige Tipps und Infos!

Beste Grüsse

 
Hallo Pippen - danke, aber die Übergabe findet jetzt vorm Putzen statt - mal schauen, was wir davor alles sehen!

Danke Bauratgeber für deine Infos - aber wie sieht die rechtliche Seite gemäss OR aus ohne SIA, denn da hab ich ja die 2-Jahresfrist und im OR? Muss ich bereits im Vorfeld eine Abmahnung für eventuelle versteckte Mängel erstellen, denn im OR heisst es ja nach Abnahme keine Reklamation von Fehlern mehr möglich, oder?/emoticons/default_confused.png Welche Formalitäten muss ich beachten bei dem Übergabeprotokoll?

Bereits zum Voraus besten Dank an den Bauratgeber für seine Bemühungen und natürlich auch allen anderen ein Mercie!

Schönen Tag noch an alle User von august06:)

 
Hallo august

Du kannst die Übergabe doch sicher noch schieben, oder? Das wäre bei uns überhaupt kein Problem gewesen. Wir konnten diese frei wählen. Wir haben sie sogar erst nach dem Einzug durchgeführt.

 
Hallo August06

In der SIA-Norm 118; 190 Artikel nehmen Bezug auf den Werkvertrag.

Im Obligationenrecht sind es ?nur" 17 Artikel regeln den Werkvertrag.

Der Werkvertrag nach SIA-Norm 118 verlangt, dass im Streitfall in den ersten 2 Jahren nach der Bauabnahme nicht der Bauherr den Beweis für Mängel erbringen muss, sondern der Unternehmer beweisen muss, dass keine Mängel vorliegen. Nach allgemeinem Vertragsrecht ist die Situation genau umgekehrt.

Sämtliche Mängel müssen nach OR innerhalb von 7 Tagen gerügt werden, während die SIA 118 vorsieht "kleinere" Mängel zusammen und anlässlich der 2-jährigen Garantieabnahme zu rügen.

Das sind die Hauptunterschiede, wenn nicht eine Formulierung im GU Vertrag die Sache nochmals anderst regelt.

Beste Grüsse

 

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