Folgendes widerfährt uns:
Wir haben unser aus Chalet mit sehr grossen Garten und Teich verkauft. Das Haus ist 30 jährig und wurde von uns umfassend renoviert. Die Anbauten hatten Mängel, auf die wir hingewiesen hatten. Weiter hatten wir auch die Arbeiten in Garten und Umgebung ausgiebig erklärt.
Nun haben wir über Umwege erfahren, dass der Käufer sehr unglücklich ist. Unter anderem beruft er sich auf einen undichten Carport (Unterstand vor der eigentlichen Garage), den wir nicht mitgeteilt hätten.
Das Problem ist: Wir kannten den Mangel überhaupt nicht.
Ist ein nicht bekannter Mangel den ein "verdeckter Mangel"?
Es hat in den letzten Wochen stark geregnet, so können wir auch seit dem Auszug (vor 1 Monat) nicht beurteilen ob und was sich verändert hat.
Aufgrund der Enttäuschung unseres Käufers (was uns sehr zu schaffen macht) können wir uns vorstellen, dass er vielleicht eine Klage einreicht.
Allerdings müssen wir leider annehmen, dass sich die Käufer bei der Aufgabe eines grosssen Gartens sowie der Reparaturen die bekannt waren und in den nächsten Jahren anstehen "überlupft" haben.
Es tut uns sehr weh zu sehen, dass jemand mit unserem alles geliebiten Anwesen so unglücklich ist. Auf der anderen Seite kann man trotz der vielen Gespräche und Hausführungen in die wir viel Zeit investierten, die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen.
Ich habe zwar viel Ahnung von internationalem Recht. Wäre aber um einen Input froh.
Danke im Voraus
Wir haben unser aus Chalet mit sehr grossen Garten und Teich verkauft. Das Haus ist 30 jährig und wurde von uns umfassend renoviert. Die Anbauten hatten Mängel, auf die wir hingewiesen hatten. Weiter hatten wir auch die Arbeiten in Garten und Umgebung ausgiebig erklärt.
Nun haben wir über Umwege erfahren, dass der Käufer sehr unglücklich ist. Unter anderem beruft er sich auf einen undichten Carport (Unterstand vor der eigentlichen Garage), den wir nicht mitgeteilt hätten.
Das Problem ist: Wir kannten den Mangel überhaupt nicht.
Ist ein nicht bekannter Mangel den ein "verdeckter Mangel"?
Es hat in den letzten Wochen stark geregnet, so können wir auch seit dem Auszug (vor 1 Monat) nicht beurteilen ob und was sich verändert hat.
Aufgrund der Enttäuschung unseres Käufers (was uns sehr zu schaffen macht) können wir uns vorstellen, dass er vielleicht eine Klage einreicht.
Allerdings müssen wir leider annehmen, dass sich die Käufer bei der Aufgabe eines grosssen Gartens sowie der Reparaturen die bekannt waren und in den nächsten Jahren anstehen "überlupft" haben.
Es tut uns sehr weh zu sehen, dass jemand mit unserem alles geliebiten Anwesen so unglücklich ist. Auf der anderen Seite kann man trotz der vielen Gespräche und Hausführungen in die wir viel Zeit investierten, die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen.
Ich habe zwar viel Ahnung von internationalem Recht. Wäre aber um einen Input froh.
Danke im Voraus