Hausverkauf /grundstückgewinnsteuer

Raffavidea

Mitglied
24. Feb. 2009
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Hallo zusammen. Ich hoffe es kann mir jemand helfen ich Blicke nicht mehr durch. Wir möchten unser 6 Jahre altes Haus verkaufen weil wir in kleinandelfingen ein einfamilienhaus bauen möchten. Die Bank hat uns gesagt das wir wenn wir das Haus verkaufen vom Gewinn den wir machen ca. Noch 40000 abgeben müssen das sei die grundstückgewinnsteuer. Stimmt das wirklich? Wir haben das Haus für 57000 gekauft und möchten es für ca 650000 verkaufen weil wir noch Badezimmer und Garten gemacht haben. Dann hätten wir 80000 Gewinn. Wenn wir aber noch 40000 für die grundstückgewinnsteuer abgeben müssen hätten wir nur noch 40000 Gewinn und müssten so unseren Traum vergessen. Danke für eure Hilfe

 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_14/a12.html

Zitat aus dem obenerwähnten Link:

Art. 12 Abs. 3 Let. e)

Die Besteuerung wird aufgeschoben bei:

Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird.

Gruss

Robby84

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Raffavidea

Grundsätzlich kann ich Robby84 zustimmen: Bei Reinvestition des Gewinns in eine andere Liegenschaft gibt es einen Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer. Als Ergänzung ist noch anzumerken, dass nur der ganze Gewinn aufgeschoben wird, wenn auch der ganze Gewinn reinvestiert wird. Da gibt es verschiedene Berechnungen. Wenn Dein neues Haus aber teurer ist als der Verkaufspreis des alten Hauses hast Du generell nichts zu befürchten (dh. egal wie gerechnet wird, wird die Grundstückgewinnsteuer für den ganzen Gewinn aufgeschoben).

Allerdings drängt sich nach Deiner Schilderung auch die Frage auf, wie hoch Dein Gewinn tatsächlich ist (steuerlich gesehen). Investitionen in eine Liegenschaft erhöhen grundsätzlich die Anlagekosten (ausser, Du konntest die Auslagen steuerlich abziehen als Unterhaltskosten). Somit ergibt sich in Deinem Fall eigentlich folgende Rechnung:

Verkaufspreis: CHF 650'000

- Kaufpreis: - CHF 570'000

- Investitionen: - CHF ? (sofern nicht abzugsfähige Unterhaltskosten)

= Gewinn: CHF ?

von diesem Gewinn gibt es noch weitere Abzüge (Kosten der Handänderung, Grundeigentümerbeiträge während der Besitzdauer u.ä.).

Der restliche Gewinn ist steuerbar (wobei Gewinne unter CHF 5'000 nicht besteuert werden) und der Tarif ist progressiv (je mehr Gewinn desto höher der Steuersatz). Je nach Besitzdauer gibt es noch Ermässigungen vom Steuerbetrag (5 volle Jahre = 5%, 6 volle Jahre = 8%).

Gruss

Patrick73

 

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