Hausverkauf und Mängel

Flimsertsein

Mitglied
04. Aug. 2009
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Folgendes widerfährt uns:

Wir haben unser aus Chalet mit sehr grossen Garten und Teich verkauft. Das Haus ist 30 jährig und wurde von uns umfassend renoviert. Die Anbauten hatten Mängel, auf die wir hingewiesen hatten. Weiter hatten wir auch die Arbeiten in Garten und Umgebung ausgiebig erklärt.

Nun haben wir über Umwege erfahren, dass der Käufer sehr unglücklich ist. Unter anderem beruft er sich auf einen undichten Carport (Unterstand vor der eigentlichen Garage), den wir nicht mitgeteilt hätten.

Das Problem ist: Wir kannten den Mangel überhaupt nicht.

Ist ein nicht bekannter Mangel den ein "verdeckter Mangel"?

Es hat in den letzten Wochen stark geregnet, so können wir auch seit dem Auszug (vor 1 Monat) nicht beurteilen ob und was sich verändert hat.

Aufgrund der Enttäuschung unseres Käufers (was uns sehr zu schaffen macht) können wir uns vorstellen, dass er vielleicht eine Klage einreicht.

Allerdings müssen wir leider annehmen, dass sich die Käufer bei der Aufgabe eines grosssen Gartens sowie der Reparaturen die bekannt waren und in den nächsten Jahren anstehen "überlupft" haben.

Es tut uns sehr weh zu sehen, dass jemand mit unserem alles geliebiten Anwesen so unglücklich ist. Auf der anderen Seite kann man trotz der vielen Gespräche und Hausführungen in die wir viel Zeit investierten, die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen.

Ich habe zwar viel Ahnung von internationalem Recht. Wäre aber um einen Input froh.

Danke im Voraus

 
Meiner Meinung nach machst Du Dir zu viel Gedanken. Ihr habt Euch sehr viel Zeit genommen und alles erklärt und offengelegt, was ihr wusstet.

Ihr seid keine Experten und das Haus ist nicht neu - ihr habt sogar mehr gemacht als wohl die meisten Hausverkäufer tun.

Zu einer Klage wirds wohl kaum kommen - auf welcher Grundlage sollte den die stehen???

Such sonst das Gespräch mit den neuen Besitzern - aber das beruhigt wohl dann eher Dein Gewissen als es wirklich nötig wäre.

 
Danke für die Antwort. Ist beruhigend

Da ich sehr viel mit internationalen Verträgen zu tun habe und weiss wie eine Rechtslage sein kann haben wir extra auf alles was wir wussten und auch an Mängel ersichtlich war gezeigt und darauf hingewiesen.

Es ist aber enttäuschend "Du" angeboten zu bekommen und dann über Dritte zu erfahren was los ist. Habe zwar den direkten Kontakt gesucht wurde aber mit einem kurzen Mail "Antwort nicht anders erwartet" abgehakt.

 
Ich kann nachvollziehen, dass es euch nicht recht ist, dass nun anscheindend ein Mangel aufgetaucht ist, welcher euch noch nicht bekannt war.

Wir haben unsere Eigentumswohnung auch verkauft können jedoch noch bis zur Fertigstellung unseres Hauses in der Wohnung bleiben. Für uns ist klar, dass wir weiterhin so Sorge tragen wie wir dies bisher auch getan haben und als vor ein paar Wochen der Tumbler ausgestiegen ist, war es für uns keine Frage, dass wir diesen ersetzt haben. Selbstverständlich ist auch noch einer der elektrischen Storen ausgefallen und wir liessen diesen bereits reparieren.

Im Kaufvertrag hatten wir von uns aus festgehalten, dass sich die Wohnung in einem guten Zustand befindet und die Funktionalität der technischen Einrichtungen bei der Übergabe gewährleistet sein muss. Dass die Wohnung hingegen dem alter entsprechende Gebrauchsspuren aufweist ist nicht mehr als logisch.

Ich würde mir nicht zu viele Gedanken machen denn, der neue Besitzer hätte ja direkt auf euch zukommen können und ich habe bis jetzt immer die Erfahrung gemacht, dass wenn man miteinander spricht und beide Seiten an einer fairen Lösung interessiert sind, auch eine gefunden wird.

Auf der anderen Seite gibt es immer Leute die etwas gebrauchtes Kaufen und aufgrund dessen, dass es für sie etwas "neues" ist das Gefühl haben, es müsse auch Neuwertig sein. Euer Haus ist jedoch 30 Jahre alt und kann nicht mehr neuwertig sein, was sich der Käufer sicherlich auch bewusst ist.

Macht euch nicht Sorgen und Probleme wo noch keine sind und ich glaube nicht, dass der Käufer etwas unternehmen will sonst hätte er sich bei euch und nicht dritten zu Wort gemeldet.

Gruss

Bär

 
Wir hatten vor dem Datum der Eigentumsübertragung auch noch einen kleinen Schaden an der Heizung (Wärmepumpe mit Register im Garten). Dieser wurde selbstverständlich sofort von uns erledigt.

Als wir das Haus vor 10 Jahren übernahmen hatte es auch Mängel, die wir nicht wussten. So waren die Fenster total undicht, da eine 3fach Verglasung im Holzrahmen viel zu schwer war. Allerdings war dies beim Bau und zur Isolierung das Non-plus-Ultra. Wir haben alle mit 4B-Fenster Alu-Holzrahmen ersetzt.

Ich denke, dass man bei einem Haus und den Anbauten, die schon über mehrere Jahre bestehen immer mit Unterhalt rechnen muss. Dazu will ein grosser Garten auch umgebaut, renoviert und unterhalten sein.

Und vielleicht kommt mit der Freude auch der Schreck und das AHA-Erlebnis mit der Arbeit, die man hat.

Ausserdem kittet ein Hauskauf keine Beziehung genauso wenig wie Nachwuchs. Da könnten wir noch so viel bieten. Das ist beim Verkauf einfach nicht dabei /emoticons/default_smile.png

 

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