Hallo Raffavidea
Grundsätzlich kann ich Robby84 zustimmen: Bei Reinvestition des Gewinns in eine andere Liegenschaft gibt es einen Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer. Als Ergänzung ist noch anzumerken, dass nur der ganze Gewinn aufgeschoben wird, wenn auch der ganze Gewinn reinvestiert wird. Da gibt es verschiedene Berechnungen. Wenn Dein neues Haus aber teurer ist als der Verkaufspreis des alten Hauses hast Du generell nichts zu befürchten (dh. egal wie gerechnet wird, wird die Grundstückgewinnsteuer für den ganzen Gewinn aufgeschoben).
Allerdings drängt sich nach Deiner Schilderung auch die Frage auf, wie hoch Dein Gewinn tatsächlich ist (steuerlich gesehen). Investitionen in eine Liegenschaft erhöhen grundsätzlich die Anlagekosten (ausser, Du konntest die Auslagen steuerlich abziehen als Unterhaltskosten). Somit ergibt sich in Deinem Fall eigentlich folgende Rechnung:
Verkaufspreis: CHF 650'000
- Kaufpreis: - CHF 570'000
- Investitionen: - CHF ? (sofern nicht abzugsfähige Unterhaltskosten)
= Gewinn: CHF ?
von diesem Gewinn gibt es noch weitere Abzüge (Kosten der Handänderung, Grundeigentümerbeiträge während der Besitzdauer u.ä.).
Der restliche Gewinn ist steuerbar (wobei Gewinne unter CHF 5'000 nicht besteuert werden) und der Tarif ist progressiv (je mehr Gewinn desto höher der Steuersatz). Je nach Besitzdauer gibt es noch Ermässigungen vom Steuerbetrag (5 volle Jahre = 5%, 6 volle Jahre = 8%).
Gruss
Patrick73