Hallo Zusammen
ich habe mal eine allgemeine Frage.
Gibt es eine rechtlich zulässige Möglichkeit, dass ich den Wert der Verkaufsumme - einen Teil als Bar- oder Kontozahlung separat erhalte und aus diesem Grund die Verkaufssumme, welche dem Steueramt als Grundlage dient - entsprechend tiefer deklariert wird.
Beispiel:
abgemachter Hausverkaufsumme: Fr. 980'000.--
Zahlung Bar oder auf Konto Fr. 80'000.--
Deklarierter Verkaufssummenbetrag Fr. 900'000.--
Dies Variante wäre so - da ich bei einem Wert von Fr. 980'000.-- beim neuen Objekt dass "billiger" ist (Fr. 950'000.--) somit nicht die Grundstückgewinnsteuer abschieben könnte.
Da die Ersatzbeschaffung ja gleich oder höher sein müsste. Was ja beim Fall mit der Barzahlung ja möglich wäre.
Danke für Eure Rückmeldungen.
Gruss/emoticons/default_confused.png
ich habe mal eine allgemeine Frage.
Gibt es eine rechtlich zulässige Möglichkeit, dass ich den Wert der Verkaufsumme - einen Teil als Bar- oder Kontozahlung separat erhalte und aus diesem Grund die Verkaufssumme, welche dem Steueramt als Grundlage dient - entsprechend tiefer deklariert wird.
Beispiel:
abgemachter Hausverkaufsumme: Fr. 980'000.--
Zahlung Bar oder auf Konto Fr. 80'000.--
Deklarierter Verkaufssummenbetrag Fr. 900'000.--
Dies Variante wäre so - da ich bei einem Wert von Fr. 980'000.-- beim neuen Objekt dass "billiger" ist (Fr. 950'000.--) somit nicht die Grundstückgewinnsteuer abschieben könnte.
Da die Ersatzbeschaffung ja gleich oder höher sein müsste. Was ja beim Fall mit der Barzahlung ja möglich wäre.
Danke für Eure Rückmeldungen.
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