Hausverkauf - Verkaufssumme - Grundstückgewinnsteuer

samaluf

Mitglied
10. März 2012
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Hallo Zusammen

ich habe mal eine allgemeine Frage.

Gibt es eine rechtlich zulässige Möglichkeit, dass ich den Wert der Verkaufsumme - einen Teil als Bar- oder Kontozahlung separat erhalte und aus diesem Grund die Verkaufssumme, welche dem Steueramt als Grundlage dient - entsprechend tiefer deklariert wird.

Beispiel:

abgemachter Hausverkaufsumme: Fr. 980'000.--

Zahlung Bar oder auf Konto Fr. 80'000.--

Deklarierter Verkaufssummenbetrag Fr. 900'000.--

Dies Variante wäre so - da ich bei einem Wert von Fr. 980'000.-- beim neuen Objekt dass "billiger" ist (Fr. 950'000.--) somit nicht die Grundstückgewinnsteuer abschieben könnte.

Da die Ersatzbeschaffung ja gleich oder höher sein müsste. Was ja beim Fall mit der Barzahlung ja möglich wäre.

Danke für Eure Rückmeldungen.

Gruss:confused:/emoticons/default_confused.png

 
..und in der Praxis auch schwierig umzusetzen. Der Käufer könnte ja die 80'000 einfach nicht zahlen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zudem wäre das ja zum Nachteil des Käufers: Er hätte dann "offiziell" einen tieferen Kaufwert. Bei einem Wiederverkauf müsste ER dann einen Gewinn versteuern, den er gar nicht (oder nicht in diesem Ausmass) erzielt hat.

Ich plädiere für Ehrlichkeit!

 
Winner60 ich gehe absolut mit Deiner Meinung überein. Die Frage war eher dahin gezielt ob es eine Möglichkeit gibt im legalen Rahmen versteht sich!!

 
Hallo allerseits,

Wie schon erwähnt, im legalen Rahmen geht das nicht. Ist in der Praxis dennoch nicht mal so unüblich und nennt sich Simulation. Der Vertrag, den Du vor dem Notar unterschreibst, ist bloss simuliert, da Du ja in Wahrheit einen höheren Betrag für das Haus willst und der Käufer auch einen höheren bezahlt.

Eines der Probleme düfte dann auch darin liegen sicherzustellen, dass der Käufer den Differenzbetrag auch bezahlt - vor Gericht gehen willst Du ja möglicherweise nicht mit der Geschichte... Unter anderem darum würde ich's bleiben lassen.

 
Das ganze wäre nicht nur Steuerbetrug, sondern auch Urkundenfälschung. Auch von der erwähnten Simulation würde ich die Hände lassen. Die Aussage "in der Praxis ist eine Simulation nicht mal so unüblich" ist in der Schweiz nicht zutreffend!

 
Dass es Steuerbetrug und Unkundenfälschung wäre, ist korrekt. Zu bestreiten, dass dies in der Schweiz nicht trotzem vorkommt, ist hingegen eher gewagt. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine der beiden involvierten Parteien die Sache an die grosse Glocke hängt.

Sprich mal mit Anwälten, die in der Immobilienbranche tätig sind, und Du wirst erfahren, was ihre Mandanten so alles machen wollen und was nicht...

 
Verurkundet werden Handänderungen von Notaren oder Bezirksschreibereien :). Den Anwalt brauchst du, wenn die Schwarzzahlung auffliegt.

Ich bleibe dabei, Schwarzzahlungen sind in der Schweiz verpönt.

 
Schon, aber die Notare und Bezirksschreibereien verurkunden ja nur, was Du ihnen sagst (bei der Simulation also den zu tiefen Preis, da der Rest ja ausserhalb fliesst)...;-)!

Aber letztlich sind wir uns ja fast einig: Es ist verboten und strafbar. Ich sage nur, es kommt trotzdem öfter vor, als der Laie so denkt.

 

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