Hausübernahme zu einem späteren Zeitpunkt...

toro_ch

Mitglied
03. Juni 2007
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Hallo zusammen...

Möchte an dieser Stelle gleich ein grosses Kompliment los werden: Tolles Forum - sehr informativ!

Auch bei uns sieht es so aus, als könnte der Wunsch des Eigenheims Realität werden. Bevor wir aber Nägel mit Köpfe machen können, sind noch ein paar Abklärungen notwendig... wir haben bereits einmal eine ziemlich schlechte Erfahrung gemacht (obwohl wir der Meinung waren, alles Mögliche abgeklärt zu haben...aber wenn einem Sachen vorenthalten werden, dann?.).

Hier kurz unsere Situation: Wir haben ein DEFH gesehen welches uns sehr zusagen würde (bereits 2 Besichtigungen inkl. skeptischer 2. Meinung der Elternteile. Die 2. Beurteilung ist im Grossen und Ganzen positiv ausgefallen). Dieser spez. Fall wirft ein paar Fragen auf da die jetzigen Eigentümer vorhaben neu zu bauen (Projekt/Pläne und Land bereits vorhanden) - können aber erst damit anfangen wenn sie ihr aktuelles Haus verkauft haben. Dh. der Einzugstermin wäre erst nachdem sie ihr neues Eigenheim fertig gebaut hätten (angebl. falls Verkauf in der nächsten Zeit zustande kommt, +/- März 2008).

Wie würdet ihr vorgehen? Was würdet ihr vereinbaren? Anzahlung ja/nein ? wenn ja was ist angemessen? Ich meine das Geld wäre draussen und wir hätten im Moment überhaupt nichts davon? davor sträube ich mich ein wenig! Ausserdem haben wir jetzt das Haus gesehen ? wie es in 8-9 Monate beim Einzugstermin aussieht, würden wir erst dann sehen.., wie sieht es mit der Finanzierung aus, wie lange können einem die Banken die Hypozinsen garantieren? Fragen über Fragen?

Wir sind um jeden Tipp dankbar

Gruss

Toro

 
Hallo,

verstehe ich das richtig.

Ihr kauft eine defh hälfte? Die jetzigen eigentümer sind also die verkäufer der defh hälfte?

Was soll sich für euch ändern wenn ihr das haus in 8-9 monate bezieht?

gruss

 
Hallo

Zu deiner Frage kann ich Folgendes sagen: wir sind in der gleichen Situation, nur sind wir die DEFH Besitzer welche Bauland/Projekt haben und deshalb unser DEFH verkauft haben. Um unser Projekt finanzieren zu können, müssen wir unserer Bank eine unverbindliche Zusage der Käuferschaft bringen.

Wir haben mit der Käuferschaft vor ein paar Tagen die Eigentumsübertragung getätigt (wirtschaftlich noch wir/rechtlich bereits neue Käufer). Wir haben uns mit den Käufern bei der Übertragung auf eine Anzahlung geeinigt (dies ist üblich und wurde von unserem Notar so empfohlen), die Restzahlung wird bei definitiver Übergabe geschehen (nächsten Frühling) und wir haben uns weiter darauf geeinigt, dass wir 3 Monate über den jetzt definierten Übergabetermin darin wohnen können (sozusagen Mieter in unserem Haus, ein Mietzins wurde vereinbart, kann aber auch nach dann aktuellem Zinssatz berechnet werden, sollte natürlich für beide Parteien stimmen). Ihr bräuchtet die Finanzierung somit erst im nächsten Frühling, glaube nicht, dass die Hypozinsen bis dahin markant steigen werden. Das mit dem Zustand des Haus ist ja auch so zu definieren (im Vertrag), dass die Verkäufer den Zustand beibehalten und für kleine Mängel oder Schäden aufkommen müssen. Ich glaube, dass hier kein Risiko besteht, zumindest können wir von uns sagen, dass die Käufer unseres DEFH das Haus bekommen werden, welches sie gesehen haben (ist ja auch eine Charaktersache denke ich).

Wenn euch das Haus so gefallen hat und ihr es haben wollt würde ich mir über die Details wie Übertragung, Zustand und Finanzierung nicht allzu grosse Gedanken machen.

Viel Glück

 
Hallo ManUnited

Besten Dank für deinen wertvollen Reply ... was für ein Zufall /emoticons/default_cool.png

Haben wir dich richtig verstanden? Die Käufer sind bereits Eigentümer? Heisst dies, dass der Kaufvertrag bereits unterschrieben wurde und die Handänderung stattgefunden hat? Falls Kaufvertrag bereits unterschrieben: habt ihr den Einzugstermin festgehalten? Welche Rechte und Pflichten sind somit der Käuferschaft entstanden?

Habt ihr kleinere Arbeiten, wie Streichen aller Wände oder Endreinigung auch vereinbart?

Wie hoch war die Anzahlung in % vom Kaufpreis natürlich - ohne zu persönlich zu wirken /emoticons/default_rolleyes.gif

Wie ist es von eurer Seite - müsst ihr jetzt den Baukredit für den Neubau sowie die Hypothekarzinsen eures aktuellen DEFH finanzieren?

Wie bereits im ersten Beitrag erwähnt sind wir übervorsichtig aufgrund einer unerfreulichen ersten Erfahrung. Hast du noch Tipps, welche du uns mit auf den Weg geben kannst?

Herzlichen Dank für deinen Beitrag

Toro

 
Hallo,

auch wir haben unser jetziges haus verkauft und zwar per 01. dez. 07.

Zurzeit ist unser rohbau soeben fertig gestellt worden, und die kommenden 5 monate sollten reichen dass wir eben per 01. dez. 07 einziehen können.

Auch bei uns hat die käuferschaft unseres jetziges heims eine anzahlung leisten müssen. Dies ist üblich und wurde auch bei der im februar getätigte beurkundung beim grundbuchamt auch im vertrag festgehalten.

Natürlich ist es ehrensache, das wir unser haus der neuen käuferschaft in einem einwandfreien zustand wie sie es auch gesehen haben, übergeben werden.

gruss

 
Der Eigentumsübertrag im Grundbuch erfolgt erst wenn der Verkäufer die gesamte Summe erhalten hat. Achtung: die Handänderungssteuer ist nach der Vertragsunterzeichnung fällig nicht nach dem Eigentumsübertrag (so ist es in SO).

 
Hallo raycecile

Besten Dank für den Tipp ...ich glaube aber, dass in BL keine Handänderungssteuer fällig wird bei selbst bewohntem Eigenheim... oder verwechsle ich da was /emoticons/default_confused.png

Gruss

Toro

 
Hallo nochmal

Ja das ist richtig, die Käufer sind bereits Eigentümer und der Kaufvertrag wurde beidseitig unterzeichnet. Zumindest sind die Eigentümer rechtlich im Besitz des Hauses aber wie gesagt wirtschaftlich sind wir zum jetzigen Zeitpunkt noch Eigentümer (z.B. steuerlich; dies ist eine Sicherheit für beide Seiten, z.B. können wir aus diesem Grund das Haus nicht anderweitig verkaufen was den Käufern zugute kommt und wir haben die Sicherheit, dass das Geld fliessen wird und wir somit unser neues Projekt in Angriff nehmen können). Betreffend der Rechte und Pflichten kann ich dir nicht viel sagen, da ich kein Anwalt bin. Rechte haben die Eigentümer eigentlich noch keine, Pflichten natürlich dass das Haus übernommen werden muss zum vereinbarten Termin. Die Handänderung wird in den nächsten Tagen/Wochen geschehen. Der Einzugstermin wurde festgehalten (31.03.08) und wie bereits mitgeteilt mit einer Klausel im Vertrag, dass wir bis spätestens 30.06.2008 im Haus bleiben können. Das sollte uns genügen um ins neue Haus einziehen zu können. Hier ist natürlich ein kleines Risiko, dass sich der Hausbau verzögert und wir "obdachlos" sind aber wie heisst es doch so schön "no risk no fun" und manchmal kann man im Leben halt nicht alles 100% definieren. Betreffend Reinigung haben wir im Vertrag festgehalten (im gereinigten Zustand aber ist ja auch selbstverständlich). Ein allfälliges Streichen einiger Wände haben wir nichts festgehalten und ich denke, dass dies auch kein Problem darstellt oder man wird sich da einig.

Die Anzahlung war in unserem Fall 5% und die Restzahlung erfolgt bei Antrittsdatum. Es ist richtig, dass wir die Hypozinsen unseres DEFH haben und für die Kosten im Zusammenhang mit den Baukosten aufkommen müssen, somit eine kurzzeitig höhere Belastung haben aber wir müssen das neue Projekt ja nicht im Voraus bezahlen. Das Grundstück ist eigentlich der grösste Teil und die Bausumme wird in Tranchen bezahlt.

In unserem Fall war der Notar der Gemeinde des DEFH (jetziger Wohnort) sehr hilfreich beim Aufsetzen des Vertragsentwurf und des effektiven Vertrags. Er hat uns wertvolle Tipps und Empfehlungen mitgegeben und ich denke in eurem Fall ist ein Anruf oder ein Zusammensitzen wertvoll. Ich kann verstehen wenn ihr vorsichtig seid, aber wenn beide Parteien ein gemeinsames Interesse haben sollte man sich doch einigen können. Vielleicht auch mit ein wenig Entgegenkommen.

 
Besten Dank für den Tipp ...ich glaube aber, dass in BL keine Handänderungssteuer fällig wird bei selbst bewohntem Eigenheim... oder verwechsle ich da was /emoticons/default_confused.png
BL hat andere Bestimmungen, soviel ich weiss wird die HS dem Käufer erlassen. Im Suppenturm ist es eben anders, da werden wir Leimentaler vom vernebelten Mittelland aus regiert /emoticons/default_wink.png

 
Hallo toro_ch:

habt Ihr auch schon mal versucht, den Spiess umzudrehen, d.h. Ihr kauft das Haus und möchtet sofort einziehen?

Falls sich bei Eurem Vorgänger beim Bau was verzögert, dann seht Ihr ein Wenig alt aus.

Wenn Euer Vorgänger dass Haus loswerden MUSS, damit er bauen kann, dann ist er sicher auch bereit, sich eine Übergangslösung zu mieten, so habt nicht Ihr die Umstände, sondern er.

Ist nur ein kleiner Input, ich kenne ja die genauere Situation nicht..

Gruss, Klopfenmoser

 
Wie bei uns. Mussten auch zuerst die Wohnung verkaufen, bevor das Neue Projekt gestartet werden konnte.

Problem war auch, dass wir nicht Wussten, auf wann dann das Projekt fertig wird.

Machten es einfach so:

Suchten uns eine Übergangslösung und die Neue Besitzerin durfte dann einziehen.

Wir hatten vorallem dann das Geld und man weis ja nie, ob jemand Plötzlich einen Rückzieher macht. Klar wenn es Notariell Beglaubigt ist, eher selten.

Also, ich würde da einfach 2 Vorschläge dem Hausbesitzer machen.

Preis wie Abgemacht, aber sie suchen sich eine Übergangslösung.

Sie bleiben im Haus, bis Bauvollendung, lassen Euch aber einfach beim Preis etwas nach.

 
Auch wir waren (sind) in einer ähnlichen Situation. Unsere ETW haben wir letzen August "verkauft".

Es wurde ebenfalls ein Vertrag unterzeichnet indem der Käufer ab 1.10.07 der neue Eigentümer ist. Bei Vertragsunterzeichung hat er eine Anzahlung von 50' gemacht und der Rest wird bei der Übertragung Ende September bezahlt.

Bei uns ist es nun leider wie vorher mal erwähnt so, dass sich unser Hausbau extrem verzögert und wir Ende September noch längstens nicht einziehen können. Wir werden uns also einen Unterschlupf suchen müssen und die Wohnung per Ende September frei machen.

Ach ja, eine Wohnung oder Haus muss nur besenrein abgegeben werden, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn Du also ein perfekt gereinigtes Haus willst, unbedingt im Vertrag vereinbaren.

Unserem Käufer war es übrigens gerade recht, dass er noch ein Jahr warten konnte mit dem Einzug resp. der Bezahlung. So konnte er noch etwas sparen und seine Eigenmittel erhöhen.

 
Danke viel mals für eure Beiträge wirklich hilfreich - bin froh, dass wir nicht alleine in dieser Situation sind...

Also eine Deadline würden wir schon setzen - sonst zieht sich das ganze nur in die Länge... und das ist nicht unbedingt was wir wollen! So wie es aussieht kommen wir um eine Anzahlung nicht herum... (muss mir das mit dem Sperrkonto von der Bank mal erklären lassen - wir sind da halt sehr vorsichtig).

Hätten da noch eine Frage zu den Unterlagen welche notwendig sind zum das ganze ins Rollen zu bringen... bis jetzt haben wir nämlich nur die Grundrisspläne + Fassadenpläne.

Wir haben uns mal Gedanken gemacht was wir sonst noch bräuchten (Eigenbedarf + Bankbedarf):

Situations- / Katasterplan

Grundbuchauszug

Baubeschrieb

Gebäudeversicherungsanzeige

Kubatur (Raumvolumen)

Evtl. Renovationsarbeiten / Investitionen (Auflistung)

...haben wir was vergessen /emoticons/default_confused.png

Gruss & Dank

 
Für die Bank braucht ihr nur:

  • Situations- / Katasterplan
  • Grundbuchauszug
Im Normalfall kommt sowieso ein Bankvertreter sich das Objekt ansehen, gut wäre noch eine unabhängige Schätzung.
 
Hallo raycecile

Ja mir geht es mehr darum alle nötigen Unterlagen persönlich zu haben - man ist ja dann Eigentümer der Liegenschaft und da sollte man wenn möglich auch alle Papiere besitzen... auch für den Fall, man verkauft die Liegenschaft wieder /emoticons/default_additional/113.gif

 
@raycecile

Der Eigentumsübertrag im Grundbuch erfolgt erst wenn der Verkäufer die gesamte Summe erhalten hat.
falsch, das Grundbuch interessiert sich nicht, ob der Verkäufer sein Geld erhalten hat. Dafür ist im notariellen Vertrag meist das Verkäuferpfandrecht vorgesehen. Dies nur als kleine Berichtigung deiner Aussage.

Gruss

Till

 
@raycecile

falsch, das Grundbuch interessiert sich nicht, ob der Verkäufer sein Geld erhalten hat. Dafür ist im notariellen Vertrag meist das Verkäuferpfandrecht vorgesehen. Dies nur als kleine Berichtigung deiner Aussage.
Ist ja interessant dass du unseren Vertrag und wie was eingetragen wurde besser kennst als wir Betroffene... /emoticons/default_rolleyes.gif

Das Grundbuch interessiert sich sowieso für nichts, als physisches Buch harrt es der Dinge die in ihm abgelegt werden.

 
Für die Bank braucht ihr nur:

  • Situations- / Katasterplan
  • Grundbuchauszug
Im Normalfall kommt sowieso ein Bankvertreter sich das Objekt ansehen, gut wäre noch eine unabhängige Schätzung.
Ja und die Restlichen Unterlagen, haben wir damals beim Notar, der Neuen Besitzerin übergeben.

Dh Pläne,Reglemente ect.....

 
...Ach ja da fällt mir noch was ein... wisst ihr wie es mit Garantien aussieht? Wie lange Garantien gültig sind wie z.bsp. für: Dachkonstruktion, Mauerwerk, Fenster, Türen, Storen, Küche, Böden, Heizung, Elektroinstallation, etc... gibt es da Richtlinien od. ist es völlig vom Anbieter/Produzent/Monteur etc. abhängig?

...ich weiss, dass z. bsp. Velux 10 Jahre Garantie auf seine Fenster gibt od. IKEA für seine Küchen 10 Jahre Garantie gewährt...etc. /emoticons/default_cool.png

Ach ja... ich denke ein Verzeichnis aller Handwerker zu verlangen, welche am Haus mitgewirkt haben, ist sicher keine schlechte Sache, oder? So kann man im Fall der Fälle diejenigen Anfragen welche auch die Arbeit gemacht haben...

 
Wir haben der Neuen Besitzerin, die Liste gegeben mit den Haundwerkern. Obwohl bringt ihr leider nicht viel, da zu 95% alle der Firmen Konkurs sind.

Billig Firmen mit viel Pfusch!!!!

 

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SaunaDampfbad